DAX +0,41 % 25.464,01 Pkt 18:00:00 MDAX +1,34 % 32.395,32 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,12 % 6.289,51 Pkt 18:00:00 Dow Jones +1,03 % 52.747,32 Pkt 23:10:23 S&P 500 +0,21 % 7.428,78 Pkt 23:10:14 Nasdaq -0,22 % 24.876,91 Pkt 23:15:59 Nikkei -1,08 % 61.689,86 Pkt 04:35:03 Gold -1,21 % 4.025,40 USD 05:24:37 Silber -1,39 % 57,66 USD 05:24:38 Brent -0,91 % 87,56 USD 05:24:38 WTI -0,17 % 82,47 USD 05:24:39 Bitcoin -0,30 % 63.660,68 USD 05:34:31 EUR/USD +0,30 % 1,14030 USD 05:34:20 EUR/GBP +0,21 % 0,85720 GBP 05:34:41 EUR/CHF +0,09 % 0,93220 CHF 05:34:42 EUR/JPY +0,21 % 186,578 JPY 05:34:40

Rechtsstreit um HEVC: Disney+ deaktiviert in Deutschland 4K und HDR

Wirtschaft

Disney+ hat in Deutschland zunächst unbemerkt die Wiedergabe von Inhalten in 4K und HDR vorerst vollständig eingestellt. Hintergrund ist ein Patentstreit mit InterDigital, das Lizenzgebühren für die Nutzung der HEVC-Kompressionstechnologie fordert. Verbraucherschützer prüfen hingegen erneut rechtliche Schritte. Lizenzstreit mit altem Bekannten als Hintergrund Laut einem Bericht von Spiegel Online sind von der Deaktivierung sämtliche Inhalte der Plattform betroffen, die bislang in der höchsten Auflösung und mit hoher Farbdynamik verfügbar waren. Damit entfallen die beiden Funktionen auch für Abonnenten der teuersten Tarife. Disney+ erklärte lediglich, die Entscheidung zu bedauern und die Frustration der Kunden zu teilen, aufgrund der rechtlichen Situation habe sich das Unternehmen jedoch zu diesem Schritt gezwungen gesehen. Auslöser der nun erfolgten Aussetzung ist ein bereits seit längerer Zeit schwelender Patentstreit mit dem Lizenzinhaber InterDigital um die für hochauflösendes Streaming bei moderatem Datenverbrauch eingesetzte HEVC-Technologie zur Video-Kompression. Dieser mündete inzwischen in einer Verfügung der Düsseldorfer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts (UPC). Nach Auffassung von InterDigital ist die Technologie ein zentraler Bestandteil hochwertiger Streaming-Qualität und ermöglicht es Anbietern wie Disney+, höhere Abonnementpreise zu verlangen. Deshalb fordert das Unternehmen eine angemessene Beteiligung an den Abo-Erlösen beziehungsweise entsprechende Lizenzzahlungen. Diesem Argument folgten nun die Richter. Zu entsprechenden Zahlungen war Disney+ bislang allerdings nicht bereit, wodurch der Rechtsstreit mit der gerichtlichen Verfügung nun eine weitere Eskalationsstufe erreicht hat. Bereits im Februar dieses Jahres musste der Streaming-Dienst HDR10(+), Dolby Vision HDR und 3D-Inhalte infolge eines Lizenzstreits mit InterDigital deaktivieren, konnte allerdings HDR10 bereits kurze Zeit später wieder zur Verfügung stellen. Somit stehen derzeit Inhalte auf Disney+ nur mit maximal 1080p und lediglich im normalen Dynamikumfang bereit. Verbraucherschutz prüft Klage Disney+ selbst soll seine Kunden bislang nicht über die Änderungen informiert haben, womit diese Gebühren für nicht erbrachte Leistungen zahlen. Aktuell wirbt Disney+ in seiner Abo-Übersicht weiterhin mit beiden Funktionen. Bereits im Zuge der letzten Auseinandersetzung hatten Verbraucherschützer Abonnenten empfohlen, wegen der eingeschränkten Leistungen den Preis ihres Abonnements zu mindern und die Differenz zurückzufordern. Laut einem Bericht von heise online prüft die Verbraucherzentrale Niedersachsen aufgrund der Abschaltung von 4K und HDR nun erneut rechtliche Schritte gegen Disney+. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Kunden trotz des deutlich reduzierten Leistungsumfangs weiterhin den vollen Abo-Preis zahlen müssen. Wir danken den Forenteilnehmern Vigilant und aid0nex für den Hinweis!

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren