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Rechtsextreme "Artgemeinschaft": Durchsuchungen auch in Jameln

Allgemein

Stand: 27.08.2026 19:47 Uhr

Die Polizei hat am Donnerstag Objekte mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen rechtsextremen "Artgemeinschaft" durchsucht - auch in Niedersachsen. Ausgangspunkt der Ermittlungen soll eine geplante Sonnenwendefeier gewesen sein.

Das Bundesinnenministerium hat die rechtsextreme "Artgemeinschaft" 2023 verboten. Anhänger sollen aber weiter aktiv gewesen sein. Grundlage der Durchsuchungen ist ein Verfahren gegen 15 Beschuldigte, wie die Staatsanwaltschaft Halle (Sachsen-Anhalt) mitteilte. Zuvor hatten verschiedene Medien berichtet. Während der Einsätze sei es zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Auch Festnahmen habe es nicht gegeben. Es seien Beweismittel, unter anderem Unterlagen und Datenträger, sichergestellt worden. Die sollen nun ausgewertet werden. Laut Staatsanwaltschaft Halle fanden die Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (NRW) statt. In Niedersachsen durchsuchte die Polizei ein Objekt in der Gemeinde Jameln (Landkreis Lüchow-Dannenberg).

Auch zwei AfD-Politiker von Durchsuchungen betroffen

Die Ermittlungen hatten ihren Ausgangspunkt laut Staatsanwaltschaft Detmold in NRW. Demnach liefen gegen ein Ehepaar und einen weiteren Beschuldigten Ermittlungen wegen des Verdachts, die verbotene Organisation fortzuführen. Es sei festgestellt worden, dass sich die drei Beschuldigten an einer sogenannten Sonnenwendefeier im Juni in Gardelegen (Sachsen-Anhalt) beteiligen wollten. Auch in Gardelegen fanden Durchsuchungen statt. Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge waren von den Durchsuchungen auch zwei AfD-Politiker in Sachsen-Anhalt betroffen: Simon Lansmann und Sebastian Koch. Beide kandidieren bei den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt. Sie wiesen die Vorwürfe jeweils über ihren Anwalt zurück. Nach Angaben des Anwalts fand auf einem von Lansmann bewirtschafteten Grundstück in Gardelegen im Juni eine "private Sommersonnenwendfeier für geladene Gäste" statt. Der Durchsuchungsbeschluss stehe im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung. Beide distanzierten sich nach Angaben des Anwalts von der Ideologie der Gruppe und seien auch nicht Mitglied.

"Artgemeinschaft" soll verfassungsfeindlich sein

Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die 2023 verbotene "Artgemeinschaft" als "sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung". Die Gruppierung klagte gegen das Verbot, das aber im April vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Aus Sicht des Bundesinnenministeriums ist der Verein vor allem wegen seiner rassistischen Ideologie verfassungsfeindlich. Die "Artgemeinschaft" verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild.

Sommersonnenwendefeier gab wohl Ausschlag

Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass Menschen, die dem Verein vor dem Verbot zugerechnet wurden, weiter privat Kontakt halten. Die Sonnenwendefeier hatte aber wohl den Ausschlag dafür gegeben, dass der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Verbot begründet schien - und die Durchsuchungen geplant wurden.

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