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Russisches Haus: Freispruch für Ukraine-Unterstützerin nach Polizei-Vorwurf

Nation

Berufung zurückgezogen

Russisches Haus: Staatsanwaltschaft gibt gegen Ukraine-Unterstützerin auf

Aktualisiert am 25.10.2026 - 14:58 UhrLesedauer: 6 Min.

An Einsätzen und Ermittlungen gegen Ukraine-Unterstützer vor dem Russischen Haus gab es schon einige Kritik. Nun haben sich auch massive Vorwürfe gegen eine 67-jährige Demonstrantin endgültig zerschlagen.

Das Schreiben vom 7. April traf die 67-jährige Karin S. kurzzeitig hart. Es war ein Strafbefehl für sie wegen eines Vorfalls am Russischen Haus in Berlin. "Sieben Jahre" Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt sind, las sie in der Anlage, dem Bewährungsbeschluss. Aber auch ohne den Schreibfehler der Behörde machte die tatsächliche Strafe von sieben Monaten die Berlinerin fassungslos.

Karin S. gehört zu einer kleinen Gruppe von Ukraine-Unterstützern, die regelmäßig vor der Institution des russischen Staats gegen Russlands Krieg protestierte. Das Russische Haus rief deshalb immer wieder die Polizei: 92 Vorgänge wegen Ermittlungen gegen die proukrainischen Demonstranten an der Adresse sind verzeichnet, erklärte die Staatsanwaltschaft Berlin Ende August auf t-online-Anfrage.

Einer der Einsätze und die Aussagen von Polizisten hatten dazu geführt, dass die 67-jährige Karin S. juristisch verfolgt wurde. Ihr wurden Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten mit einem gefährlichen Gegenstand und versuchte Gefangenenbefreiung vorgeworfen. Nach ihrem Widerspruch gegen den anfänglichen Strafbefehl und zwei Prozessen ist allerdings klar, dass sie sich nicht strafbar gemacht hat und sie durch Polizisten mit widersprüchlichen Aussagen belastet worden ist. Die Staatsanwaltschaft geht nicht länger gegen sie vor. Am Freitag wurde im Landgericht Berlin das Geschehen vom 3. September 2025 noch einmal aufgerollt, bis die Anklagebehörde einknickte und einen Freispruch akzeptierte.

An dem fraglichen Tag war die Polizei gekommen, weil Karin S. vor dem Russischen Haus zu lange mit Henry Lindemeier und einem weiteren Mann gesprochen hatte. Der 63-jährige Lindemeier war der erste und lange der einzige Demonstrant vor dem Russischen Haus. Er erlebte Drohungen, Spuckattacken, ihm wurde von einem Besucher des Russischen Hauses im Vorbeigehen mit der Faust ins Gesicht geschlagen – und er ist vielfach angezeigt worden. Auf ihn wartet im November auch ein Prozess wegen fünf Vorwürfen.

Streit über Personalienfeststellung eskalierte

Bei einem davon geht es ebenfalls um den 3. September. Angesichts des Plauschs der Demonstranten hatte das Russische Haus die Polizei gerufen – wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Die Ukraine-Unterstützer hatten keine Demo angemeldet, weil sie als einzelne Personen Protest kundtun wollten. Doch wenn solche Protestierenden dicht beieinander stehen, kann aus Ein-Personen-Kundgebungen eine anmeldungspflichtige Versammlung werden.

Die Polizei wollte die Personalien kontrollieren. Lindemeier hatte zu dem Zeitpunkt in fast drei Jahren schon zigfach Kontakt mit Polizisten des Abschnitts. Er beharrte darauf, dass der Polizist sich zuerst ausweisen soll. Das muss der Polizist aber nicht, Lindemeier hingegen schon.

Das Gespräch soll dann plötzlich eskaliert sein, als Stoff von Lindemeiers großer Ukraine-Fahne vor dem Gesicht des Oberkommissars wehte: Der Demonstrant wurde von zwei Polizeimeistern zu Boden gebracht. Seine Brille flog durch die Luft und ging kaputt, auf dem Boden landete auch die mit einem Gurt über der Schulter getragene Lautsprecherbox.

An der Stelle kam Karin S. ins Spiel. Sie bückte sich und griff nach dem Riemen der Box von Lindemeier, auf dem zwei junge Polizisten knieten. Es war der Moment, in dem Polizei und Staatsanwaltschaft die angebliche versuchte Gefangenenbefreiung durch die schmächtige Rentnerin sahen. Der Oberkommissar fasste sie deshalb von hinten und hielt ihre Arme in einem Griff, der sie vor Schmerzen aufschreien ließ. Nach "wenigen Sekunden, so etwas zwischen einer und zehn Sekunden", so der Oberkommissar im Prozess, habe sie dann mit der Stange ihrer Ukraine-Fahne vier bis fünf Mal gegen die Innenseite seiner Oberschenkel geschlagen. Das war das Geschehen, das dann zur Anklage wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten mit einem gefährlichen Werkzeug führte.

In einem 50 Sekunden langen Video des Geschehens war aber von den Schlägen nichts zu sehen. Zudem gab es nach den Aussagen keine Zweifel mehr, dass der Fahnenstock eine dünne biegsame Metallstange ähnlich einer Antenne war – kein gefährliches Werkzeug. Der Polizist räumte auch ein, dass er etwas gespürt habe, aber keine Schmerzen.

Amtsgericht hatte Karin S. bereits freigesprochen

All das hatte bereits im Juli vor dem Amtsgericht dazu geführt, dass Karin S. freigesprochen wurde. Dort hatte der Richter bei der Urteilsverkündung gesagt, die ursprüngliche Aussage des vermeintlich mit der Fahne angegriffenen Kommissars sei nicht in Einklang zu bringen mit dem Video. Die Darstellung stimme "im Kerngeschehen" nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte schon am nächsten Tag Berufung eingelegt, sie strebte also weiter ein anderes Urteil an. Am vergangenen Freitag musste Karin S. deshalb im Landgericht vor dem Richter Platz nehmen. Sie schilderte erneut: Sie habe nicht im Geringsten den Gedanken gehabt, Lindemeier zu befreien, und sie habe auch den Polizisten nicht mit der Fahnenstange geschlagen.

Im Anschluss an ihre Aussage wurde das Video gezeigt und der Oberkommissar und die beiden Polizeimeister sagten aus. Während der eine am Amtsgericht zunächst gesagt hatte, er habe vielleicht so etwas wie einen Tritt zwischen die Beine seines Kollegen mitbekommen, konnten nun beide nichts mehr zu dem Geschehen um Karin S. sagen.

Dem Vorsitzenden Richter Sattler reichten die Eindrücke, um ein Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit anzuregen. Er ließ dort erkennen, dass das Landgericht Karin S. ebenfalls freisprechen würde, sollte es zu einem Urteil kommen. Anschließend zog der Staatsanwalt nach Rücksprache mit seiner Behörde die Berufung zurück. Damit musste das Landgericht kein Urteil mehr fällen. Der Freispruch des Amtsgerichts wurde rechtskräftig.

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Die Staatskasse muss die Kosten für die Verfahren tragen. Richter Sattler erklärte noch, das Gericht gehe davon aus, dass es einen Kontakt mit der Fahnenstange gegeben habe, "aber keine Absicht und keine Schläge". Von der versuchten Gefangenenbefreiung war keine Rede mehr.

Für Karin S. ist der Fall ausgestanden. Zu t-online sagte die 67-Jährige: "Ein Jahr mit dem Damoklesschwert zu leben, obwohl ich nichts gemacht habe, war sehr belastend. Ich bin jetzt sehr froh." Sie wird nun im November voraussichtlich als Zeugin gehört werden, wenn Henry Lindemeier wegen des gleichen Vorfalls vor Gericht steht. In seinem Prozess sind einige Verfahren zusammengefasst.

Strafbefehl für Kölner, der gar nicht dort gewesen war

Lindemeier ist dort auch wegen eines weiteren Vorwurfs angeklagt, der für einen anderen Ukraine-Unterstützer ebenfalls bereits mit einem Freispruch geendet hat. Lindemeier und er waren von einem Besucher des Russischen Hauses beschuldigt worden, sie hätten ihn bedroht. Für das Amtsgericht war die Aussage des angeblich bedrohten Mannes vor Gericht geprägt von "erheblichen Belastungstendenzen" und Widersprüchen gegenüber seinen Angaben bei der Polizei.

In einem anderen Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft einen Mann für eine Beleidigung am Russischen Haus bestrafen wollen, obwohl der am Tattag gar nicht in Berlin war. Die Staatsanwaltschaft hat den Strafbefehlsantrag zurückgenommen und das Ermittlungsverfahren eingestellt. Der Mann fordert Aufklärung.

Proteste vor dem Russischen Haus haben sich für die Ukraine-Unterstützer inzwischen weitgehend erübrigt. Die Bundesregierung hat am 1. September das Aus für das Russische Haus verkündet. Die aus Russland gesandten Mitarbeiter sind bereits wieder zurück in ihrer Heimat, im Gebäude sind nur noch die Mieter tätig.

Allerdings führte eine Minifeier zu einem Einsatz am 4. September 2026, nach dem jetzt auch gegen Polizisten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt wird. Nach dem Ende einer prorussischen und mehrerer russlandkritischer Demos hatten Lindemeier und einige Gleichgesinnte vor dem Russischen Haus mit Sekt angestoßen. Das sei eine nicht angemeldete Versammlung gewesen, so die Polizei. Die Gruppe stand insgesamt weniger als fünf Minuten zusammen vor dem Haus und war im Aufbruch, als Lindemeier von einem Polizisten aufgehalten wurde zur erneuten Personalienfeststellung. t-online hatte als erstes Medium mit Videos der Szene über den Zwischenfall berichtet.

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