Prozess um Germanwings-Absturz: Klage von Angehörigen abgewiesen
Stand: 06.10.2026 12:29 Uhr
Das Landgericht Braunschweig hat am Dienstag die Klage von Angehörigen der Verstorbenen des Germanwings-Absturzes von 2015 abgewiesen. Die Kläger hatten Schmerzensgeld vom Luftfahrtbundesamt verlangt.
Bereits in einer ersten Einschätzung zum Prozessauftakt hatten die Richter bezweifelt, dass der Staat der richtige Adressat für die Klage ist. Stattdessen müssten die Angehörigen Schadenersatz von der Fluggesellschaft verlangen, so die Richter damals. Das Landgericht Braunschweig hat die Schadenersatz-Klage nun als unbegründet abgewiesen. Die Rechtslage sei eindeutig, sagte die Vorsitzende Richterin. Nach Auffassung der Kammer können die Hinterbliebenen gleichwertige Ansprüche gegen Germanwings geltend machen. Deshalb stehe ihnen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise das Luftfahrtbundesamt zu. Gegen die Entscheidung können die Kläger vor dem Oberlandesgericht Braunschweig Berufung einlegen.
Klagen gegen Fluggesellschaft scheiterten
Allerdings waren die Angehörigen in den vergangenen Jahren bereits mit Schadenersatz-Forderungen gegen die Lufthansa als Muttergesellschaft von Germanwings gescheitert. Sowohl am Oberlandesgericht in Hamm als auch am Landgericht Frankfurt verneinten die Richter die Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Nicht die Lufthansa sei für die flugmedizinische Beurteilung des psychisch kranken Co-Piloten verantwortlich, sondern das Luftfahrtbundesamt, lautete die Entscheidung der Gerichte.
Angehörige beklagen mangelnde Überwachung
Die 30 Klägerinnen und Kläger hatten daher nun Schmerzensgeld in Höhe von 500 bis 110.000 Euro verlangt. Sie werfen dem Luftfahrtbundesamt mit Sitz in Braunschweig vor, die Flugtauglichkeit des für den Absturz verantwortlichen Co-Piloten vor dem Unglück nicht ausreichend überwacht zu haben. Nach Überzeugung der Kläger waren die flugmedizinischen Untersuchungen gerade auf mögliche psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug, wie ein Gerichtssprecher im Vorfeld erläuterte. Die Lufthansa hatte früheren eigenen Angaben zufolge Schmerzensgeld geleistet: Nächste Angehörige erhielten demnach pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.
Germanwings-Flug stürzte im Mai 2015 ab
Der Germanwings-Flug 4U9525 war am 24. März 2015 von Barcelona nach Düsseldorf unterwegs, als der Co-Pilot Andreas Lubitz Ermittlungen zufolge das Flugzeug in den französischen Alpen gegen ein Bergmassiv steuerte. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.