Rentenreform: Wirtschaftsweiser Werding fordert Abschaffung der Witwenrente
Ein Rentenmodell für die Zeit nach dem Tod des Partners und der Streit über einen früheren Ruhestand: Der Wirtschaftsweise Martin Werding verbindet beides mit einem weitreichenden Umbau der Altersvorsorge. Er schlägt vor, die Witwenrente abzuschaffen und durch ein Rentensplitting zu ersetzen. Zugleich warnt er davor, die geplante Rentenreform wegen des Streits über die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren aufzuschnüren. Die Witwenrente sei nicht mehr zeitgemäß, sagte Werding der »Rheinischen Post« . »Heute können Frauen selbst vorsorgen. Das Familienrecht ist weiter als das Sozialrecht.« Werding gehörte der Kommission an, die Vorschläge für eine umfassende Reform der Alterssicherung vorgelegt hat. Rentenpunkte statt Witwenrente Nach Werdings Rechnung kostet die Witwenrente die Rentenkasse fast 50 Milliarden Euro im Jahr. Das entspreche einem Achtel der Gesamtausgaben, sagte er. Als Vorbild verwies der Ökonom auf Schweden. Dort sei die Witwenrente 1990 für alle Ehen abgeschafft worden, die danach geschlossen wurden. Für Deutschland müsse es bei einer solchen Reform Bestandsschutz und Übergangsfristen geben. Als Ersatz schlägt Werding ein Rentensplitting vor. Dabei sollen die Partner alle Rentenpunkte aufteilen, die sie während ihrer gemeinsamen Zeit erworben haben: »Ein Rentensplitting sollte die Witwenrente ersetzen. Danach teilen sich die Partner alle in der gemeinsamen Zeit erworbenen Rentenpunkte auf.« Solange beide Partner leben, soll die Rente nach diesem Modell etwas geringer ausfallen als bisher. Stirbt einer von ihnen, soll der überlebende Partner dafür mehr als die Hälfte der gemeinsam erworbenen Rentenansprüche erhalten. Werding begründet den Vorschlag mit veränderten Lebens- und Familienverhältnissen. Frauen seien heute häufiger erwerbstätig und könnten stärker selbst für ihre Altersvorsorge aufkommen, lautet sein Argument. Der Vorschlag zur Witwenrente geht über die bisherigen Pläne hinaus. Die Kommission hatte nach Angaben der Bundesregierung 33 Empfehlungen vorgelegt. Sie betreffen die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Die Bundesregierung will die Vorschläge vollständig und zügig umsetzen und die Rentenreform bis Ende 2026 im Bundestag verabschieden. Abschlagsfreie Rente soll weg Ein zentraler Vorschlag der Kommission ist die Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren. Die Regelung wird meist »Rente mit 63« genannt. Die Bezeichnung geht darauf zurück, dass vor 1953 Geborene nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen konnten. Für spätere Jahrgänge wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Für Versicherte des Jahrgangs 1964 und später liegt sie bei 65 Jahren. Werding warnt davor, diesen Punkt aus dem Paket herauszulösen. »Meine Sorge ist, dass die Politik das gesamte Rentenpaket aufschnürt, wenn sie einen Baustein rausnimmt. Dann werden die Reformpläne wie Dominosteine fallen, und der Kanzler kann die große Reform begraben«, sagte er. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) müsse verhindern, dass die Rentenreform in der Sommerpause zerredet werde. Gegen das Aus gibt es Widerstand. Kritiker verweisen darauf, dass ein früherer abschlagsfreier Ruhestand vor allem für Menschen mit langen und belastenden Erwerbsbiografien wichtig sei. Aus Teilen von Union und SPD gibt es Forderungen, die Möglichkeit beizubehalten oder eine Ausnahmeregelung für bestimmte Gruppen zu schaffen. Werding hält dagegen, die einzelnen Maßnahmen seien aufeinander abgestimmt. Eine Änderung an einem Punkt könne deshalb die Bereitschaft schwächen, die übrigen Reformen mitzutragen.