Regierung geht von hoher Dunkelziffer bei Sozialleistungsbetrug aus
Der unberechtigte Bezug von staatlichen Hilfen ist ein viel diskutiertes Thema. Die Bundesregierung geht einem Bericht der „Welt am Sonntag“ zufolge davon aus, dass Sozialleistungsbetrug deutlich häufiger vorkommt, als bislang bekannt ist. Es sei von „einer hohen Dunkelziffer nicht erfasster Fälle auszugehen“, zitierte die Zeitung eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. „Leistungsmissbrauch bleibt oft unentdeckt, weil verschiedene betroffene Behörden nicht oder nicht ausreichend miteinander vernetzt sind“, sagte sie demnach weiter. Wie es in dem Bericht weiter heißt, leiteten die Jobcenter im vergangenen Jahr 133.640 neue Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs ein. In rund 110.000 Fällen habe sich der Verdacht bestätigt, oder es sei aufgrund eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet worden. Zu den erfassten Fällen zählten auch Ordnungswidrigkeiten. Angaben zur Höhe des finanziellen Schadens lagen demnach nicht vor. Auch sind Jobcentern in rein kommunaler Trägerschaft nicht einbezogen. Summe des Sozialleistungsmissbrauchs nicht zu beziffern Wie groß der finanzielle Schaden ist, lasse sich nicht beziffern. Weder dem Arbeitsministerium noch dem Innenministerium lägen „strukturierte Daten vor, die eine Bezifferung der Schadenssummen ermöglichen würden“, sagte die Sprecherin weiter. Es lasse sich nicht vorhersagen, wie hoch das Einsparpotenzial durch die nun geplanten Maßnahmen der Bundesregierung sei. Um härter gegen Sozialleistungsmissbrauch vorzugehen, plant die Bundesregierung unter anderem einen besseren Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Auch soll der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger strenger geregelt werden. Nach aktueller Rechtslage könnten Ausländer nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland auch dann Grundsicherungsgeld beziehen, „wenn sie ein Aufenthaltsrecht nicht nachweisen können“, sagte die Sprecherin. Geplant sei jetzt, dass Ausländer ein im Zeitraum des Leistungsbezuges bestehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet nachweisen müssen. „Diese gesetzliche Maßnahme erschwert auch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen.“ Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte in der ersten Juli-Woche eine Initiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen angekündigt. Ein „Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs“ werde noch in diesem Monat vorgelegt, sagte Merz beim Landesparteitag der CDU Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Für viele Kommunalpolitiker in ganz Deutschland sei dies ein wichtiges Thema. „Wir machen das jetzt hier, packen es an, wir setzen unsere Versprechungen um“, kündigte der CDU-Chef an. Mitte Juni hatte das Bundessozialministerium bereits ein neues Kompetenzzentrum der Bundesagentur für Arbeit angekündigt, das gegen den Missbrauch von Sozialleistungen vorgehen soll.