Regelabfrage startet: Was das für AfD-Mitglieder bedeuten könnte
Stand: 19.07.2026 13:21 Uhr Wer sich in Hamburg auf einen Job im öffentlichen Dienst bewirbt, wird bald vom Verfassungsschutz geprüft. Verfassungsschutzchef Torsten Voß macht klar: Das trifft auch auf AfD-Mitglieder aus bestimmten Bundesländern zu. In zwei Wochen tritt die Regelabfrage in Kraft. Dann prüft der Hamburger Verfassungsschutz, ob Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst verfassungsfeindliche Aktivitäten ausgeübt haben. Verfassungsschutzchef Torsten Voß betont: Zwar gilt die AfD in Hamburg nicht als Verdachtsfall - andere Bundesländer könnten aber Erkenntnisse über Bewerber nach Hamburg weitergeben. Besonders betroffen könnten AfD-Mitglieder aus Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg sein, wo die Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist. Einfache Mitgliedschaft reicht nicht aus Voß stellt klar: Die bloße Mitgliedschaft in einer Partei reiche für eine Datenspeicherung nicht aus. Es müssten individuelle Anhaltspunkte vorliegen, dass sich eine Person gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eingesetzt habe. Betroffene könnten zu den Erkenntnissen Stellung nehmen. Kritik von Linken und Gewerkschaften Die Regelabfrage ist umstritten. Linke und Gewerkschaften werfen dem Staat Gesinnungsschnüffelei vor und befürchten, dass sich junge Menschen aus dem linken Spektrum nicht mehr frei äußern. Der DGB warnte bereits im Vorfeld: Gesellschaftlich engagierte junge Menschen könnten durch die Maßnahme von einer Bewerbung im öffentlichen Dienst abgeschreckt werden. Bürgerschaft stimmte im Juni für das Gesetz