Razzia im Großraum Augsburg: Polizei durchsucht Wohnungen von Mitarbeitenden des City Clubs
Ein halbes Jahr nach der umstrittenen Razzia im „City Club“ am Königsplatz hat die Polizei in Augsburg am Mittwochmorgen Räume und Wohnungen von Mitarbeitern und Gästen des Lokals durchsucht. Wie die Beamten bereits in den frühen Morgenstunden mitteilten, lief ein größerer Einsatz im Stadtgebiet und im Landkreis Augsburg „wegen des Verdachts auf Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz“. Man habe entsprechende Beschlüsse des Amtsgerichtes Augsburg umgesetzt, so die Polizei. Die Beamten bestätigen am Nachmittag einen Zusammenhang zu den früheren Ermittlungen. Zugleich rief die erneute Durchsuchung im Umfeld des Lokals Kritik von Unterstützern des City Clubs hervor. Razzia im Umfeld des City Clubs: Polizei durchsucht am Mittwochmorgen Wohnungen Wie mehrfach berichtet, laufen die Ermittlungen in dem Komplex bereits seit Monaten. Nach der Razzia im Januar hatte die Polizei den Großeinsatz damit begründet, dass man Erkenntnisse habe, dass im City Club teils „ein offener Umgang und Konsum mit harten Drogen stattfindet“. Bei der damaligen Aktion fanden die Beamten gut 170 Gramm illegale Betäubungsmittel. Zwischenzeitlich hat die Polizei 68 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 21 gegen bekannte Verdächtige. Kritik rief insbesondere hervor, dass die Beamten damals alle anwesenden 263 Personen kontrollierten. Gäste beschrieben, sie hätten sich bis auf die Unterhose oder darüber hinaus ausziehen müssen. Beim jetzigen Großeinsatz am Mittwoch seien gleichzeitig „17 Wohnobjekte im Stadtgebiet Augsburg und im Landkreis Augsburg sowie jeweils ein Objekt im Landkreis Amberg-Sulzbach und im Landkreis Landshut“ durchsucht worden, heißt es von der Polizei. Nach der Razzia im Januar habe sich der Tatverdacht „unter anderem gegen 19 damals im City Club anwesende Personen im Alter von 22 bis 51 Jahren“ ergeben. Bei der Durchsuchung am Mittwoch seien in zwölf Objekten Betäubungsmittel aufgefunden worden. 39-Jähriger wird bei Durchsuchung am Mittwoch vorläufig festgenommen Ein 39-Jähriger wurde vorläufig festgenommen. Bei dem Tatverdächtigen liege „nach derzeitigem Kenntnisstand der Verdacht eines Verbrechenstatbestands der Herstellung und des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln vor“, heißt es. Es werde die Vorführung vor dem Haftrichter geprüft. Heißt: Der Verdächtige muss möglicherweise in Untersuchungshaft. Dort befindet sich schon ein 20-jähriger Beschuldigter. Gegen ihn habe ein Haftbefehl wegen einer rechtskräftigen Verurteilung in anderer Sache vorgelegen, so die Polizei. Drogen wie Amphetamin, Kokain, LSD, Ecstasy und Methamphetamin beschlagnahmt Die Beamten stießen bei der Aktion auf zahlreiche Betäubungsmittel. „In einem der Objekte wurden über 550 Gramm Marihuana aufgefunden“, heißt es von den Ermittlern. Zudem seien weitere Drogen wie Amphetamin, Kokain, LSD, Ecstasy und Methamphetamin „insgesamt in nicht unerheblicher Menge aufgefunden und sichergestellt“ worden. Allerdings stehen die konkrete Menge sowie der Wirkstoffgehalt derzeit noch nicht fest; sie sind Gegenstand aktueller kriminaltechnischer Untersuchungen. Vom City Club hieß es am Mittwoch in einer ersten Stellungnahme in den sozialen Medien, nicht nur bei „Mitarbeiter:innen sondern auch bei anderen Personen“ sei die Polizei morgens um 6 Uhr vor der Haustür gestanden. Die „Polizeiwillkür nimmt kein Ende“, so das Statement vom City Club, der zugleich eine Demonstration am Abend ankündigte. Anwältin Martina Sulzberger, die den City-Club-Geschäftsführer vertritt, sagt auf Anfrage, nach ihrem Kenntnisstand seien die Ermittler bei der Durchsuchung am Mittwoch bei keinem Mitarbeiter des Lokals selbst auf Drogen gestoßen. Bei drei Mitarbeitern sei durchsucht worden, „gefunden wurde nichts“, sagt Sulzberger. Gericht stufte Durchsuchung von „Theter Ensemble“ als rechtswidrig ein Absehbar ist, dass die Ermittlungen und die juristische Aufarbeitung die Gerichte und die Öffentlichkeit noch lange beschäftigen werden. Zuletzt hatte das Amtsgericht festgestellt, dass die Durchsuchung der Räume des „theter ensemble“ im dritten Obergeschoss von dem Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume des „City Clubs“ nicht umfasst gewesen war. Heißt konkret: Die Aktion der Polizei in diesem Teil des Gebäudes im Januar war rechtswidrig. Zuvor hatte das Landgericht die Beschwerde des City-Club-Geschäftsführers abgelehnt; das Gericht hatte keine Rechtswidrigkeit für die Durchsuchung im Lokal selbst gesehen. Die womöglich wichtigste juristische Entscheidung in dem Zusammenhang steht indes an anderer Stelle an: Am Verwaltungsgericht sind vier Klagen eingegangen, die sich gegen die flächendeckenden Kontrollen und Durchsuchungen von Personen an dem Abend richten. Bislang ist aber noch kein Termin bestimmt worden.