Recht auf Reparatur: Wie Hersteller EU-Vorgaben zur Transparenz ausbremsen
Seit etwas mehr als einem Jahr gelten die Ökodesign-Vorgaben für Smartphones in der EU. Die Kommission verbindet die Regeln mit großen Hoffnungen, denn sie sollen dafür sorgen, dass die Geräte länger genutzt werden und einfacher zu reparieren sind. Ein Baustein dafür ist das Energielabel, das unter anderem anzeigt, wie einfach man ein Smartphone reparieren kann. Zumindest in der Theorie.
Den größten Raum auf dem Label nimmt der sogenannte Energieeffizienzindex (EEI) ein. Daneben macht es Angaben zur Laufzeit und Langlebigkeit des Akkus sowie zur Robustheit und Reparierbarkeit des Geräts. Den Reparierbarkeits-Score stellt das Label von A bis E dar, den EEI hingegen von A bis G. Die Kennzeichnung ist gut sichtbar in der Nähe von Smartphones, Foldables und Tablets anzubringen; auch in Prospekten und im Onlinehandel ist eine Erkennbarkeit auf den ersten Blick vorgeschrieben. Im Netz reicht eine auf die Energieampel reduzierte Variante, bei der sich das eigentliche Label erst per Klick auf den Score öffnet.
Allein an dieser Hürde scheitert nach Beobachtung von Right to Repair Europe eine beträchtliche Anzahl der Angebote. Auf mediamarkt.de stellten demnach lediglich rund 30 Prozent der 1671 untersuchten Angebote das verpflichtende Ökolabel inklusive Reparaturscore bereit. In einer MediaMarkt-Filiale in Brüssel fehlte der Aufkleber an jedem sechsten ausgestellten Smartphone, in kleineren Läden teilweise sogar komplett. Auch bei Amazon wurde man nur sporadisch fündig.
Keine Links, Links ins Nichts und Links auf Temu
Hilfen zur Reparatur in Eigenregie müssen Hersteller laut den Ökodesign-Vorgaben auf einer frei zugänglichen, über das Label erreichbaren Website bereitstellen. Dazu gehört die Pflicht, Ersatzteilpreise transparent zu nennen, Reparaturanleitungen anzubieten sowie bestimmte Ersatzteile bis zu sieben Jahre nach Verkaufsende verfügbar zu halten und zwar unter Einhaltung strenger Lieferfristen. Diese Daten sind zwingend in einem Eintrag der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) zu hinterlegen.
Right to Repair Europe untersuchte dieses europäische Produktregister, in dem die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen der Produzenten zusammenlaufen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Lediglich bei 18 Prozent von 2334 Smartphone-Modellen verlinken die von den Herstellern angelegten Einträge direkt auf Seiten mit Reparaturanleitungen oder Ersatzteilpreisen. Auf etwa der Hälfte der untersuchten Einträge fehlt der Link ganz. 19 Prozent der Einträge verweisen auf allgemeine Support- oder Produktseiten, auf denen weder Anleitungen noch Ersatzteile zu finden sind. Weitere 13 Prozent führen ins Nichts oder zu AliExpress oder Temu.
Aus Sicht von Thomas Opsomer, bei iFixit Sprecher für das Thema EU-Politik, ist daran auch die EU-Kommission schuld. »Ein leeres Feld, wo eine URL stehen sollte, kann so schwer nicht zu entdecken sein, das sollte automatisiert passieren. Ich kann schließlich nicht einmal eine Pizza bestellen, wenn ich das Feld für die Telefonnummer frei lasse, aber die EU ist offensichtlich nicht in der Lage, solch eine simple Formularvalidierung aufzusetzen.«
Doch nicht nur bei der Bereitstellung der Informationen zeigen sich manche Hersteller lax. Auch bei der Beurteilung, wie reparierbar ihr Smartphone denn nun ist, lassen sie Gnade mit sich selbst walten. Dem Reparierbarkeits-Score liegen sechs Teilbetrachtungen zugrunde: Wie viele Schritte sind nötig, um an die Komponenten zu gelangen? Wie sind diese im Gehäuse befestigt und welche Werkzeuge braucht man zum Ausbau? Welche Ersatzteile bietet der Hersteller an und wie lange erhält das Gerät Softwareupdates? Als Letztes: In welchem Umfang sind Reparaturanleitungen verfügbar? Aufgrund eines von der EU vorgegebenen Scoring-Systems berechnen die Hersteller die finale Bewertung zwischen A und E selbst, die EU überprüft die Eingaben laut Gesetzestext auf Plausibilität.
In der Realität scheint das aber nicht der Fall zu sein. »Eklatanterweise belohnen sich einige der Hersteller, die in besonders krasser Weise gegen die Vorschriften verstoßen, auch noch mit einem selbst verliehenen A für besonders gute Reparierbarkeit«, heißt es in der Pressemitteilung von Right to Repair und iFixit. Als Beispiel nennt der Verband den chinesischen Hersteller Oukitel. Auch Doogee und Ulefone kommen in der Untersuchung schlecht weg. Genauso wie Acer, das als Preis für einen Ersatzakku für eines seiner Tablets keinen genauen Preis nennt, sondern eine Spanne von 14 bis 128 Euro.
Verbraucherfeindliche Datenbank
Insgesamt handelt es sich nach Beobachtung von Opsomer eher um kleinere Hersteller, die gegen die Auflagen verstoßen. Die großen wie Apple, Google und Samsung dagegen genügen mit ihren Angaben pro forma den Auflagen des Ökodesigns. Ein ausgeprägtes Interesse, Reparaturen zu vereinfachen, sieht Opsomer aber auch bei ihnen nicht. So führen die Angaben der Großen zwar grundsätzlich zu den verlangten Informationen, aber mitunter erst nach einigem Suchen und Klicken in verschachtelten Supportseiten. Eine Beobachtung, die wir bei unserer Untersuchung der Ersatzteilpreise auch gemacht haben. »Für Verbraucher bedeutet das: Wer vor dem Kauf wissen möchte, ob ein Ersatzdisplay 120 oder 350 Euro kostet, findet diese Information häufig nicht dort, wo sie eigentlich stehen müsste«, sagt Opsomer. Und es sei fraglich, ob Verbraucher sich durch komplexe Webseiten klicken, um die Ersatzteilpreise herauszufinden, bevor sie sich für ein Smartphone entscheiden.
Auch bei Wäschetrocknern, für die seit Juli 2025 vergleichbare Informationspflichten gelten, fand die Organisation bei mehr als der Hälfte der Modelle Verstöße gegen die Vorgaben. Teilweise sei der Weg zu Ersatzteilinformationen dort sogar noch komplizierter als bei Smartphones. Ein Kernproblem verursacht die wenig benutzerfreundliche Funktionsweise der EPREL-Datenbank selbst: Um ein Smartphone oder eine Waschmaschine zu finden, muss man nach der internen Herstellerkennung suchen , die sich oftmals von der Modellbezeichnung im Handel unterscheidet. Zum Beispiel findet man das Honor 400 Pro nicht als 400 Pro, sondern unter DNP-NX9. Sucht man nach »Xperia«, erscheint kein einziges Sony-Smartphone, selbst wenn man nach »Model Commercial Name« filtert. Für das Xperia 1 VII muss man stattdessen die Bezeichnung XQ-FS54 kennen.
Während man bei Smartphones den Herstellercode im Netz meist mit ein wenig Suchen herausfindet, verhält es sich bei Waschmaschinen anders. »Der interne Code für eine Waschmaschine ist oft ein zehnstelliger Buchstaben- und Zahlensalat, der irgendwo auf der Innenseite der Tür eingeklebt ist«, erklärt Opsomer. Wie reparierbar das Gerät ist, finden demnach viele Verbraucher erst heraus, wenn es daheim schon aufgestellt ist.
iFixit und Right to Repair Europe richten ihre Kritik nicht ausschließlich an die Industrie. Entscheidend sei nun die Durchsetzung der EU-Verordnung durch nationale Marktaufsichtsbehörden. Solange Hersteller unvollständige EPREL-Einträge veröffentlichen können, fehlende Links kaum Konsequenzen haben und Energielabel im Handel regelmäßig nicht erscheinen, bleibe das eigentliche Ziel der Reform unerreicht: Verbraucher sollen Reparaturkosten bereits beim Kauf berücksichtigen können.
Opsomer will keine Grundsatzkritik an der EU-Kreislaufpolitik üben: »EU-Regulierungen sind weltweit der wichtigste Treiber für nachhaltigere Produkte. Sie haben enormen Einfluss auf große Produzenten, die ihre Produkte dann auch in Asien und den USA anpassen.« Allerdings mahnt er eine bessere Ausstattung der Marktaufsichtsbehörden an und auch für die Gestaltung des Energielabels sieht er Verbesserungspotenzial. Man müsse Verbraucher vor unnötiger Komplexität schützen: »Wenn Sie beim Kauf eines Smartphones neben Preis und Leistung auch noch einen Energieeffizienzscore, die Widerstandsfähigkeit gegen Stürze und die Software-Verfügbarkeit beachten und obendrein nach Ersatzteilpreisen suchen müssen, ist das überwältigend. Wir brauchen eine Zahl, die Reparierbarkeit abbildet.« Es genüge, tiefergehende Informationen über den QR-Code verfügbar zu machen.
Streit um Ersatzteilpreise im Score
Weiterhin pocht die Reparaturindustrie vehement darauf, dass Ersatzteilpreise in den finalen Score einbezogen werden. Nach zahlreichen Untersuchungen sind hohe Preise der häufigste Grund, warum Kunden sich für einen Neukauf und gegen eine Reparatur entscheiden. Die staatliche französische Agentur für den ökologischen Wandel Ademe fordert, dass Ersatzteilpreise maximal 30 Prozent des Neupreises eines Geräts betragen sollen. Bisher verpflichten die EU-Regeln die Hersteller nur durch die dehnbare Formulierung, Ersatzteile zu »angemessenen Preisen« zu verkaufen.
Die Kommission will die Verordnung im Lichte des technischen Fortschritts bis spätestens 20. September 2027 überprüfen. Im Zuge dieser Revision will sie Eignung und Wirksamkeit der Bestimmungen im Hinblick auf die angestrebten Ziele bewerten. Sollte die Überprüfung zeigen, dass Hersteller Ersatzteilpreise künstlich hochhalten, könnte eine revidierte Ökodesign-Verordnung für härtere Preisgrenzen sorgen.