Saarland: Matcha wird zurückgerufen - Kann die Fortpflanzung beeinflussen
Matcha, der pulverförmige Grüntee, ist aktuell das Trend-Getränk schlechthin. Wer aber nicht alle paar Tage mehrere Euro in einem Café etwa für einen Matcha Latte bezahlen will, greift gerne auf abgepacktes Matcha-Pulver für zu Hause zurück. Ein Hersteller ruft jetzt allerdings eine Charge zurück. Es besteht womöglich eine Gefahr für die Fortpflanzung. Auch für das Saarland gilt der Rückruf. Die TryMoin Gmbh informiert in einem Rückruf-Schreiben darüber, dass sie eine Charge des „TryMOIN Bio Matcha Pure Premium“ (30-Gramm-Packung) zurückrufen muss. Genauer gesagt geht es dabei um die Charge M-P-002 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 23.02.2028 und der EAN 4 262397 271654. Ein Gutachten des CVUA Stuttgart vom 29. Juli habe in der Charge Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der gesetzlich zulässigen Höchstwerte nachgewiesen. Einer der Wirkstoffe, die in der Matcha-Charge nachgewiesen werden konnten, ist „Tebuconazol“. Gemäß EU-Verordnung sei der Stoff als „reproduktionstoxisch“ der Stufe zwei eingestuft. Das bedeutet, dass Tebuconazol negative Auswirkungen auf die menschliche Fortpflanzung haben kann. Stoffe dieser Kategorie gelten als Gesundheitsrisiko, sobald sie den gesetzlichen Höchstgehalt überschreiten.