Psychotherapie: Gericht stoppt Honorarkürzung für Psychotherapeuten vorerst
Die im April eingeführten Honorarkürzungen für Psychotherapeuten sind durch einen Gerichtsentscheid vorerst gestoppt worden. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die sofortige Vollziehung aus, wie ein Sprecher mitteilte. Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vertritt. Der Beschluss im Eilverfahren sei rechtskräftig, teilte das Gericht mit. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, sei noch offen. Das Gericht begründete das vorläufige Aussetzen der Kürzungen unter anderem mit Bedenken an der Methodik von Berechnungen des Entscheidungsgremiums. Eine übliche formelle Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor keine Anhaltspunkte für rechtliche Einwände ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ministerium hieß. Im Frühjahr hatte ein Schiedsgericht aus Kassenvertretern, Mitgliedern der KBV und unparteiischen Stimmen beschlossen, die Honorare für Psychotherapeuten zum 1. April um 4,5 Prozent zu senken. Trotz neuer Zuschläge für Personalkosten führt das laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu einer Senkung von 2,3 Prozent für 2026. Die Kürzungen lösten bundesweite Proteste aus.