Renten-Tabelle: Wann welcher Jahrgang in den Ruhestand gehen darf
Von: Joerg Geiger
Das Renteneintrittsalter soll nach 2031 weiter ansteigen. Eine Modellrechnung zeigt, wann die einzelnen Jahrgänge nach den aktuellen Vorschlägen regulär in Rente gehen könnten.
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Die Regierung will mit Vorschlägen der Rentenkommission die Rente in Deutschland umkrempeln. Dafür wurden allein 33 Maßnahmen empfohlen, darunter etwas die Schwedenrente. Doch auch ein alter Klassiker ist dabei, die Erhöhung der sogenannten Regelaltersgrenze.
Sie ist ein zentraler Marker in der gesetzlichen Rente. Denn die Altersgrenze bestimmt auf den Tag genau, wann Sie in Rente gehen können. Aktueller Stand: Bis zum Jahr 2031 (Geburtsjahrgang 1964) wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Neu ist jetzt, dass das Renteneintrittsalter weiter erhöht werden soll. Das soll ab 2032 passieren und damit alle Jahrgänge ab 1965 betreffen.
Mehr als 67 Jahre: So steigt das Rentenalter
Der Kerngedanke ist, dass möglichst viele Menschen länger arbeiten sollen, weil auch die Lebenserwartung steigt. Das sind die neuen Regelungen:
Die Regelaltersgrenze soll ab 2032 über 67 Jahre hinaus steigen.
Betroffen sind also alle Jahrgänge ab 1965 und jünger.
Die Anpassung der Altersgrenze soll regelbasiert erfolgen, jedoch frühzeitig für Betroffene feststehen, um Planbarkeit zu schaffen.
Die Anpassung soll der 2:1-Regel folgen: Ein Jahr zugewonnene Lebenserwartung soll im Verhältnis 2:1 auf acht Monate längeres Arbeiten und vier Monate längeren Rentenbezug verteilt werden.
Nach aktuellen Daten wäre mit einer Erhöhung der Regelaltersgrenze um etwa sechs Monate alle zehn Jahre zu rechnen.
Die genaue Regelaltersgrenze soll mit einem Vorlauf von mindestens fünf Jahren festgelegt werden.
Das exakte Regelwerk rund um die Anhebung der Altersgrenze existiert noch nicht und es soll auch immer wieder angepasst werden. Die Tabelle unten zeigt eine Modellrechnung, wie sich das Renteneintrittsalter künftig entwickeln könnte, wenn man die aktuellen Gegebenheiten hochrechnet.
Modellrechnung: Entwicklung der Regelaltersgrenze
GeburtsjahrRegelaltersgrenzeRenteneintrittsjahr
1965
67 Jahre 1 Monat
2032
1966
67 Jahre 1 Monat
2033
1967
67 Jahre 2 Monate
2034
1968
67 Jahre 2 Monate
2035
1969
67 Jahre 3 Monate
2036
1970
67 Jahre 4 Monate
2037
1971
67 Jahre 4 Monate
2038
1972
67 Jahre 5 Monate
2039
1973
67 Jahre 5 Monate
2040
1974
67 Jahre 6 Monate
2041
1975
67 Jahre 7 Monate
2042
1976
67 Jahre 7 Monate
2043
1977
67 Jahre 8 Monate
2044
1978
67 Jahre 8 Monate
2045
1979
67 Jahre 9 Monate
2046
1980
67 Jahre 10 Monate
2047
1981
67 Jahre 10 Monate
2048
1982
67 Jahre 11 Monate
2049
1983
67 Jahre 11 Monate
2050
1984
68 Jahre
2052
1985
68 Jahre 1 Monat
2053
1986
68 Jahre 1 Monat
2054
1987
68 Jahre 2 Monate
2055
1988
68 Jahre 2 Monate
2056
1989
68 Jahre 3 Monate
2057
1990
68 Jahre 4 Monate
2058
1991
68 Jahre 4 Monate
2059
1992
68 Jahre 5 Monate
2060
1993
68 Jahre 5 Monate
2061
1994
68 Jahre 6 Monate
2062
1995
68 Jahre 7 Monate
2063
1996
68 Jahre 7 Monate
2064
1997
68 Jahre 8 Monate
2065
1998
68 Jahre 8 Monate
2066
1999
68 Jahre 9 Monate
2067
2000
68 Jahre 10 Monate
2068
2001
68 Jahre 10 Monate
2069
2002
68 Jahre 11 Monate
2070
2003
68 Jahre 11 Monate
2071
2004
69 Jahre
2073
2005
69 Jahre 1 Monat
2074
2006
69 Jahre 1 Monat
2075
2007
69 Jahre 2 Monate
2076
2008
69 Jahre 2 Monate
2077
2009
69 Jahre 3 Monate
2078
2010
69 Jahre 4 Monate
2079
2011
69 Jahre 4 Monate
2080
2012
69 Jahre 5 Monate
2081
2013
69 Jahre 5 Monate
2082
2014
69 Jahre 6 Monate
2083
2015
69 Jahre 7 Monate
2084
2016
69 Jahre 7 Monate
2085
2017
69 Jahre 8 Monate
2086
2018
69 Jahre 8 Monate
2087
2019
69 Jahre 9 Monate
2088
2020
69 Jahre 10 Monate
2089
2021
69 Jahre 10 Monate
2090
2022
69 Jahre 11 Monate
2091
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69 Jahre 11 Monate
2092
2024
70 Jahre
2094
Vorschlag der Rentenkommission