DAX +0,66 % 25.629,24 Pkt 18:00:00 MDAX -0,82 % 31.980,52 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,21 % 6.358,01 Pkt 18:00:00 Dow Jones +1,73 % 52.485,03 Pkt 23:22:18 S&P 500 +2,37 % 7.489,72 Pkt 23:22:12 Nasdaq +3,81 % 25.373,85 Pkt 23:15:59 Nikkei +4,03 % 64.362,02 Pkt 08:45:03 Gold +0,17 % 4.107,00 USD 22:59:54 Silber -1,75 % 57,79 USD 22:59:48 Brent +1,22 % 90,12 USD 20:28:19 WTI +1,29 % 84,67 USD 22:59:59 Bitcoin +1,00 % 63.388,35 USD 04:33:17 EUR/USD +0,52 % 1,15270 USD 23:29:53 EUR/GBP -0,31 % 0,85510 GBP 23:29:53 EUR/CHF -0,23 % 0,93060 CHF 23:29:53 EUR/JPY -3,08 % 181,491 JPY 23:29:53

Rückruf bei Rossmann: Krankheitserreger in Produkt festgestellt

Wirtschaft

Aktueller Rückruf bei Rossmann: Schimmelpilzgift in Waffel-Snack festgestellt Erst kürzlich hat die Drogeriemarktkette Rossmann einen Produktrückruf gestartet. Betroffen ist ein bestimmter Waffel-Snack. Grund des Rückrufs: „Im Rahmen von Eigenkontrolluntersuchungen wurden Überschreitungen des Höchstgehaltes von Aflatoxin B1 ermittelt“, hieß es. „Es handelt sich hierbei um ein Schimmelpilzgift„. Bei regelmäßigem Verzehr wirke es „insbesondere krebserregend“. Dieses Produkt wird konkret zurückgerufen Den Angaben zufolge betrifft der Rückruf bei Rossmann konkret dieses Produkt: „enerBiO Maiswaffeln Salted Caramel“ EAN: 4068134162755 Mindesthaltbarkeitsdaten: 10.02.2027/12.02.2027/16.02.2027/18.02.2027 (das MHD befindet sich auf der Rückseite unterhalb des Barcodes aufgedruckt). „Alle Kundinnen und Kunden, die betroffene Chargen des Produkts erworben haben, werden gebeten, es ab sofort außer Reichweite ihrer Kinder zu bringen und nicht zu verzehren„, teilte Rossmann mit. Zudem sollte man auch Verwandte beziehungsweise Bekannte, die den betroffenen Artikel möglicherweise gekauft haben, über die Rückrufaktion informieren. Kaufpreis-Erstattung bei Rückgabe – auch ohne Kassenbon Wer die entsprechenden Bio-Maiswaffeln daheim hat, soll sie in eine Rossmann-Filiale zurückbringen, so die Drogeriemarktkette. „Ihr Vertrauen in unsere Produktqualität steht für uns an erster Stelle. Der Kaufpreis wird Ihnen auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.“ Eigenangaben zufolge bedauert Rossmann den „Vorfall“ sehr – und bittet die Kund:innen „für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung“.

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