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Relat gibt zu, was alle wussten und verstößt gegen das Gesetz

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Ismaik-Vertrauter plaudert sich um Kopf und Kragen: Interview entlarvt klar rechtswidrige Einmischung ins operative Geschäft der KGaA

Was für ein Eigentor! Da gibt Biel Ballester Relat, der Mann von Hasan Ismaiks Gnaden im Aufsichtsrat des TSV 1860 München, einem höchst umstrittenen, investorennahen Meinungsportals ein Interview und bestätigt dabei genau das, was Recherchen seit Wochen dokumentieren: Das Aufsichtsratsmitglied Relat mischte sich aktiv ins operative Tagesgeschäft der KGaA ein. Und zwar nicht mit sanften Ratschlägen, sondern mit harter Hand, indem Rechnungen schlicht nicht freigegeben werden.

„Ich habe Rechnungen nicht freigegeben” – ein Satz, der es in sich hat

Relat gibt im Interview offen zu, Rechnungen blockiert zu haben. Was er vermutlich als verantwortungsvolles Handeln verkaufen will, ist in Wahrheit ein handfester Verstoß gegen fundamentale Grundsätze des deutschen Gesellschaftsrechts. Denn: Wer im Aufsichtsrat sitzt, überwacht – er regiert nicht.

Das Aktiengesetz ist hier glasklar. § 111 Abs. 1 AktG definiert die Rolle des Aufsichtsrats unmissverständlich: „Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.” Überwachen – nicht steuern, nicht eingreifen, nicht eigenmächtig Zahlungsläufe stoppen.

Noch deutlicher wird § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG: „Maßnahmen der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden.” Das ist ein gesetzliches Verbot. Die Freigabe oder Blockade von Rechnungen ist eine klassische operative Geschäftsführungsmaßnahme. Wenn ein Aufsichtsratsmitglied sich anmaßt, darüber eigenmächtig zu entscheiden, überschreitet es seine Kompetenzen in eklatanter Weise.

Recherchen lagen richtig – Relat liefert den Beweis selbst

Was investigative Journalisten mühsam zusammengetragen haben, nämlich dass die Ismaik-Seite über ihre Vertreter im Aufsichtsrat systematisch ins operative Geschäft der KGaA eingriff, bestätigt Relat nun höchstselbst. Die Berichte über blockierte Zahlungen an Dienstleister, über verschleppte Dauerkarten-Prozesse und über ein Klima der Verunsicherung in der Geschäftsstelle: All das bekommt jetzt ein Gesicht und ein Geständnis.

Pikant dabei: Relat scheint nicht einmal zu begreifen, dass sein Eingeständnis juristisch hochbrisant ist. Er präsentiert es als pflichtbewusstes Handeln, dabei ist es das genaue Gegenteil.

Dreifacher Regelverstoß

Wie dargelegt, verbietet § 111 Abs. 4 AktG die Übertragung von Geschäftsführungsmaßnahmen auf den Aufsichtsrat. Das Blockieren von Rechnungen ist keine Überwachungstätigkeit, es ist ein aktiver Eingriff in den operativen Geschäftsbetrieb. Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen der Frage „Wurde diese Rechnung ordnungsgemäß geprüft?” (zulässige Überwachung) und „Diese Rechnung wird nicht bezahlt!” (unzulässige Geschäftsführung).

116 AktG verweist zudem für die Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder auf § 93 AktG: Aufsichtsräte müssen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters handeln. Ein ordentlicher und gewissenhafter Aufsichtsrat weiß, wo seine Kompetenzen enden. Er blockiert keine Rechnungen eigenmächtig, er hinterfragt sie im Rahmen seiner Überwachungsfunktion und bringt Bedenken im Gremium vor.

Die Konsequenz: Bei Pflichtverletzungen droht eine persönliche Schadensersatzhaftung des Aufsichtsratsmitglieds gegenüber der Gesellschaft. § 52 Abs. 4 GmbHG setzt hierfür eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Die Uhr tickt – aber sie tickt noch lange genug.

50+1: Der Verein hat das letzte Wort

Und jetzt wird es richtig brisant: Die 50+1-Regel der DFL verlangt, dass bei ausgegliederten Kapitalgesellschaften im Profifußball der Mutterverein die alleinige Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung behält. Sinn und Zweck dieser Regel: Der Verein – nicht der Investor – soll das letzte Wort gegenüber der Geschäftsführung haben.

Was passiert aber, wenn ein Investor-Vertreter im Aufsichtsrat eigenmächtig operative Entscheidungen trifft, Rechnungen blockiert, Geschäftsprozesse lahmlegt, die Geschäftsführung de facto untergräbt? Dann wird die 50+1-Regel zur Fassade. Auf dem Papier hat der Verein die Mehrheit – in der Praxis regiert der Investor über seine Aufsichtsratsmitglieder ins Tagesgeschäft hinein.

Das ist exakt das Szenario, das die 50+1-Regel verhindern soll. Und Relat hat es soeben öffentlich bestätigt.

Relats Interview: Schadensbegrenzung oder Brandbeschleuniger?

Was als PR-Offensive gedacht war, entpuppt sich als juristisches Schuldeingeständnis. Relat wollte sich reinwaschen und hat sich dabei in den Schmutz geredet. Jedes Wort aus diesem Interview kann und wird gegen die Ismaik-Seite verwendet werden.

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