Punk-Protestcamp auf Sylt gestartet - das planen die Veranstalter
Stand: 20.07.2026 16:57 Uhr Bis Mitte August wollen im Punk-Protestcamp in Tinnum auf Sylt mehrere Hundert Teilnehmende auf einer Wiese zelten. Die ersten Zelte stehen bereits. Eine Beschwerde des Kreises wurde zuvor zurückgewiesen. Auf Sylt ist heute ein Protestcamp der Initiative "Aktion Sylt" gestartet. Mehrere hundert Teilnehmer aus der Punk-Szene wollen in den kommenden vier Wochen zum fünften Mal in Folge auf soziale Ungleichheit aufmerksam machen. Etwa 40 Zelte sind bis zum Nachmittag bereits im Camp aufgebaut. Eine Demonstration soll es heute nicht mehr geben. Der Fokus liegt laut Initiative in der ersten Woche auf dem Kampf gegen den Rechtsruck in Deutschland. Laut Organisatoren sind in den kommenden Wochen Workshops, Demonstrationen, Musikveranstaltungen im Camp sowie Laufdemonstrationen ins Zentrum der Insel geplant. Zudem gebe es jeden Tag ein sogenanntes offenes Mikrofon zum Thema Polizeigewalt. Kreis wollte Camp untersagen Der Kreis Nordfriesland hatte im Vorfeld versucht, das Protest-Camp zu verhindern. Am Freitagabend wies das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) die Beschwerde vom Kreis Nordfriesland jedoch zurück. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht in Schleswig in zwei Verfahren am Mittwoch und am Freitag entschieden, dass es stattfinden darf. Parallel legte der Kreis Nordfriesland aber Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Kreis Nordfriesland: Es geht ums Campen, nicht um Politik Grund für die Beschwerde war laut Kreis, dass es sich bei dem Camp vor allem um eine Spaßveranstaltung handele. Der Kreis hatte das Protestcamp bereits im Mai nicht als Versammlung eingestuft und den Veranstaltern damit die Grundlage für die Nutzung der Festwiese in Tinnum auf Sylt entzogen. Argumentiert wurde, dass das gemeinsame Campen im Fokus stehe, nicht die politische Meinungskundgabe. Dadurch sei es keine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes. "Aktion Sylt" legte Widerspruch gegen Beschwerde ein Dagegen hatte die Veranstaltergruppe "Aktion Sylt" Widerspruch eingelegt - und dieser Widerspruch hat nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufschiebende Wirkung. Das heißt: Bis zu einer anderslautenden Entscheidung wird das Protestcamp als Versammlung behandelt und darf damit auf der Festwiese in Tinnum stattfinden. Das bekräftigte das Verwaltungsgericht erneut am Freitag, als Reaktion auf einen erneuten Widerspruchsbescheid des Kreises. Das Oberverwaltungsgericht entschied ebenfalls zugunsten des Camps. Gericht: Camp ist Versammlung im Sinne des Gesetzes Bei dem Protestcamp auf Sylt stünden die Meinungsbildung und Meinungsäußerung nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts im Vordergrund. Zum Beispiel sei die Festwiese als "bewusster Gegenentwurf zu den Anwesen der 'Schönen und Reichen' gewählt" und erhalte damit die Funktion einer zentralen Ausdrucksform. Auch nach Einschätzung der Richter am Verwaltungsgericht handle es sich entgegen der Feststellung des Kreises um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes. Das Camp sei "auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung" gerichtet und damit versammlungsrechtlich geschützt. Die geplanten Zelte dienen laut Gericht nicht nur einem bloßen infrastrukturellen Versorgungszweck. Das Camp sei nach dem Konzept des Anmelders vielmehr zentraler Bestandteil der Kommunikation und der Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung. 2025 zeitweise 200 Teilnehmende Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Geplant ist das Camp bis zum 16. August. 2025 haben sich dem Camp laut Veranstalter zeitweise bis zu 200 Menschen angeschlossen. Sie fordern: "Sylt für alle!"