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Rückruf in Berlin: Kaufland verkaufte zurückgerufene Baby-Nahrung weiter

Wirtschaft

Könnte Giftstoff enthalten

Babynahrung trotz Rückruf weiter in Kaufland-Regalen

Von t-online

19.10.2026 - 12:24 UhrLesedauer: 2 Min.

Kaufland hat bestimmte Chargen von Babynahrung erneut zurückgerufen, weil sie ein Bakteriengift enthalten könnten. Das müssen Eltern in Berlin jetzt wissen.

Kaufland hat Säuglingsnahrung mehrerer Marken zurückgerufen. Wie die Berliner Verbraucherzentrale mitteilte, sollten Produkte von Aptamil, Milumil und Beba bereits Anfang des Jahres aus dem Handel genommen werden. Einzelne Filialen des Lebensmittelhändlers verkauften sie allerdings weiterhin, wie auch das Portal lebensmittelwarnung.de meldete.

Danone hatte Aptamil und Milumil bereits im Februar 2026 zurückgerufen, Nestlé die Beba-Produkte ebenfalls. Auch Kaufland selbst startete nun einen Rückruf, weil die Ware in einzelnen Filialen nicht vollständig aus den Regalen verschwunden war – auch in Berlin. Alle anderen Handelsketten sind laut den Meldungen nicht betroffen.

Die Verbraucherzentrale der Hauptstadt nannte den Vorfall einen Skandal. Ein solches Kontrollversagen dürfe bei Säuglingsnahrung nicht vorkommen. Nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch könne das fahrlässige Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Cereulid: Schon kleine Mengen können gefährlich werden

Ursache des Rückrufs ist eine Verunreinigung mit Cereulid, einem Giftstoff des Bakteriums Bacillus cereus. Er löst Erbrechen und Durchfall aus, meist 30 Minuten bis sechs Stunden nach dem Verzehr. Besonders gefährdet sind Säuglinge unter sechs Monaten: Schon geringe Mengen können bei ihnen zu raschem Flüssigkeitsverlust führen.

Wer bei Kaufland Aptamil, Milumil oder Beba gekauft hat, sollte Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung prüfen. Die betroffenen Chargen listet Kaufland in zwei aktuellen Mitteilungen zu Aptamil, Milumil und Beba auf. Zurückgerufene Produkte dürfen Säuglingen nicht mehr gegeben werden. Den Kaufpreis erstattet Kaufland auch ohne Kassenbon.

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