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Prozess in Ulm: Sie sollten 100 Euro pro Auto bekommen – „Wegwerf

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Im Prozess um Bauschaum-Attacken auf geparkte Fahrzeuge in vier Bundesländern sind die drei Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung schuldig gesprochen worden. Die beiden 18- und 22-jährigen Männer sollen jeweils 3000 Euro an die Staatskasse zahlen, die 21-jährige Frau, die nur an einer der Taten beteiligt war, soll 50 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, wie der Richter des Ulmer Amtsgerichts verkündete. Alle drei wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Die drei Angeklagten hatten zuvor ein Geständnis abgelegt und über ihre Anwälte verlesen lassen, dass sie die Taten bedauerten. Der Prozess wurde in einem Saal des Ulmer Landgerichts verhandelt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für die beiden jungen Männer eine Geldauflage von 5000 Euro gefordert und für die 21-Jährige eine Arbeitsauflage von 80 Arbeitsstunden. Die Verteidiger stimmten mit der inhaltlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft zwar überein, hatten aber geringere Geldbeträge und weniger Arbeitsstunden für ihre Mandanten gefordert.

Die Gruppe beschädigte im Dezember 2024 zahlreiche Autos in Blaubeuren, Langenau, Ulm (Baden-Württemberg), Neu-Ulm (Bayern), Schönefeld (Brandenburg) und in Berlin mit Bauschaum. Sie füllten den Bauschaum unter anderem in die Abgasrohre der Fahrzeuge und klebten Aufkleber mit dem Schriftzug „SEI GRÜNER!“ und einem Bild des damaligen grünen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck an die Autos.

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Versuch, die Bundestagswahl zu beeinflussen

Hinter der vermeintlich einfachen Sachbeschädigung steckt aus Sicht der Ermittler ein plumper Versuch der Einflussnahme auf die Bundestagswahl 2025 – zuungunsten der Grünen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft stiftete ein Auftraggeber die vier gezielt zu den Aktionen an, um das Wahlverhalten der Bevölkerung in Deutschland zu beeinflussen. Als Gegenleistung seien ihnen 100 Euro je beschädigtem Auto versprochen worden.

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Laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte ein Tatverdächtiger berichtet, dass die Taten durch einen wohl serbischen Staatsangehörigen aus Russland in Auftrag gegeben worden seien. Der Richter stellte aber zum Verhandlungsbeginn klar, dass mutmaßliche Auftraggeber aus dem In- oder Ausland ausdrücklich nicht Gegenstand der Verhandlung seien. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten zu keinem Ergebnis geführt und seien eingestellt worden. Der 18-Jährige teilte über seinen Anwalt mit, dass ihm ein Auftraggeber nicht bekannt sei.

dpa/coh

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