Riese verrät, wer wie viel Sonderzahlung bekommt
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Verbraucher
Weihnachtsgeld bei Lidl: Discounter-Riese verrät, wer wie viel extra bekommt
Von: Juliane Reyle
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Discounter-Riese Lidl verrät, mit welchem Plus auf dem Konto Mitarbeiter rechnen können – und welche Extras es zu Weihnachten noch gibt.
Aktuell blicken viele Beschäftigte im Einzelhandel gespannt auf ihre Gehaltsabrechnung. Das Weihnachtsgeld ist für viele Angestellte eine wichtige Finanzspritze vor den Feiertagen. Doch wie sieht es bei den großen Handelsketten aus? Auf Anfrage von echo24 hat der Discounter Lidl offengelegt, wie die Jahressonderzahlung für die Belegschaft geregelt ist.
Die gute Nachricht für die Beschäftigten vorweg: Lidl-Mitarbeiter müssen auch in diesem Jahr nicht auf den finanziellen Bonus verzichten.
Wie viel Weihnachtsgeld zahlt Lidl 2026?
Als Mitglied der Arbeitgeberverbände ist Lidl an die Manteltarifverträge des Einzelhandels der jeweiligen Bundesländer gebunden. Wie ein Sprecher der Lidl-Pressestelle auf Anfrage von echo24 bestätigt, zahlt das Unternehmen seinen tariflichen Mitarbeitern auch 2026 ein Weihnachtsgeld.
„Die Höhe der tariflichen Sonderzuwendung richtet sich nach den geltenden tariflichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes sowie der Betriebszugehörigkeit. Je nach Tarifvertrag beträgt das Weihnachtsgeld im Einzelhandel bis zu 62,5 Prozent des monatlichen Tarifentgeltes“, wie Lidl erklärt.
Die Auszahlung erfolgt gewöhnlich mit der Gehaltsabrechnung für November, sodass das Extrageld noch rechtzeitig vor dem Weihnachtsshopping auf den Konten landet.
Bekommt jeder Lidl‑Mitarbeiter Weihnachtsgeld?
Nicht jeder, der bei dem Discounter arbeitet, erhält die Leistung allerdings ab dem ersten Tag. Um Anspruch auf das Weihnachtsgeld zu haben, muss eine entscheidende Voraussetzung erfüllt sein:
Wartezeit: Mitarbeiter müssen zum Stichtag eine mindestens einjährige Betriebszugehörigkeit vorweisen können.
Teilzeit und Vollzeit: Die tariflichen Regelungen gelten für Beschäftigte in Voll- und Teilzeit gleichermaßen – der Betrag berechnet sich entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit.
Außertarifliche Kräfte: Für Führungskräfte oder außertarifliche Angestellte gelten individuelle, vertraglich vereinbarte Vergütungsstrukturen.
(Quelle: Lidl)
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