René Benko: Hausarrest mit Fußfessel statt Gefängnis vor neuem Prozess
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Innsbruck (Österreich) – Überraschende Wende für Signa-Gründer René Benko (49). 629 Tage nach seiner Festnahme darf der Milliarden-Pleitier das Gefängnis wieder verlassen. Das Landesgericht Innsbruck entschied am Mittwochvormittag im Rahmen einer nicht öffentlichen Haftprüfungsverhandlung, dass Benko in den elektronisch überwachten Hausarrest kommt und eine elektronische Fußfessel erhält. Sein Verteidiger Norbert Wess (51) bestätigte BILD die Entscheidung anschließend.
Benko-Anwalt verwies auf kommende Prozesse
Wess argumentierte vor Gericht unter anderem, dass sich sein Mandant außerhalb der Justizanstalt deutlich besser auf die bevorstehenden Verfahren vorbereiten könne. Dabei geht es um komplexe Wirtschaftsprozesse, die Benko in den kommenden Monaten erwarten.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sprach sich laut BILD-Infos gegen die Gewährung einer Fußfessel aus und legte einen 110 Seiten starken Beschluss vor, wonach weiterhin Tatbegehungsgefahr vorliege und Benko deshalb in Untersuchungshaft bleiben müsse. Doch nach nur 25-minütiger Verhandlung stellte der Einzelrichter fest: Es besteht keine Fluchtgefahr mehr. Zwei Drittel seiner letzten Verurteilung zu 30 Monaten Haft wegen Betruges und betrügerischen Bankrotts habe er zudem bereits verbüßt. Deshalb stimmte der Richter dem Antrag der Verteidigung zu, dass René Benko in eine eigens angemietete 60‑Quadratmeter-Wohnung in Innsbruck umziehen und sich dort auf seine nächsten Prozesse vorbereiten kann. Laut BILD-Infos muss die elektronische Fußfessel innerhalb von zwei Amtsstunden nach dem Urteil angebracht werden. René Benko kann somit heute noch das Gefängnis verlassen.
Erst Ende September verurteilt
Für René Benko ist die Entscheidung eine Erleichterung. Erst Ende September war der Unternehmer am Landesgericht wegen betrügerischer Krida (betrügerische Schädigung von Gläubigern) rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Da der Milliarden-Pleitier bereits seit Januar 2025 in Untersuchungshaft sitzt, wurde diese Zeit auf die Strafe angerechnet.
Benko-Anwalt Norbert Wess zu BILD: „Wir freuen uns natürlich aus Sicht der Verteidigung, aber insbesondere auch für unseren Mandanten, dass das LG Innsbruck unserem Rechtsstandpunkt gefolgt ist und Herr Benko nun dergestalt die Möglichkeit bekommt, sich auf den nächsten bevorstehenden Prozess umfassend vorzubereiten und sich auch mit den sonstigen Vorwürfen im Ermittlungsverfahren fundiert auseinanderzusetzen.“
Nächster Prozess steht bevor
Bereits am 4. und 5. November muss sich der ehemalige Immobilien-Milliardär erneut vor Gericht verantworten. Am Landesgericht Innsbruck steht dann ein weiterer Prozess wegen Betrugsvorwürfen an. Für Benko beginnt damit die nächste Phase seiner juristischen Aufarbeitung – künftig allerdings nicht mehr hinter Gefängnismauern, sondern mit elektronischer Fußfessel.
Nach den vorliegenden Informationen wurde lediglich über den elektronisch überwachten Hausarrest entschieden. Zu einem möglichen Haftantritt nach rechtskräftigen Verurteilungen in weiteren Verfahren gibt es derzeit keine Angaben.