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Prozess um Oktoberfest-Zeltvergabe: OB Krause jubelt

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Urteil im Prozess um Wiesn-Zeltvergabe gefallen: OB Krause jubelt – doch jetzt folgt nächste Wende

Von: Thomas Gautier, Benedikt Strobach

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War die Vergabe zweier großer Oktoberfest-Bierzelte auf der Wiesn 2026 rechtmäßig? Das Oberste Landesgericht in München hat ein Urteil gefällt. Jetzt reagiert Wirt Egger.

München – Update, 12 Uhr: Alexander Egger gibt nicht auf. Der Wirt hat nun eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG angekündigt. In einer Mitteilung der WE Gutshof GmbH, deren Geschäftsführer Egger ist, erklärte er: „Wir arbeiten schon seit Wochen an der Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde gegen die heutige Entscheidung.“

Nach Entscheidung im Prozess um Wiesn-Zeltvergabe: Wirt kündigt Verfassungsbeschwerde an

Der EuGH müsse die Möglichkeit bekommen, die hier entscheidenden Fragen des Europarechts zu beantworten. „Uns geht es dabei um faire Chancen für alle leistungsfähigen Bewerber bei der Vergabe der Festzeltplätze und damit auch um faire Preise für die Besucher“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Egger kritisierte auch einen Vorgang aus der Verhandlung am 11. September, in der das OLG bereits eine erste Einschätzung zum Streit um die Wiesn-Zukunft abgegeben hatte. Der Sprecher des Gerichts hätte demnach in der Sitzungspause den Journalisten bereits erläutert, wie das Gericht entscheiden wird – „noch bevor wir unsere Argumente vortragen konnten“. Diesen Vorgang habe die WE Gutshof GmbH „mit Verwunderung zur Kenntnis genommen“.

Entscheidung im Streit um Wiesn-Zeltvergabe: Gericht begründet Urteil

Update, 11.20 Uhr: Das OLG hat seine Entscheidung mittlerweile offiziell begründet. Das Gericht führte aus, dass die Landeshauptstadt München zwar die offizielle Veranstalterin des Oktoberfests sei, sie habe damit jedoch nicht die Aufgabe übernommen, die Festzelte selbst zu betreiben. Bei einer wertenden Gesamtbetrachtung fehle es an einem spezifischen Bezug zwischen dem eigentlichen Betrieb der Gastronomiezelte und der kommunalen Aufgabe, das Volksfest als Gesamtevent zu organisieren.

Ebenfalls ausschlaggebend für die Entscheidung der Richter: Die Zulassungsverträge für 2026 enthalten nach Feststellung des Senats keine vertragliche Betriebspflicht. Die Wirte agieren somit als eigenständige Unternehmer auf eigenes wirtschaftliches Risiko auf dem Festgelände. Die Vorlage des Falls an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) lehnte das OLG ab, da die Auslegung vollständig im Einklang mit der bestehenden Rechtsprechung der europäischen Richter in Luxemburg stehe. Das Gericht betonte erneut: „Die Entscheidung ist rechtskräftig.“

Die Richter wiesen in ihrer Begründung zudem ausdrücklich darauf hin, dass die sachliche Richtigkeit der konkreten Standplatzzuteilung durch die Landeshauptstadt München nicht Gegenstand dieses Verfahrens war. Etwaige Streitigkeiten über die Anwendung des städtischen Kriterienkatalogs und die Vergabeentscheidungen im Einzelfall unterliegen grundsätzlich der Kontrolle der Verwaltungsgerichte.

Erste Reaktionen auf Zeltvergabe-Urteil: OB und Wiesn-Stadträtin sind erfreut

Update, 10.20 Uhr: Wie unser Reporter aus dem Gerichtssaal meldet, ist die Entscheidung des OLG nun rechtskräftig. Auch Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) hat sich nun zur Entscheidung geäußert. Der OB sprach von einem „guten Tag für die Wiesn und für München“.

Das Gericht habe das Zulassungsverfahren der Stadt als rechtskonform bestätigt. „Diese Grundsatzentscheidung sichert dauerhaft den einzigartigen Charakter der Wiesn als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger Tradition“, sagte Krause. Die Wiesn bleibe somit die Wiesn – „so wie die Münchnerinnen und Münchner und Gäste aus aller Welt sie lieben“.

Auch Wiesn-Stadträtin Anja Berger (Grüne) zeigte sich erleichtert über die Entscheidung des OLG. „Das Urteil verschafft uns Klarheit und ist eine gute Nachricht für unsere Wiesn.“ Das Auswahlverfahren habe sich bewährt, es sei transparent und fair. „Wir haben mit dem Oktoberfest etwas Einzigartiges, das die Münchner und viele Gäste aus der ganzen Welt begeistert. Nun wissen wir, dass wir diese Tradition auch in Zukunft fortführen können.“

Erstmeldung, 16. Oktober, 9.38 Uhr:

Es wurde mit Spannung erwartet – nun ist das Urteil da. Das Bayerische Oberste Landesgericht in München hat entschieden, ob die Vergabe zweier großer Oktoberfest-Bierzelte auf der zurückliegenden Wiesn rechtmäßig war. Am heutigen Freitagmorgen (16. Oktober) verkündeten die Richter den Beschluss: Alexander Egger hat verloren, seine Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer wird zurückgewiesen.

Entscheidung im Prozess um Wiesn-Zeltvergabe: Gericht fällt eindeutiges Urteil

Der Richter erklärte in seiner Begründung: Die Zulassungsverträge der Stadt seien keine Dienstleistungskonzessionen. Laut Richter ist der Senat nicht an eine Vorlage zum europäischen Gerichtshof verpflichtet. Damit hat Egger keine Chance mehr auf Erfolg.

Nach Angaben unseres Reporters vor Ort sind Egger und seine Anwälte zur Urteilsverkündung gar nicht gekommen. Auch die Vertreter der Stadt kamen nicht. Der Beschluss wird ihnen in Schriftform zugestellt.

Streit um Wiesn-Zeltvergabe entschieden – OLG gab erste Einschätzung im September

Gestritten wurde über die Frage, ob das Zulassungsverfahren der Münchner Stadtverwaltung für die Wirte der begehrten großen Wiesn-Bierzelte rechtens ist. Bisher bekamen – bewertet nach einem Punktesystem – de facto in der Regel einheimische Wirte den Zuschlag. Im September hatte das OLG bereits eine erste Einschätzung zum Streit um die Wiesn-Zukunft abgegeben.

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Alexander Egger wollte das Zulassungsverfahren ändern. Er wollte erreichen, dass die mutmaßlich sehr lukrativen großen Festzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen. Konkret hatte Egger eine entsprechende Prüfung für das berühmte Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt beantragt. Laut der vorläufigen Einschätzung des Senats im September war der Antrag des Wirts allerdings unzulässig.

Egger betrieb früher kleines Wiesn-Zelt – auch weitere Klage läuft noch

Zur Einordnung: Die Stadt verpflichte Beschicker nicht, etwas in einer bestimmten Form zu betreiben, sondern gebe ihnen die lediglich die Möglichkeit, Geschäfte auf dem Oktoberfest zu führen. Damit sei das kein Beschaffungsvorgang. Damit wäre der Weg für Egger juristisch zu Ende. „Das Bayerische Oberste Landesgericht ist die oberste Instanz.“

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