DAX +0,41 % 26.440,31 Pkt 18:00:00 MDAX +0,40 % 32.464,39 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,09 % 6.539,59 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,07 % 53.732,41 Pkt 22:41:05 S&P 500 +0,48 % 7.785,76 Pkt 22:39:27 Nasdaq +0,53 % 26.729,16 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,59 % 68.713,80 Pkt 08:45:03 Gold +1,30 % 4.437,30 USD 23:00:00 Silber +0,18 % 65,11 USD 22:59:58 Brent 0,00 % 88,52 USD 22:59:58 WTI 0,00 % 82,40 USD 22:59:59 Bitcoin -0,05 % 62.994,67 USD 09:58:59 EUR/USD +0,37 % 1,15730 USD 23:29:57 EUR/GBP +0,11 % 0,85480 GBP 00:09:58 EUR/CHF +0,34 % 0,94060 CHF 23:29:57 EUR/JPY +0,38 % 184,365 JPY 23:29:57

Russia Today: Gericht bestätigt Sendeverbot für Russia Today

Nation

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot des deutschen Fernsehprogramms von Russia Today durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für rechtmäßig erklärt. Es wies eine Klage der russischen RT DE Productions GmbH ab. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Im Dezember 2021 ging das Programm auf Sendung. Es war auf Deutsch und gezielt für den deutschen Markt konzipiert. Weil bei der Medienanstalt die erforderliche Rundfunkzulassung nicht beantragt worden war, schritt die Medienanstalt ein: Sie leitete ein Verfahren ein und untersagte Anfang Februar 2022 die Ausstrahlung. Gegen das Sendeverbot klagte die 2014 in Deutschland gegründete GmbH. Das Unternehmen befindet sich inzwischen in Liquidation und ist nicht mehr geschäftlich tätig. Bereits im März 2023 scheiterte es mit einem Eilantrag. Nun hat es auch im Hauptverfahren vor Gericht verloren. Lizenz war laut Gericht nötig Dass keine Sendeerlaubnis vorliegt, war vor Gericht unstrittig. Im Fokus stand die Frage, ob diese überhaupt erforderlich ist. Der russische Kanal bestritt das. In Deutschland seien lediglich Inhalte produziert worden, hieß es. Es handele sich nicht um einen eigenen Sender. Das sah das Gericht anders: Die Medienanstalt habe die Klägerin zu Recht als Veranstalterin des zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms RT DE angesehen. Der Sender habe selbst verlautbaren lassen, dass bei ihm in Deutschland – und nicht in Russland – die redaktionelle Verantwortung für die gesendeten Inhalte liege. Aus Sicht des Gerichts fehlten stichhaltige Belege für die Behauptung, nur Zulieferin von Programmteilen für die Moskauer Firma TV-Novosti gewesen zu sein. Sender kann in Berufung gehen Die Medienanstalt zeigte sich erfreut, dass ihr Vorgehen für rechtmäßig erklärt wurde. »Das Gericht bestätigt mit seinem heutigen Urteil, dass es sich bei RT DE um einen in Berlin ansässigen Sender handelte, und der sendete ohne Lizenz«, sagte Direktorin Eva Flecken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Sender kann dagegen die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.

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