DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,24 % 64.468,74 USD 12:30:52 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Robert Habeck: Kritik an neuem Job des Ex-Wirtschaftsministers

Nation

Ex-Wirtschaftsminister Kritik an Robert Habecks neuem Job Von t-online, jha 11.07.2026 - 07:59 UhrLesedauer: 2 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Als Wirtschaftsminister förderte Robert Habeck Wärmepumpen massiv. Jetzt soll ein Unternehmen aus der Branche über Umwege sein Gehalt zahlen. Der Verein Lobbycontrol hat den angekündigten Wechsel von Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) zur dänischen Investmentgesellschaft Urban Partners kritisiert. Ein solcher Schritt könne dem Politikvertrauen schaden, sagte der Lobbyregeln-Experte der Organisation, Aurel Eschmann, der Nachrichtenagentur dpa. Urban Partners hatte am Montag bekannt gegeben, dass der frühere Bundeswirtschaftsminister ab dem 1. August als Senior Advisor für das Unternehmen arbeiten werde. Der Stadtentwicklungsinvestor mit Sitz in Kopenhagen verwaltet nach eigenen Angaben ein Vermögen von mehr als 25 Milliarden Euro und beschäftigt rund 36 Mitarbeiter in Frankfurt, München und Berlin. Zu den jüngsten Investitionen zählen Logistikimmobilien in Ballungsräumen sowie Mehrfamilien-Mietwohnungen in Berlin, München und Hamburg. Habeck soll dem Unternehmen zufolge helfen, die Forschungsaktivitäten voranzutreiben – insbesondere zur Frage, wie privates Kapital den Ausbau von bezahlbarem Wohnraum in wachsenden Städten unterstützen kann. Lobbycontrol sieht Interessenkonflikt Der Verein Lobbycontrol, der sich für Transparenz und klare Regeln gegen den Einfluss von Interessenverbänden auf Politik und Öffentlichkeit einsetzt, kritisiert dabei vor allem die Eigentümerstruktur hinter Habecks neuem Arbeitgeber. Zu den Gesellschaftern von Urban Partners zählt die deutsche Holding Viessmann Generations Group, die aus dem Wärmepumpenhersteller Viessmann hervorgegangen ist. Das Unternehmen ist weiterhin in jener Branche tätig, für deren Förderung sich Habeck als Wirtschaftsminister eingesetzt hatte. Das werfe nach Ansicht des Vereins nun ein anderes Licht auf seine damaligen Entscheidungen: Es stehe plötzlich die Frage im Raum, ob sich Habeck möglicherweise nicht nur aus politischer Überzeugung für die Förderung von Wärmepumpen eingesetzt habe, sagte Eschmann. Loading... Embed Urban Partners wies auf Anfrage zurück, dass Viessmann Generations an der Berufung Habecks beteiligt gewesen sei. Die Gruppe sei Minderheitsgesellschafter und nicht in das Tagesgeschäft, Personalentscheidungen oder die Berufung von Senior Advisors eingebunden, teilte das Unternehmen mit. Habeck werde ausschließlich für Urban Partners arbeiten und keine Beraterfunktion für einzelne Gesellschafter übernehmen. Zu der Frage, ob Habeck bei Urban Partners Kontakte zu deutschen Ministerien oder Behörden pflegen oder Lobbytätigkeiten übernehmen werde, wollte sich das Unternehmen nicht äußern. Nach Einschätzung von Lobbycontrol ist der Wechsel von Politikern in die Wirtschaft grundsätzlich problematisch. Nur finanzstarke Akteure könnten sich leisten, ehemalige Kabinettsmitglieder einzustellen und so von deren Wissen und Kontakten zu profitieren, sagte Eschmann. Das verstärke bestehende Machtungleichheiten zugunsten von Vermögenden und großen Unternehmen. Der Verein fordert für ausgeschiedene Politiker eine Karenzzeit von drei Jahren. Habeck hatte zum 1. September 2025 sein Bundestagsmandat niedergelegt. Für Spitzenpolitiker gilt derzeit lediglich eine Anzeigepflicht von 18 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt, wenn sie eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen. Geplante Tätigkeiten können in diesem Zeitraum untersagt werden, etwa wenn sie öffentlichen Interessen schaden.

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