Russland verhaftet deutschen Ukraine-Kämpfer Michael F.: Wer ist der Mann?
In russischer Haft
Deutscher Ukraine-Kämpfer verhaftet: Neue Details
Von t-online, jaf
23.10.2026 - 10:46 UhrLesedauer: 3 Min.
Michael F. kämpfte offenbar in der Ukraine. Nun wurde er von russischen Behörden festgenommen. Das vom FSB veröffentlichte Video widerspricht seinem Lebenslauf.
Die russischen Sicherheitsbehörden haben einen Deutschen festgenommen, der offenbar für die Ukraine gekämpft hat. Nun werden neue Details zu seiner Identität bekannt. Zuvor hatte der russische Inlandsgeheimdienst FSB ein Video von Michael F. veröffentlicht, in dem er vorgeführt wird. Er wird des "Söldnertums" beschuldigt.
Der "Spiegel" hat nun seinen früheren Kommandeur in der Ukraine ausfindig gemacht und seine Social-Media-Aktivitäten ausgewertet. Er ist demnach 49 Jahre alt, kommt aus Frechen in Nordrhein-Westfalen und schloss sich 2017 der Georgischen Legion in der Ukraine an.
Neue Details zur Festnahme: Russland veröffentlicht Verhörvideo von Deutschem
Mamuka Mamulashvili hatte die Einheit 2014 gegründet, nachdem russische Kräfte die Ukraine angegriffen hatten. Bis heute ist er ihr Kommandeur. Neben Georgiern sind auch andere Ausländer Teil der Legion. F. sei der erste Deutsche gewesen.
Recherchen widersprechen FSB-Video
Dem "Spiegel" erzählte Mamulashvili, er habe F. in dem FSB-Video erkannt. Er habe ihn "Maik" genannt. Dabei präsentierte er ein Foto des Passes von F., den dieser bei Vertragsunterzeichnung 2017 vorgelegt hatte, und weitere Bilder. Eines veröffentlichte die Legion im September 2017 auf Facebook, ein Internetvideo von November 2017 zeigt F. an der Front.
Er habe rund ein Jahr in der Infanterie in der Region Luhansk gekämpft, sagte Mamulashvili. Vor seinem Einsatz habe er ein Training absolvieren müssen, da er "sicher nicht über die Fähigkeiten eines Berufssoldaten verfügt" habe. Der "Spiegel" berichtet unter Berufung auf Sicherheitskreise, dass F. 1996 in Aachen an der Technischen Schule des Heeres zwölf Monate lang seinen Wehrdienst geleistet habe. Danach habe er keinen Kontakt mit der Bundeswehr gehabt.
Im FSB-Video macht F. andere Angaben. Darin sagt der Deutsche, er sei von 1996 bis 2008 Soldat der Bundeswehr gewesen. Er habe unter anderem in Afghanistan gedient. Zudem sei er außerhalb der Bundeswehr in Somalia im Einsatz gewesen und will als "Söldner" in Syrien gekämpft haben. Zudem habe er bereits seit 2016 in der Ukraine gekämpft. Unter welchen Umständen das Video entstand, ist unklar. F. wirkt, als lese er einen Text ab.
Michael F. kehrte in die Ukraine zurück
Mamulashvili berichtete, der Deutsche habe "aus ideologischen Gründen" gegen Russland kämpfen wollen und sei "ein ruhiger Typ" gewesen, der seine Befehle erfüllt habe. Allerdings habe er "ständig neue Freundinnen" gehabt, "was für einen Soldaten sicherheitsmäßig gefährlich werden kann".
2018 habe F. die Ukraine mit seiner damaligen Freundin verlassen, im September 2025 habe er wieder Kontakt aufgenommen, so Mamulashvili. Der Deutsche habe erneut in seiner Legion kämpfen wollen. Allerdings habe sich F. "merkwürdig" verhalten, weshalb man ihn abgewiesen habe.
Im Herbst 2025 sei er bereits kurz nach seiner Einreise wieder ausgereist, nur um dann erneut in die Ukraine zu kommen. Dabei habe er nervös gewirkt, sagt Mamulashvili. "Wie ein Kind" habe er immer wieder gefragt, ob er mit bestimmten Waffen kämpfen könne. Er habe auch wissen wollen, ob es viele neue Kämpfer in der Legion gebe. "Es kam uns komisch vor. Ich glaube, er hatte große psychische Probleme." Der Kommandeur glaubte, dass F. die Ukraine anschließend wieder verlassen habe.
FSB-Vorgehen hat Methode
Im FSB-Video heißt es dagegen, er habe einen Vertrag über drei Jahre beim 91. Panzerabwehrbataillon der Ukraine als Scharfschütze unterschrieben. Als er den Sold von 100.000 Hrywnja (1.980 Euro) nicht erhalten habe, sei er desertiert, berichtet F. in der Aufnahme. Bestätigt werden kann das nicht.
Festnahmen wie die von F. gibt es immer wieder. Vor einer Woche hatte der FSB bereits die Festnahme eines schwedischen Staatsbürgers gemeldet, dem ebenfalls vorgeworfen wird, für die Ukraine gekämpft zu haben. Der Mann soll als Kommandeur einer ukrainischen Drohneneinheit gedient haben.
Ob F. tatsächlich als Söldner einzustufen wäre, ist ebenfalls offen. Nach dem humanitären Völkerrecht gelten ausländische Staatsangehörige, die regulär in den Streitkräften eines Landes dienen, nicht allein aufgrund ihrer Herkunft als Söldner. Für die Teilnahme als Söldner an einem bewaffneten Konflikt drohen in Russland sieben bis 15 Jahre Haft.