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Richterin macht Fehler - verurteilter Brandstifter kommt frei

Nation

Der Fall machte deutschlandweit Schlagzeilen: Als an Weihnachten 2023 das Haus einer pakistanischen Familie in Wächtersbach-Wittgenborn (Main-Kinzig) ausbrannte, übernahm schnell der Staatsschutz die Ermittlungen.

Weil im Inneren der Brandruine unter anderem Hakenkreuze an den Wänden und ein "Ausländer raus"-Schriftzug entdeckt wurden, gingen die Behörden zunächst von einem rechtsextremen Anschlag aus.

Als der Fall im Jahr 2025 vor dem Landgericht Hanau verhandelt wurde, stellte sich die Sachlage ganz anders dar: Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Familienvater den Brand selbst gelegt, um die Versicherung zu betrügen.

Der zum Zeitpunkt des Brandes 47 Jahre alte Mann wurde schließlich zu sieben Jahren Haft verurteilt – wegen Brandstiftung, Betrugs und der Vortäuschung einer Straftat.

Bundesgerichtshof muss über Revision entscheiden

Zu diesem Zeitpunkt saß der Mann bereits in Untersuchungshaft. Dort blieb er auch, nachdem seine Verteidigung Revision eingelegt hatte. Das Urteil war damit weiterhin nicht rechtskräftig, über die Revision muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

Doch wegen einer Justizpanne ist der heute 50-Jährige inzwischen wieder auf freiem Fuß. Wo er sich derzeit aufhält, ist unklar. Darüber berichtete zunächst der Hanauer Anzeiger.

Verurteilter seit vier Monaten auf freiem Fuß

Das Landgericht Hanau bestätigte am Montag: Die Richterin habe irrtümlich das Urteil inklusive der Zustellungsverfügung einer anderen Akte zugeordnet. Dadurch wurde die Urteilsbegründung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen zugestellt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hob daraufhin den Haftbefehl auf.

Am Tag des Beschlusses über die Aufhebung des Haftbefehls, dem 24. April, sei der Mann aus dem Gefängnis entlassen worden, teilte das OLG Frankfurt mit. Er bleibe mindestens so lange auf freiem Fuß, bis über die Revision gegen das Urteil entschieden sei. Wie lange ein Revisionsverfahren im Schnitt dauert, konnte das OLG nicht sagen.

Der Senat habe die Aufhebung des Haftbefehls mit einer Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes begründet. So sei das Urteil erst fast acht Monate nach seiner Verkündung zugestellt worden. Dies habe den Fortgang des Revisionsverfahrens verzögert.

Keine Information zum Aufenthaltsort

Laut Landgericht Hanau handelt es sich um einen "bedauerlichen Einzelfall". Das Urteil gegen den Mann werde durch den Fehler nicht hinfällig, betonte das Landgericht. Sollte die Revision keinen Erfolg haben und die siebenjährige Haftstrafe rechtskräftig werden, müsste der Mann die Strafe grundsätzlich antreten. Ob er für die Justiz dann ohne Weiteres erreichbar wäre, lässt sich derzeit nicht sagen.

Das Landgericht selbst machte dazu keine Angaben. Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa beantwortete es am Montag die Frage nach dem Aufenthaltsort des Mannes nicht. Das Gericht hatte dem Mann im Prozess eine hohe kriminelle Energie attestiert.

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