Säuglingsleiche aus Klinik verschwunden und in Teilen wieder aufgetaucht: „Bislang kein vergleichbarer Fall“
Aus der Klinik Böblingen verschwand am Mittwochnachmittag der Leichnam eines frühgeborenen Kindes. Der Säugling wurde später nach einer umfangreichen Suche in der Wäscherei eines externen Dienstleisters aufgefunden. Der Klinikverbund Südwest sagte der Schwäbischen Zeitung, dass das Kind zwischenzeitlich einem Bestatter übergeben wurde. Nach Recherchen der Redaktion befand sich der Leichnam in mehreren Teilen, als er aufgefunden wurde. Die Hintergründe des Geschehens sind bislang unklar. ++ Unsere Reporterin berichtet von vor Ort – oben im Video ++ Das Polizeirevier Böblingen leitete in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe (Paragraph 168 Strafgesetzbuch) ein. Die Eltern des verstorbenen Kindes haben Anzeige erstattet. Zu möglichen Tatverdächtigen oder dem Stand der Ermittlungen äußern sich die Behörden derzeit nicht. „Wir ermitteln in alle Richtungen“, machte ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Ludwigsburg gegenüber der Schwäbischen Zeitung deutlich. Toter Säugling aus Klinik verschwunden: Ermittler prüfen alle Spuren Es habe „im eigenen Zuständigkeitsbereich bislang keinen vergleichbaren Fall“ gegeben, so der Sprecher. Bundesweit sind einzelne Fälle dokumentiert, in denen die Leichname verstorbener Säuglinge aus Krankenhäusern verschwanden oder entwendet wurden, unter anderem 2011 in Hamburg, 2014 in Herne und 2009 in Siegen. Ein öffentlich bekannt gewordener Fall, bei dem ein aus einer Klinik verschwundener Säugling später in der Wäscherei aufgefunden wurde und sich der Leichnam in mehreren Teilen befand, ist bislang jedoch nicht bekannt. Die Krankenhausleitung ist von dem Geschehen tief betroffen: „Was geschehen ist, bedauern wir sehr. Es tut uns aufrichtig leid, dass die Eltern und Angehörigen in dieser ohnehin schmerzlichen Zeit dies zusätzlich durchleben müssen“, sagte der Klinikverbund unserer Zeitung. Er kündigte an, die Klinik werde sorgfältig und vollumfänglich aufklären, „wie es zu diesem tragischen Vorfall kommen konnte“. Dazu arbeite man in vollem Umfang mit der Polizei zusammen. „Es hat für uns höchste Priorität, dass der Sachverhalt möglichst schnell und umfassend aufgeklärt wird“. Unabhängig von den Ermittlungen werde das Geschehen intern aufgearbeitet, notwendige Rückschlüsse und Konsequenzen gezogen. „Wir überprüfen das Verfahren für den Umgang mit verstorbenen Kindern und sensibilisieren intern für allergrößte Sorgfalt. Die Krankenhausdirektion stehe der Familie als persönliche Ansprechpartnerin zur Verfügung; auch die Krankenhausseelsorge begleite die Eltern seit Beginn des Geschehens. Schockzustand in Klinik Böblingen: Folgen einer solchen Tat reichen weit über das Geschehen Dessen Folgen reichen weit über die Ermittlungen hinaus. In der Böblinger Klinik ist die Betroffenheit vieler Beschäftigter spürbar. Einigen versagt die Stimme. Auch für die Ermittlerinnen und Ermittler, besonders die die Spuren sichernden Kriminaltechniker, sei ein solcher Einsatz „eine besondere Belastung“, sagt der Polizeisprecher. Auch wenn in der Ausbildung versucht würde, die Beamten auf solche Ereignisse vorzubereiten, „ist das faktisch kaum möglich“. Deshalb würden solche Ereignisse immer nachbereitet. Dazu greife man auf den psychosozialen Dienst der Polizei zurück, der sich „niederschwellig einschaltet und auf Wunsch betroffene Einsatzkräfte nach den jeweiligen Bedürfnissen betreut und begleitet“. Dieser stelle gegebenenfalls den Kontakt zu Fachärzten her. Juristisch steht nach bisherigem Ermittlungsstand vor allem der Tatbestand der sogenannten Wegnahme eines Leichnams aus dem Gewahrsam des Berechtigten im Mittelpunkt. Bis zur Übergabe an die Angehörigen oder einen Bestatter obliegt dieser Gewahrsam regelmäßig dem Krankenhaus. Anders als bewegliche Gegenstände gelten menschliche Leichname nicht als Sachen im Sinne des Strafrechts, weshalb Delikte wie Diebstahl oder Sachbeschädigung grundsätzlich ausscheiden. Nach der Rechtsprechung kann eine besonders entwürdigende Behandlung eines Leichnams diesen Straftatbestand erfüllen. Ebenfalls denkbar wären – abhängig von den noch ungeklärten Umständen – Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs. Für weitergehende strafrechtliche Bewertungen sehen die Ermittlungsbehörden derzeit jedoch noch keine Grundlage.