Ryanair: Gericht stoppt Gebühren-Masche der Billig-Airline
Extragebühr von 55 Euro
Gericht unterbindet Ryanair-Masche
Von t-online, mat
27.09.2026 - 09:59 UhrLesedauer: 1 Min.
Wer sich für Check-in am Schalter entscheidet, wird teils von den Airlines extra zur Kasse gebeten. Das ist nicht immer erlaubt, urteilte nun ein Gericht.
Wer für seine Reise das Flugzeug wählt, hat in der Regel zwei Optionen: Entweder er checkt sich bereits online ein oder er geht zum Check-in-Schalter am Flughafen. Während der Online-Check-in meist kostenlos ist, kann für das Einchecken vor Ort teils eine Gebühr fällig werden.
Dagegen ist in der Regel nichts einzuwenden, bestätigte nun das Cottbuser Landgericht (8 S 179/26). Allerdings müssen Gäste tatsächlich die Wahl haben, erklärte das Gericht und unterband damit eine Praxis der Fluglinie Ryanair.
Ryanair: Familie muss 275 Euro für Check-in zahlen
Geklagt hatte eine fünfköpfige Familie, die bei der irischen Airline eine Reise nach Dublin gebucht hatte. Am Abflugtag erschien sie knapp zwei Stunden vor Abflug am Terminal – ein Online-Check-in war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr möglich. Am Schalter verlangte Ryanair für den Check-in eine Gebühr von 55 Euro pro Person.
Das sind die Top-Fragen des Tages:
Diese 275 Euro muss die Airline nun zurückzahlen. Zwar ist eine Gebühr für eine bestimmte Check-in-Variante in Ordnung, wenn der Fluggast sich bewusst dafür entscheiden könne. Doch im vorliegenden Fall habe dieser aufgrund der frühen Schließung des Schalters keine echte Wahl gehabt. Die Familie musste folglich den Schalter nutzen, um den Flug überhaupt antreten zu können. Aus einer Wahlleistung wurde somit eine Zwangsleistung.