DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin -0,05 % 64.280,71 USD 08:19:27 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Rückruf wegen Erstickungsgefahr: Kunden von Kaufland und Rewe müssen jetzt handeln

Nation

Rückruf bei Kölln: Der bekannte Lebensmittelhersteller ruft seine „Zauberfleks Schoko“ zurück. In den Frühstücksflocken können sich Fremdkörper befinden, die im schlimmsten Fall zu Erstickung führen können. Ob eure Packung betroffen ist, lässt sich schnell prüfen. Die Maus kennt in Deutschland fast jedes Kind. Seit Jahrzehnten erklärt sie am Wochenende die Welt und längst ist ihr oranges Gesicht auch auf Frühstückspackungen gelandet. Die „Zauberfleks Schoko“ von Kölln werben mit der Kultfigur und gehören für viele zum Frühstück dazu. Nun ruft Kölln das beliebte Produkt zurück. Erstickungsgefahr: Kölln ruft beliebte Schoko-Flocken zurück Betroffen ist ausschließlich die 375-Gramm-Packung der „Kölln Zauberflakes Schoko“ und die Charge mit der Kennzeichnung L6165 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17. April 2027. Diese Angaben stehen auf der Unterseite der Verpackung. Laut Unternehmensangaben kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen dieser Charge Fremdkörper aus dem Produktionsvorgang befinden. Fremdkörper in Lebensmitteln können Verletzungen im Mund- und Rachenraum verursachen und im schlimmsten Fall eine Erstickungsgefahr darstellen. Das Unternehmen empfiehlt deshalb, das Produkt nicht zu verzehren und die Packung in dem Markt zurückzugeben, in dem sie gekauft wurde. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Zwölf Bundesländer betroffen Der Rückruf betrifft zwölf Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Alle anderen Produkte der Marke Kölln sowie andere Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten der Zauberfleks Schoko sind nicht betroffen. Bei Fragen ist der Verbraucherservice von Kölln erreichbar: Telefon 04121 / 648-3648, montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, oder per E-Mail an verbraucherservice@peterkoelln.de. Unter anderem bei Rewe und Edeka im Verkauf Als Markenprodukt werden die „Zauberflakes Schoko“ in vielen Supermärkten verkauft. Dazu gehören unter anderem auch Rewe, Edeka und Kaufland.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren