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Sachsen-Anhalt: Polizei-Funktionär wiegelt Ost-Kollegen gegen AfD auf

Nation

TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Berlin/Magdeburg – Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Dort könnte die AfD sogar die absolute Mehrheit holen und damit alleine die Regierung stellen. Davor warnt jetzt der Vizevorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP – und fordert: Polizisten sollten sich schon jetzt auf einen möglichen AfD-Innenminister vorbereiten. In einem solchen Fall könne es gar zu einem „inneren Notstand“ kommen, gegen den die Polizei dann vorgehen müsse. Unter der Überschrift „Richtig Nein sagen“ wiegelt GdP-Vize Sven Hüber seine Kollegen in Sachsen-Anhalt gegen die AfD auf. Schon die Wahl der Rechten sei für Polizisten ein „absolutes No-Go“. Und: „Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung“, so Hüber. Neutral ist der Gewerkschafter damit nicht – so beschreibt der Begriff „Machtergreifung“ normalerweise den Beginn der Nazi-Diktatur 1933 mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler. In Bezug auf Sachsen-Anhalt könnte es laut Hüber nach der Wahl dazu kommen, dass „eine Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt oder die sie tragende Partei verboten wird“. Dann könnte ein „innerer Notstand“ eintreten. Normalerweise für den Fall von Aufständen in einzelnen Bundesländern gedacht, könnte laut Grundgesetz (Paragraf 91) dann die Bundesregierung eingreifen, um die freiheitliche Grundordnung zu schützen. Das wäre dann ein Fall für die Polizei , meint der GdP-Vize und fordert seine Kollegen auf: „Die Bereitschaftspolizeien müssen so stark und so vorbereitet sein, um auf die Weisung des Bundesinnenministers (...) mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können.“ Es sei „für die Polizeiführungsgremien höchste Zeit, sich vorzubereiten“, um für solche Einsätze „gewappnet“ zu sein. „Unsinn“! Professor rechnet mit Polizei-Funktionär ab Scharfe Kritik kommt von Prof. Volker Boehme-Neßler, einem der angesehensten Verfassungsrechtler in Deutschland . Hübers Aussagen seien „verfassungsrechtlicher Unsinn“ und „unverantwortliche Panikmache“. „Natürlich müssen Polizisten verfassungstreu sein“, sagt Boehme-Neßler im Gespräch mit BILD. Aber: „Die bloße Mitgliedschaft und schon gar nicht die Wahl einer nicht verbotenen Partei wie der AfD kann in keiner Weise Zweifel an der Verfassungstreue eines Polizisten rechtfertigen“, so der Verfassungs-Experte. Der „innere Staatsnotstand“, auf den sich der Gewerkschafter beruft, trete erst bei „drohender Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik“ ein – „wenn es also darum geht, ob unser Land untergeht oder nicht“, erklärt Boehme-Neßler. „Diese Gefahr ist auch bei einem AfD-Innenminister in einem Bundesland nicht zu erwarten.“ Wenn einzelne Landesgesetze gegen die Bundesgesetze verstoßen würden, könnte die Bundesregierung sie durch den „Bundeszwang“ wieder durchsetzen. „Ganz problematischer Manipulationsversuch“ Boehme-Neßler deutlich: „Der Gewerkschafts-Vize betreibt hier einen ganz problematischen Manipulationsversuch, versucht Polizisten mit Verweis auf ihre Beamtenpflicht unter Druck zu setzen und sie bei ihrer Wahl zu beeinflussen.“ Hübers Vorstoß sei, so der Professor zu BILD, „nicht nur falsch, sondern demokratiefeindlich und undemokratisch“. So sieht man es auch bei der zweitgrößten Polizeigewerkschaft DPolG. Deren Vorsitzender Heiko Teggatz zu BILD: „Ich kann meinen Kolleginnen und Kollegen nur warnen, den Worten von Herrn Hüber allzu viel Bedeutung zu schenken. Unser Grundgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich gegen Angriffe zu verteidigen. Gewerkschaften haben die Aufgabe, sich für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung ihrer Mitglieder einzusetzen.“ GdP-Vize diente früher bei den DDR-Grenztruppen

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