DAX -1,18 % 26.128,36 Pkt 18:00:00 MDAX -1,92 % 31.839,83 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,95 % 6.468,17 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,60 % 53.407,54 Pkt 18:26:45 S&P 500 -1,02 % 7.706,00 Pkt 18:26:45 Nasdaq -1,39 % 26.357,10 Pkt 18:26:44 Nikkei -2,54 % 67.460,73 Pkt 08:45:03 Gold +0,10 % 4.422,00 USD 18:16:44 Silber -3,09 % 64,08 USD 18:16:44 Brent +0,72 % 91,52 USD 18:16:37 WTI -0,04 % 84,47 USD 18:16:39 Bitcoin +0,27 % 64.683,39 USD 18:26:37 EUR/USD +0,11 % 1,15870 USD 18:25:55 EUR/GBP +0,08 % 0,85510 GBP 18:26:44 EUR/CHF -0,06 % 0,93990 CHF 18:26:42 EUR/JPY +0,30 % 184,834 JPY 18:26:44

Regel, bringt viele Betroffene in finanzielle Not

Nation

Startseite Verbraucher Bürgergeld-Aus trifft Hunderttausende: Neue Wohnkosten-Regel ab Juli bringt Betroffene in finanzielle Not Von: Bennet Sältzer Uns auf Google folgen Seit dem 1. Juli hat die neue Grundsicherung das Bürgergeld abgelöst. Für viele bedeutet das: Wer zu teuer wohnt, zahlt die Differenz aus eigener Tasche. München – Wer auf staatliche Hilfe angewiesen ist, steht seit Monatsbeginn vor einer neuen Realität. Das Bürgergeld gehört der Vergangenheit an, seit dem 1. Juli 2026 gilt die Grundsicherung. Für Hunderttausende Empfänger bedeutet dieser Wechsel: Die bisherige Schonfrist bei den Wohnkosten existiert nicht mehr. Bislang konnten Neuantragsteller in den ersten zwölf Monaten aufatmen. Das Jobcenter übernahm während dieser Karenzzeit die komplette Kaltmiete – unabhängig von deren Höhe. Dieser Schutz sollte verhindern, dass Menschen nach einem Jobverlust auch noch ihre Wohnung verlieren. Mit der neuen Regelung ist damit Schluss: Ab sofort zahlt das Amt maximal das 1,5-Fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Den Rest müssen Betroffene aus dem Regelsatz von 563 Euro bestreiten. Konkrete Zahlen zeigen das Ausmaß der Änderung Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Konsequenzen: Beträgt die Angemessenheitsgrenze am Wohnort 650 Euro, liegt die neue Obergrenze bei 975 Euro. Wer 1150 Euro Kaltmiete zahlt, muss monatlich 175 Euro selbst aufbringen – vom ersten Tag an. In der bayerischen Landeshauptstadt fällt die Belastung noch höher aus. Bei einer Angemessenheitsgrenze von 911 Euro für Alleinstehende ergibt sich ein Maximum von 1366,50 Euro. Eine Miete von 1550 Euro bedeutet hier: 183,50 Euro fehlen jeden Monat im Portemonnaie. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Februar 2026 untersucht, wie viele Haushalte davon betroffen sein könnten. Das Ergebnis ist alarmierend: Bei 35 Prozent von 192.000 analysierten Bedarfsgemeinschaften überstiegen die Wohnkosten bereits zu Beginn des Leistungsbezugs die örtliche Angemessenheitsgrenze. Ein erheblicher Teil dieser Haushalte lag sogar über der neuen 1,5-fachen Schwelle. Verbände befürchten Welle von Wohnungsverlusten SoVD und VdK reagieren mit scharfer Kritik auf die Neuregelung. Wer die Differenz zur eigenen Miete aus dem Regelsatz finanzieren müsse, gerate „schnell in Miet- und Energieschulden – mit dem Risiko, am Ende die Wohnung zu verlieren“, warnen die Sozialverbände. Besonders hart treffe es Alleinerziehende, ältere Leistungsempfänger und Menschen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Für sie existiere oft schlicht keine günstigere Alternative. Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Bei besonderen Umständen kann das Jobcenter die Wohnkosten auch oberhalb der 1,5-fachen Grenze weiter übernehmen. Dazu zählen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, gesundheitliche Einschränkungen oder nachweislich fehlender günstigerer Wohnraum. Betroffene sollten solche Gründe frühzeitig und schriftlich beim Amt geltend machen. Übergangsregelung schützt Bestandsfälle – vorerst

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