Rückruf Spritz Aperitivo alkoholfrei: Flaschen können durch Druck bersten
"Spritz Aperitivo alkoholfrei" Rückruf: Sommergetränk kann in der Flasche explodieren Von t-online, jb 17.07.2026 - 16:12 UhrLesedauer: 1 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Eine Verunreinigung bei der Abfüllung kann verantwortlich dafür sein, dass Flaschen eines alkoholfreien Aperitifs bersten. Verbraucher sollten das Produkt auf keinen Fall ohne Schutzmaßnahmen öffnen. Die Peter Riegel Weinimport GmbH ruft den "Spritz Aperitivo alkoholfrei" des italienischen Herstellers La Cantina Pizzolato zurück. Von dem Rückruf betroffen ist folgendes Produkt: Spritz Aperitivo alkoholfrei Pizzolato 0,275 Liter Mindesthaltbarkeitsdatum: Ende 04/2028 Losnummer: L.26113A Hersteller: La Cantina Pizzolato Srl Grund für den Rückruf Bei der Abfüllung einer bestimmten Charge des Getränks ist es in Einzelfällen zu einer Verunreinigung gekommen, die eine Nachgärung in der Flasche auslösen kann. Durch die Nachgärung baut sich in der verschlossenen Flasche ein erhöhter Druck auf. Dieser kann so stark werden, dass das Glas bricht. Es besteht Verletzungsgefahr. Das Produkt wurde bundesweit, in der Regel über den Onlinehandel, verkauft. Das sind die Top-Fragen des Tages: Was Verbraucher jetzt tun sollten Verbraucher, die das vom Rückruf betroffene Produkt gekauft haben, sollten die Flaschen vorsichtig entsorgen. Dabei soll die Flasche sicherheitshalber mit einem Handtuch umwickelt und dann langsam ausgegossen werden, so der Importeur. Das Handtuch soll vor möglichen Glassplittern schützen. Der Importeur empfiehlt zudem, die Flasche nicht ohne Sicherheitsmaßnahmen zu öffnen und auch allgemein nicht zu lagern. Wer bereits betroffene Flaschen entsorgt oder noch zu Hause hat, kann sich unter Angabe der Menge und des Kauforts an die Peter Riegel Weinimport GmbH wenden – entweder montags bis freitags telefonisch unter 07774 - 93 13 13 oder mit einer E-Mail an: rueckruf@riegel.de. Dann wird entweder der Kaufpreis erstattet oder ein Einkaufsgutschein ausgestellt, so der Importeur.