DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin -0,04 % 64.285,40 USD 08:14:37 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Sammelklage abgewiesen: Vorerst kein Schadensersatz wegen Werbung bei Prime Video

Wirtschaft

Die von der Verbraucherzentrale Sachsen initiierte Sammelklage gegen Amazon wegen der beim Streaming-Dienst Prime Video eingeführten Werbung wurde vom zuständigen Landesgericht abgewiesen. Die Verbraucherschützer wollen jetzt Revision einlegen und ziehen vor den Bundesgerichtshof. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen Amazon geklagt, da die Einführung von Werbeunterbrechungen bei Prime Video nach ihrer Ansicht vertraglich unzulässig sei. Betroffene Amazon-Kunden wurden aufgefordert, an der Sammelklage teilzunehmen, diesem Ruf folgten angeblich mehr als 320.000 Kunden. Am 9. Juni 2026 endete die Frist zur Eintragung in das Klageregister. Doch jetzt wurde die Verbandsklage abgewiesen. Das Bayerische Oberste Landesgericht begründet dies in dem Urteil (Az. 102 VKl 1/24 e) vom 17. Juli wie folgt: Die Einführung der Werbeunterbrechungen sei nach den Vertragsbedingungen zulässig gewesen. Weder finde sich in den Vertragsbestimmungen die Zusage der Werbefreiheit noch habe der Kläger belegen können, dass der Streamingdienst Prime Video als werbefrei vermarktet wurde. Die Verbraucher hätten deshalb aufgrund der Einführung von Werbeunterbrechungen keinen Anspruch auf Schadensersatz. In einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen heißt es, dass es dem Senat „an der wesentlichen Vergleichbarkeit der geltend gemachten Ansprüche“ fehle. Jetzt geht es vor den BGH Michael Hummel, der Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, meint dazu: „Eine so enge Auslegung des Gleichartigkeitserfordernisses würde das Instrument der Verbandsklage erheblich schwächen – deshalb streben wir nun eine Klärung vor dem Bundesgerichtshof an“. Chancen sehen die Verbraucherschützer darin, dass das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband im Dezember die Einführung von Werbung bei Prime Video für rechtswidrig erklärt hatte. Dieses Urteil sei allerdings nicht rechtskräftig, berichtet heise online. Die Werbespots hatte Amazon im Februar 2024 eingeführt. Wer diese nicht sehen will, muss seitdem 2,99 Euro im Monat zahlen. Mit Werbung bleibt Prime Video ohne Mehrkosten Teil des Abonnements von Amazon Prime. Weitere Sammelklagen gegen Amazon Im Dezember 2025 hatte die Verbraucherzentrale Sachsen eine weitere Klage gegen Amazon angestrebt. Dabei geht es nicht um die Zusatzkosten für ein werbefreies Prime Video, sondern darum, dass die Streaming-Qualität seither für Nutzer, die die Gebühr nicht zahlen, schlechter ausfällt.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren