Prozess um verhungerten Säugling von Brunsbüttel: Urteil erwartet
Stand: 21.07.2026 06:14 Uhr War es fahrlässige Tötung oder Mord durch Unterlassen? Heute fällt das Landgericht Itzehoe das Urteil im Prozess um den verhungerten Säugling von Brunsbüttel. von Sven Jachmann Wie konnte es zum Tod des Babys kommen? Hätten Außenstehende die Unterernährung erkennen können? Sind die Eltern schuldfähig? Diese und weitere Fragen sollen heute durch das Urteil des Landgerichts Itzehoe beantwortet werden. Nach elf Verhandlungstagen im Prozess um den im September 2025 verhungerten Säugling in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) werden die angeklagten Eltern heute zum vorerst letzten Mal vor dem Richter erscheinen. Staatsanwaltschaft: Kind soll qualvoll gelitten haben Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslänglich für die Eltern gefordert. Das Kind habe in den letzten vier Wochen vor seinem Tod qualvoll gelitten. Deshalb sei das Mordmerkmal der Grausamkeit gegeben. Die Eltern hätten es unterlassen, mit ihrer abgemagerten Tochter zu einem Kinderarzt zu gehen. Die Verteidigung des Paars hatte hingegen auf fahrlässige Tötung plädiert und eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die Mutter und von fünf Jahren für den Vater gefordert. Eine gemeinsame Tötungsabsicht sei nicht zu erkennen. Rolle des Jugendamts Obwohl die Ermittlungen gegen das Jugendamt eingestellt waren, hatte der Richter im Laufe des Prozesses eine Mitarbeiterin des Jugendamts als Zeugin befragt. Sie hatte Mitte Juni 2025 gemeinsam mit einem Kollegen das Haus der Angeklagten aufgesucht, offenbar weil die Schwester oder die Mutter des Angeklagten das Jugendamt alarmiert hatte. Doch die Aussage der Mitarbeiterin war am Verhandlungstag von Erinnerungslücken geprägt. So konnte sie zu den Fragen des Richters, wie es nach dem Hausbesuch weiter gehen sollte und welche Maßnahmen ihre Behörde plante, keine Angaben machen. Außerdem wollte der Richter wissen, ob sie im Rahmens des Hausbesuchs das Baby gesehen hatte. Ihr Anwalt antwortete: Dazu müsse sich seine Mandantin nicht äußern. Sie gab dann aber zu Protokoll, das Kind nicht gesehen zu haben. Ernst der Lage nicht erkannt Doch genau diese Frage ist in dem Verfahren wichtig. Wie abgemagert war der Säugling bereits im Juni und hätten Außenstehende dies am Gesicht des Säuglings erkennen können - zum einen die Vertreter des Jugendamtes, aber auch die Eltern selbst. Die gaben vor Gericht an, erst zwei Wochen vor dem Tod ihrer Tochter den Gewichtsverlust bemerkt zu haben. Das war Mitte September 2025. Zwei Monate nach dem letzten Hausbesuch des Amtes. Öfter Stillen und Zufüttern half nicht Beide hätten dann gemeinsam beschlossen, die Mutter solle ihre jüngste Tochter öfter stillen. Zusätzlich hatten sie versucht, zuzufüttern. Aber obwohl das Kind die Flasche nicht annahm, hatten die Eltern einen Besuch bei einem Kinderarzt aufgeschoben. Die Eltern begründeten dies damit, dass auch ihre Zwillinge unter Gewichtsschwankungen gelitten hatten. Die Kinder hätten sich dann aber wieder normal entwickelt. Doch bei ihrem dritten Kind, so die Staatsanwältin, hatten sie den Ernst der Lage nicht erkannt. Das aber werde von Eltern erwartet. Sie hätten die Pflicht, für ihr Kind einzustehen. Wertet das Gericht dies als "Mord durch Unterlassen"? Eltern taten, als hätten sie alles im Griff Den Aussagen im Verfahren zufolge hatte sich die Situation zu Hause im Sommer 2025 immer weiter verschlimmert. Die Familie hatte Geldsorgen, der Vater schlug sich mit Hilfsjobs durch. Die Miete übernahm das Sozialamt. Die Mutter litt unter Panikattacken und Depressionen. Sie fühlte sich allein gelassen, sagte sie. Zumal sich ihr Partner nicht um das Baby, sondern ausschließlich um die Zwillinge gekümmert hätte. Das Paar ließ nach Angaben der Ermittler die Wohnräume vermüllen. Einmal war die Schwester unangekündigt zum Haus ihres Bruders nach Brunsbüttel gefahren. Sie hatte nach einem Telefonat ein merkwürdiges Gefühl. Doch sie wurde nicht ins Haus gelassen - wohl, um das häusliche Chaos zu verheimlichen. Im Gegensatz zur Schwester hatte das Jugendamt seine Besuche stets angekündigt. "Da wurde schnell noch aufgeräumt, um so zu tun, als sei man Herr der Lage", so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Ihre eigene Behörde hatte das Jugendamt aus der Verantwortung genommen und die Ermittlungen eingestellt. Warum Amtsmitarbeiter in diesem Fall nie unangekündigt nach Brunsbüttel gefahren waren, blieb unklar. Jugendamt weitet Angebote für Eltern aus Auf Nachfrage des NDR teilte der Kreis jetzt mit, die Behörde hätte nach diesem Fall ihr Angebot für Eltern ausgebaut. Auch für Eltern von Kindern mit Schlaf- und Essproblemen oder exzessivem Schreien werden regelmäßige Treffen veranstaltet, teilte eine Sprecherin mit. Im September sei "ein Fachtag mit den Netzwerkpartnern zum Thema Kinderschutz" geplant. Außerdem soll die Abteilung mit einer besseren Software ausgestattet werden, "um die Dokumentation der Arbeitsergebnisse zu verbessern." Ungeheure Tragödie Zurück zum Prozess: Darin hatten die Eltern ausgesagt, sie selbst hätten beim Jugendamt um eine Liste mit Hilfsangeboten gebeten, diese aber nie erhalten. "Dieser Fall ist eine ungeheure Tragödie", sagte der Verteidiger des angeklagten Vaters in seinem Schlussplädoyer. Zumal das Jugendamt mehr als einmal über die Überforderung der Eltern informiert wurde. Doch im Juni, beim letzten Besuch, soll alles in Ordnung gewesen sein. So sagte es die Amtsmitarbeiterin vor Gericht. Was war für diese Einschätzung entscheidend? Die Gerissenheit der angeklagten Eltern oder die Unaufmerksamkeit des Jugendamtes? Die erste Frage könnte der Richter heute in der Urteilsbegründung beantworten. Die zweite Frage spielt in diesem Gerichtsverfahren keine Rolle mehr. Ein kleines Mädchen ist zu Hause vor den Augen seiner Eltern verhungert und das in einem aufmerksamen Umfeld. Das ist die eigentliche Tragödie.