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Richterbund wirft Christian Heinz Eingriff in die Justiz vor

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Forderung nach AfD-Verbotsverfahren: Richterverein wirft Christian Heinz Eingriff in die Justiz vor

Von: Hanning Voigts

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Das hessische Justizministerium hat einen Erlass zu Richterinnen und Richtern herausgegeben, die ein AfD-Verbotsverfahren fordern. Das sorgt für Empörung.

Wiesbaden – In Hessen ist ein Konflikt zwischen dem Justizministerium und der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV) entbrannt. Anlass für den Streit ist ein offener Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) von Anfang August, in dem die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die extrem rechte AfD vor dem Bundesverfassungsgericht gefordert wird. Diese Forderung haben bundesweit mittlerweile mehr als 1000 Juristinnen und Juristen unterzeichnet – auch aus Hessen.

Das hessische Justizministerium hatte daraufhin Ende August einen Erlass an alle hessischen Gerichte und die Generalstaatsanwaltschaft geschickt. Darin wurden einige Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des offenen Briefs namentlich genannt und die Gerichtsverwaltung aufgefordert zu prüfen, ob es möglicherweise Anlass für „dienstrechtliche Maßnahmen“ geben könnte.

„Schwerwiegender Eingriff in die Judikative“

Die NRV, ein Zusammenschluss kritischer Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, hat Justizminister Christian Heinz (CDU) daraufhin vor wenigen Tagen in einem offenen Brief massiv angegriffen. Man weise seinen Vorstoß „als schwerwiegenden Eingriff in die Judikative und die Meinungsfreiheit der betroffenen Richter*innen und Staatsanwält*innen entschieden zurück“, heißt es darin.

Die Unterzeichnung des RAV-Briefs sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, widerspreche nicht dem Mäßigungsgebot für Beamtinnen und Beamte und stelle auch „ganz offensichtlich kein Dienstvergehen dar“.

Der Erlass könnte Beamtinnen und Beamte einschüchtern

Als Justizminister sei Heinz dazu verpflichtet, sich schützend vor alle Richterinnen und Richter zu stellen, „statt sie durch die Forderung nach der Prüfung offensichtlich ungerechtfertigter dienstlicher Maßnahmen unter Druck zu setzen“, schreibt der NRV weiter. Letztlich könne der Erlass Juristinnen und Juristen im Staatsdienst sogar davon abschrecken, „sich für den Rechtsstaat einzusetzen, den zu schützen sie verpflichtet sind“.

Besonders irritierend finde man es, so die NRV, dass Heinz diesen Erlass verschicke, während die sächsische Landesregierung auf eine Anfrage der extrem rechten AfD im dortigen Landtag eindeutig geantwortet habe, die Unterzeichnung der RAV-Forderung durch Richterinnen und Richter sei deren „Privatsache“.

Das Ministerium spricht von einem Missverständnis

Aus dem Justizministerium hieß es auf Anfrage der Frankfurter Rundschau, es handele sich um ein Missverständnis. Justizminister Heinz teilte der FR mit, es sei in dem Erlass lediglich darum gegangen, die Gerichte zu sensibilisieren.

Es bestehe nämlich die Möglichkeit, dass Verfahren mit AfD-Bezug an Befangenheitsanträgen gegen Richterinnen und Richter scheitern könnten, die den RAV-Aufruf unterzeichnet hätten. „Das kann immer dann passieren, wenn sie sich öffentlich, insbesondere unter Verwendung ihrer Dienstbezeichnung, politisch positionieren“, formulierte Heinz. Wenn etwa ein AfD-Mitglied einen Nachbarschaftsstreit führe, könne der Verdacht aufkommen, ein Staatsanwalt sei befangen, weil er ein Verbotsverfahren gegen die Partei befürworte.

Minister betont die Meinungsfreiheit

In dem Erlass sei es nicht um disziplinarrechtliche Maßnahmen gegangen, für die das Justizministerium auch nicht zuständig sei. Selbstverständlich dürften sich auch Angehörige der Justiz politisch betätigen, sagte Heinz: „Es ist völlig legitim, seine Meinung zu äußern und damit auch öffentlich in Erscheinung zu treten.“ (Hanning Voigts)

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