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Russisches Haus: Gegner um Henry Lindemeier haben Ärger mit Polizei

Nation

Fragwürdige Verfahren

Russisches Haus kämpft mit Anzeigen gegen seine Gegner

Von Lars Wienand

02.09.2026 - 19:13 UhrLesedauer: 11 Min.

Die Bundesregierung will das Russische Haus in Berlin schließen. Eine Handvoll Aktivisten protestiert schon länger gegen Moskaus Propagandazentrale. Und zahlt dafür einen hohen Preis.

Als die Nachricht die Runde macht, dass die Bundesregierung plant, das Russische Haus in Berlin zu schließen, hagelt es Lob für einen Mann: "Bundesverdienstkreuz für Henry Lindemeier" ist am Dienstagabend in sozialen Netzwerken zu lesen; "Hero", also "Held", wird er genannt, "Vorbild für Europa", etliche danken ihm für seinen Einsatz. Seit dem Sommer 2024 demonstriert Lindemeier regelmäßig vor dem Gebäude gegen dessen Betrieb und für die Schließung. Er ist zum Gesicht des Protests gegen die vermeintliche Kultureinrichtung geworden. Unzählige Stunden hat der 63-jährige Aktivist dort gestanden. Und nahm dafür so einiges in Kauf.

Denn schon ein paar Augenblicke vor dem Russischen Haus konnten bislang ausreichen, um den Galgen angedroht zu bekommen. Das erfuhr kürzlich auch Steffen Krach, Spitzenkandidat der SPD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl im September. Im Wahlkampf stand er für ein Foto mit einer klaren Botschaft vor dem Gebäude: Das Haus solle dichtgemacht werden. Dieses Foto fand sich wenig später auf Telegram. Aus Russland schrieb ein deutsches Mitglied des nationalistischen Motorradclubs "Nachtwölfe" dazu: "Dieser Typ gehört gehängt".

Henry Lindemeier kennt derartige Todeswünsche von seinen Mahnwachen vor dem Russischen Haus. Offiziell fördert Russland darin seine Kultur in Deutschland. Offenkundig aber vernetzt die Einrichtung pro-russische Propagandisten, und insgeheim dient sie nach Einschätzung des französischen Innenministeriums auch russischen Geheimdiensten als Tarnung. Dies äußerte die Behörde angesichts der Ausweisung einer Russin aus Frankreich, die als mögliche Direktorin in Berlin im Gespräch war. Das Russische Haus wies die Darstellungen zurück.

In Drohnenvorfall am Leipziger Flughafen involviert

Die Debatte um eine Schließung hat in den vergangenen Wochen aber auch die deutsche Politik erreicht: Soll im Herzen der Hauptstadt weiter eine Einrichtung des Staates arbeiten dürfen, der einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt? Der die Polarisierung in Deutschland mit Desinformation anheizt und nach Überzeugung der Bundesregierung sogar zu verantworten hat, dass Drohnen mit Sprengstoff am Leipziger Flughafen flogen? Nein, so die inzwischen getroffene Entscheidung.

Lindemeier steht stets mit ukrainischer Fahne vor dem 1984 im spätsowjetischen Stil erbauten siebenstöckigen Gebäude, das mit Naturstein aus der Lausitz und Wraza in Bulgarien verkleidet ist. Aus seiner umgehängten Lautsprecherbox ertönen dann Songs oppositioneller russischer Gruppen und ukrainische Volkslieder. Ab und an lässt er darüber mit reduzierter Lautstärke auch eine Luftalarm-Sirene heulen – ukrainischer Kriegsalltag vor dem Russischen Haus.

Längst hat Lindemeier Mitstreiter, die regelmäßig mit ihm dort stehen – nicht nur für ein schnelles Foto. Doch sie werden vor dem Haus geschlagen, bespuckt und beleidigt. Die Demonstrierenden sehen sich dabei auch einem unerwarteten Problem gegenüber: Immer wieder geraten sie selbst ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft – in Verfahren, die Fragen aufwerfen.

Polizei und Staatsanwaltschaft wirken für die Protestierenden wie Handlanger des Russischen Hauses, das vor seiner Tür keinen Sirenenlärm, keine ukrainischen Flaggen, keine Diskussionen und keinen Protest möchte. Auf russischer Seite wird offen eingeräumt, dass man "im Abwehrkampf" dagegen Anrufe bei der Polizei für ein legales Mittel halte. Das berichtete der staatliche Auslandssender RT und behauptete: "Lindemeier wird mit Polizeianzeigen wegen Kinderbelästigung von den empörten Eltern überschüttet."

Verfahren wegen "Kinderbelästigung" hat die Polizei noch nicht eingeleitet. Doch die Demonstrierenden wurden bereits mehrfach wegen anderer angeblicher Straftaten verfolgt, die es so nicht gab. Anwalt Patrick Heinemann, Spezialist für Verwaltungsrecht, sagte t-online schon im vergangenen Jahr: "Es ist seltsam, warum die Polizei fortlaufend Quatsch nachgeht."

Seither sind weitere Verfahren dazu gekommen. 92 Vorgänge wegen Ermittlungen gegen die pro-ukrainischen Demonstranten vor dem Russischen Haus sind bei der Polizei laut Staatsanwaltschaft verzeichnet. Ein Prozess gegen Lindemeier mit fünf Anklagepunkten ist für November terminiert. Verurteilungen für die Pro-Ukraine-Demonstranten gab es bisher keine. Dafür aber Freisprüche und zurückgenommene Strafbefehle mit Hinweisen auf gravierende Ermittlungsfehler und fehlerhafte Aussagen von Polizisten.

Fall 1: Beleidigung in Abwesenheit

So war es etwa im Fall von Marc Schneiders. Die Polizei Berlin will ihn am 25. April 2025 nach einer vermeintlichen Beleidigung vor dem Russischen Haus angetroffen haben. Er saß aber an diesem Tag nachweislich rund 500 Kilometer entfernt in seiner Heimat Köln in einer Sitzung seines Fahrradclubs.

Und es ist auch nicht klar, was er gesagt haben soll, verschiedene Varianten tauchen in den Ermittlungen auf. "Falsch und gänzlich unbrauchbar", nennt sein Anwalt Christian Wolf die Ermittlungen der Polizei. Diese stützt sich auf ein Video, auf dem Schneiders aber gar nicht zu sehen ist.

Das Video hatte der Berliner Rechtsanwalt Thomas Worm der Polizei zur Verfügung gestellt, der im Russischen Haus sein Büro hat. Er ist mit einer Russin verheiratet, und er nimmt im Streit mit den Demonstranten verschiedene Rollen für das Russische Haus ein.

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Worm kam auch als eine Art Sprecher des Russischen Hauses in einem Beitrag des russischen Senders RT über die Proteste zu Wort: "Es gibt viele, viele Anzeigen", sagte er dort. Zu seinem Auftritt bei RT wollte er sich auf Anfrage nicht äußern.

An jenem Abend im April 2025 will Worm beleidigt worden sein. Beim Wortlaut widersprechen sich die Akten: Mal ist von "blöder Russe", mal von "Scheiß Russe" die Rede. In verschiedenen Versionen soll er gefragt worden sein, wie viele Kinder er in der Nacht umgebracht, wie viele Frauen er vergewaltigt habe.

Tatsächlich fragen die pro-ukrainischen Demonstranten Besucher und Mitarbeiter mit Verweis auf den Krieg in der Ukraine provokant, wie viele Kinder und Frauen die Russen dort umgebracht oder vergewaltigt hätten. Es kommt auch vor, dass sie überzeugten Anhängern Russlands vorschlagen, doch nach Russland (zurück) zu gehen, wenn es in Deutschland für sie so schlimm sei.

Schneiders allerdings fiel aus allen Wolken, als ihm im Oktober 2025 ein Strafbefehl zugeschickt wurde, 40 Tagessätze à 30 Euro für ebenjene Beleidigung. Strafbefehl und Anhörung hatten ihn zunächst wegen einer fehlenden Hausnummer nicht erreicht. Dreimal wurden beim Einwohnermeldeamt seine Daten, frühere Adressen und die Daten seiner aus der Ukraine stammenden Frau abgefragt.

Dabei steht seine genaue Hausnummer in den Akten – in einem Platzverweis, den ihm die Polizei nach dem Vorfall erteilt haben will. Schneiders hat nur eine Idee, wie die Polizei auf seine Person gekommen sein könnte: Er hatte im März 2025 eine Protestversammlung vor dem Russischen Haus angemeldet. Die Staatsanwaltschaft teilte t-online mit: "Wie genau die Dokumentation erfolgte, ist Gegenstand noch laufender Ermittlungen."

Ein Staatsanwalt teilte Schneiders sogar mit, jemand anderes könnte seine Ausweispapiere genutzt haben. Den Kölner empört das, er gebe seine Papiere nicht an andere. Allerdings nehmen die Behörden diesen Verdacht bisher offenbar selbst nicht ernst: Ein Ermittlungsverfahren wegen des Überlassens von Ausweispapieren zur Täuschung wurde nicht eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ihren Strafbefehlsantrag wegen der Beleidigung zurückgenommen und das Ermittlungsverfahren eingestellt. Schneiders fordert nun Aufklärung, wie es dazu kommen konnte, wieso auch die Daten seiner ukrainischen Frau erhoben wurden und bei Antrag auf Akteneinsicht einsehbar waren. Schneiders erwartet von der Berliner Datenschutzbeauftragten, dass sie einschreitet. Er hat im Mai Anzeige gegen die Polizisten wegen Verfolgung Unschuldiger erstattet, die Staatsanwaltschaft hat aber bisher nicht über einen Anfangsverdacht entschieden. Schneiders will es nicht auf such beruhen lassen.

Fall 2: Polizisten, die sich irrten

Als unschuldig gilt weiterhin auch Karin S., 67-jährige Bauingenieurin in Rente, eine schmächtige Frau mit kurzem Haar, die oft zusammen mit Henry Lindemeier vor dem Russischen Haus steht. Sie erhielt am 7. April 2026 einen Strafbefehl wegen eines besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Gefangenenbefreiung. "Sieben Jahre" stand darin irrtümlich, sieben Monate waren gemeint, und die Strafe sollte zur Bewährung ausgesetzt sein. Inzwischen hat das Amtsgericht sie freigesprochen.

Anlass für den Strafbefehl war ein Geschehen am 3. September 2025. Die Polizei war gerufen wegen einer "nicht angemeldeten Versammlung". Henry Lindemeier, der dort als Einzelperson mit Flagge protestierte, stand zu nah an einer anderen Person aus dem pro-ukrainischen Lager, weshalb aus dem Russischen Haus gemeldet wurde, vor der Tür gebe es eine anmeldepflichtige Versammlung.

Als die Polizei kam, sollte sich Lindemeier, der bereits vielfach dort von Polizisten des zuständigen Abschnitts 28 kontrolliert worden war, ausweisen. Er forderte dafür aber von einem Polizisten ohne Namensschild dessen Ausweis. Dieser ist allerdings nicht verpflichtet, sich in dieser Situation zuerst auszuweisen. Lindemeiers Anmerkung, die Uniform könne schließlich auch geliehen sein, verbesserte die Stimmung nicht. Angeblich habe er auch mit der Fahne in Richtung des Einsatzleiters gefuchtelt. Auf ein Signal des Oberkommissars hin brachten zwei Polizeimeister Lindemeier unvermittelt zu Boden. Karin S. und Lindemeier bestreiten, dass dies vorher angekündigt worden sei.

Dabei ging Lindemeiers Brille kaputt, er selbst trug einige Schrammen im Gesicht davon. Karin S. wollte nach seiner umgeschnallten Box greifen – was auch im Prozess unstrittig war. Der Einsatzleiter aber sah darin eine "versuchte Gefangenenbefreiung", hielt sie fest und notierte anschließend, sie habe zudem mit der Stange einer Ukrainefahne leicht zwischen seine Beine geschlagen.

Im Saal des Amtsgerichts Tiergarten hielt der Richter den Versuch einer Gefangenenbefreiung "angesichts der Kräfteverhältnisse für eher unwahrscheinlich". Die weitere Situation ließ er nachstellen: Er reichte dem Anwalt von Karin S. eine kleine Deutschlandfahne mit etwa 50 Zentimeter langer, dünner Stange, die nach einhelliger Auffassung mit der vermeintlichen "Tatwaffe" vergleichbar ist. Der Verteidiger übernahm die Rolle von Karin S., der Polizist spielte sich selbst. Einen "besonders schweren Angriff" auf Vollstreckungsbeamte schloss der Richter daraufhin aus. Statt einer Freiheitsstrafe stand nun eine Einstellung gegen Geldzahlung im Raum.

Karin S. stimmte dem nicht zu und beharrte darauf, nichts Strafbares getan zu haben. Sie und ihr Anwalt präsentierten stattdessen ein 50 Sekunden langes Video: Die Aufnahme beginnt wenige Augenblicke, nachdem Lindemeier zu Boden gebracht wurde und endet, als der Polizist den festen Griff um Karin S. lockerte. Ihre Fahne ist zu sehen, aber keinerlei Stoß- oder Schlagbewegung. Auch nicht das, was einer der Polizeimeister zunächst gesagt hatte: Sie habe seinen Kollegen in die Genitalien getreten. Auf Nachfrage: "Es kann auch sein, dass ich mich irre."

Der Richter sprach Karin S. schließlich frei. Die Aussage des vermeintlich mit der Fahne attackierten Kommissars sei nicht in Einklang zu bringen mit dem Video. Weil die Darstellung "im Kerngeschehen" nicht stimmte, könne der Einlassung im Ganzen nicht geglaubt werden, so der Richter in der Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft war in der Verhandlung durch einen Referendar vertreten, der erklärte, Übergriffe mit der Fahne seien auch später möglich gewesen. Die Staatsanwaltschaft ist inzwischen in Berufung gegangen.

Fall 3: Eine Bedrohung voller Widersprüche

Nach zwei Verhandlungstagen wurde Jan Spiegelberg im Mai freigesprochen. Er hatte zuvor einen Strafbefehl über 40 Tagessätze à 30 Euro wegen Bedrohung erhalten. "Aufgrund eines spontan gefassten gemeinsamen Tatentschlusses" soll von ihm der Satz gekommen sein: "Du scheiß Russenschwein, wir werden dich und deine Tochter töten." Er und Lindemeier als Zeuge wiesen dies vor Gericht energisch zurück. Lindemeier nannte es "komplett gelogen".

Wer das gesagt haben soll, konnte der angeblich bedrohte Mann selbst nicht sagen, und wie es ablief, war dann auch nicht so klar. Seine Aussage sei von "erheblichen Belastungstendenzen" und Widersprüchen im Verhältnis zu seinen Angaben gegenüber den Polizeibeamten am Tattag geprägt, so das Gericht. Dort hatte der Mann die Widersprüche damit auflösen wollen, er könne sich rund ein Jahr nach dem Vorfall genau erinnern, damals, als er "unter Adrenalin" stand, nicht.

Er hatte seinerseits Spiegelberg grob festgehalten und sein T-Shirt zerrissen, als der nach dem planmäßigen Ende des Protests und vor Eintreffen der Polizei in die nahe U-Bahn steigen und heimfahren wollte. Das Verfahren deshalb wurde eingestellt.

Henry Lindemeier: Die offenen Fälle

Vorläufig eingestellt wurde auch das Verfahren gegen einen Mann, der Lindemeier am 24. September 2024 beim Verlassen des Russischen Hauses unvermittelt mit der Faust gegen die linke Kopfseite schlug. Der Täter konnte nicht ermittelt werden. Stattdessen steht Lindemeier im November vor Gericht, weil wegen dieses Vorfalls gegen ihn verhandelt wird. Der Vorwurf: versuchte gefährliche Körperverletzung.

Nachdem er den Unbekannten angezeigt hatte, erhielt die Polizei vom Russischen Haus ein kurzes Video. Darauf ist zu sehen, wie Lindemeier mit seiner Fahne in Richtung eines weggehenden Mannes schlägt, sie auf Schulterhöhe aber abstoppt. Der Mann wird offenbar nur vom Fahnenstoff berührt und reagiert überhaupt nicht. Wegen dieser Szene leitete die Polizei von Amts wegen ein Verfahren gegen Lindemeier ein. Er erhielt einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu 30 Euro.

Lindemeier hat dagegen Einspruch eingelegt, deshalb kommt es zum Prozess. "Es wird immer wieder versucht, mich zu unbedachten Reaktionen zu provozieren", sagt er. "Ich habe mich da aber zum Glück immer sehr im Griff gehabt, auch wenn es manchmal sehr schwierig ist."

Russland versucht, Lindemeier als Gewalttäter darzustellen. Als in Prag ein Brandanschlag auf das dortige Russische Haus mit geringem Schaden verübt wurde und der Sender RT berichtete, wurde eine Passage, in der es hieß: "Wer die besagten Terroristen in etwa sein könnten", mit einem Link versehen. Dieser führt zu einem Bericht über Lindemeiers Demos in Berlin.

Das Russische Haus forderte im Juni 2025 in einem Brief an die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel die "unverzügliche strafrechtliche Würdigung und Durchsetzung bereits laufender Verfahren". Auch solle ein permanentes Platzverbot gegen Lindemeier in direkter Umgebung des Gebäudes erteilt werden. Von "nahezu täglichen provokativen, aggressiven und volksverhetzenden Aktionen" schrieb der inzwischen abgelöste Direktor der Einrichtung. Ein solcher Brief beeinflusse die Tätigkeit der Polizei nicht, heißt es von der Pressestelle.

Polizeibeauftragter: "Polizei verneint Vorwurf glaubhaft"

Beim Polizeibeauftragten des Landes Berlin, Alexander Oerke, gab es wegen des Vorgehens der Polizei am Russischen Haus 2025 mehrere Beschwerden, eine von Lindemeier. Oerke stellte dieses Verfahren ein, weil Lindemeier mit den Bedingungen für ein Schlichtungsverfahren mit dem Polizeiabschnitt nicht einverstanden gewesen sei. Lindemeier sagt, er habe daran nur mit Anwalt teilnehmen wollen.

Oerke berichtet t-online, er habe in seiner Funktion bei verschiedenen Stellen der Polizei die Frage thematisiert, ob es bei der Arbeit der Polizei am Russischen Haus strukturell eine Schieflage gebe. Das wäre nicht völlig überraschend, sagt der Experte Tobias Singelnstein t-online. Er ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Goethe-Universität Frankfurt und forscht auch zu Einstellungen innerhalb der Polizei. "Die Polizei tendiert dazu, offizielle Stellen und Institutionen je nach ihrer Stellung in einer spezifischen Art und Weise zu behandeln."

Oerke kam nach seinen Gesprächen zum Schluss: "Der erhobene Vorwurf, sich missbrauchen zu lassen, wurde glaubhaft verneint." Der Polizeibeauftragte sagte zu t-online weiter: "Die Polizei würde auf solche Einsätze gern 'verzichten', muss entsprechenden Hinweisen, etwa auf Behinderung des Zugangs zum Russischen Haus, von Amts wegen nachgehen." So stellt es auch die Polizei dar: Den Einsätzen seien Notrufe verschiedener Anrufer vorausgegangen. "Den Meldungen wurde im Rahmen der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung nachgegangen."

Nach dem Beschwerdebrief der russischen Einrichtung erstellte der Staatsschutz eine Gefahreneinschätzung zu Lindemeier. Der Pressestelle zufolge "liegen nach derzeitigem Erkenntnisstand keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass von Herrn Lindemeier oder mit ihm in Verbindung stehenden Protestierenden eine besondere Gefahr für das Russische Haus" oder dessen Personal ausgeht. Es gebe auch derzeit keine Erkenntnisse, "die auf eine Gewaltbereitschaft oder eine erhebliche Steigerung des bisherigen Protestgeschehens hindeuten".

Trotzdem wird es im November zum Prozess kommen. Dabei wird es um fünf Vorwürfe gehen, für die unterschiedliche Vorfälle zusammengefasst wurden: die versuchte gefährliche Körperverletzung nach dem Schlag in Lindemeiers Gesicht ist ebenso darunter wie der Vorfall, für den Jan Spiegelberg bereits freigesprochen wurde.

Es wird dann auch um den Fall gehen, in dem Karin S. dem Urteil des Amtsgerichts zufolge von der Polizei falsch beschuldigt wurde. Lindemeier soll damals Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten geleistet haben, die ihn zu Boden warfen. Es gibt aber auch ein Eingeständnis der Polizei im Rahmen einer Feststellungsklage, dass Beamte ihn im November 2024 nach einem Anruf des Russischen Hauses rechtswidrig dort festgenommen und zur erkennungsdienstlichen Behandlung mitgenommen haben.

Im Prozess wird auch ein Vorfall vom 2. November 2025 behandelt. An diesem Tag soll Lindemeier einem russischen Ehepaar mit Kind gesagt haben: "Nieder mit Russland! Packt eure Koffer!" und "Fickt euch". Gegen den Strafbefehl über 40 Tagessätze hat er Einspruch eingelegt. Er bestreitet die Aussage, "so etwas kommt von mir nicht".

Hinzu kommt eine weitere Anklage: Eine Frau mit russischen Wurzeln zeigte ihn wegen "Volksverhetzung" an, weil er sie nach einem Einkauf im Buchgeschäft im Russischen Haus verbal angegriffen habe. Er soll ihr gesagt haben, sie unterstütze mit dem Kauf die russischen Kriegsverbrecher und Vergewaltiger, sie solle in ihr "Drecksloch" zurückgehen. Die Staatsanwaltschaft verfolgt das wegen Beleidigung.

Er wird es aber auch schätzen, wenn er keinen Grund mehr hat, vor dem Russischen Haus zu stehen und wenn er und seine Bekannten nicht mehr ständigen Anzeigen ausgesetzt sind.

Verwendete Quellen

Eigene Recherchen

tagesschau.de: Russisches Haus in Berlin - Tarnung für Geheimdienste?

Telegram: Posting Nachtwolf Sven Kuhn

twitter.com: Tweet Henry Lindemeier

Quellen anzeigen

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