Rosenheim: Linker Angriff war keiner – Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen AfD
Audioplayer wird geladen Anzeige Ein vermeintlicher Angriff von Linken auf einen bayerischen AfD-Lokalpolitiker war wohl keiner. Der Vorfall hatte sich am 1. März an einem AfD-Wahlkampfstand in Rosenheim ereignet. Der AfD-Bürgermeisterkandidat Michael Maurer für Rott am Inn war bei einem Gerangel um ein Banner einer antifaschistischen Gruppe zu Boden gestürzt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fotografierte den 70-jährigen Maurer, während dieser auf dem Boden lag, und verbreitete das Bild, wie „t-online“ berichtet. Anzeige Anschließend hatten AfD-Politiker von einem Angriff durch „Linksextremisten“ gesprochen. Maurer selbst erklärte zunächst, bei dem angeblichen Angriff Tritte zwischen die Beine sowie gegen Beine und Brust erhalten zu haben. Andere AfD-Politiker griffen den Vorfall rasch auf, etwa der Bundestagsabgeordnete Götz Frömming. Doch schon bald kamen Zweifel an der Version des AfD-Politikers auf. Videoaufnahmen zeichneten ein anderes Bild. Demnach ging der Konflikt von den AfD-Politikern aus. Sie griffen nach dem Banner einer vorbeilaufenden Gruppe, woraufhin es zu einer Art Tauziehen kam. Maurer stürzte dann ohne fremdes Zutun. Anzeige Dieser stellte jedoch zunächst Strafantrag, die Polizei ermittelte. Doch nun hat die Staatsanwaltschaft Traunstein mitgeteilt, die Ermittlungen gegen drei Personen der linken Szene eingestellt zu haben. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten, teilte die Behörde mit. Zunächst hatte „t-online“ berichtet. Die Staatsanwaltschaft Traunstein bestätigte das Vorgehen auf Anfrage von WELT. Lesen Sie auch Die Staatsanwaltschaft führt in einem Schreiben aus: „Eine aktive Einwirkung auf den Kandidaten durch eine andere Person ist nicht festzustellen.“ Auch als Maurer auf dem Boden lag, habe es keine körperlichen Übergriffe gegeben. „Die der linken Szene zuzuordnenden Personen verhalten sich vielmehr passiv und entfernen sich vom Geschädigten.“ Lesen Sie auch Die Ermittler hatten unter anderem das Video ausgewertet. Hinweise auf eine Manipulation des Videos hätten sie nicht gefunden. Zudem hätten zwei unabhängige Zeuginnen den dargestellten Ablauf bestätigt. Zeitgleich leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Maurer ein. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse bestehe ein Anfangsverdacht, dass der AfD-Politiker eine strafbare Handlung begangen haben könnte, erklärte die Behörde. Gegen ihn werde wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung nach § 164 Strafgesetzbuch ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. lfb