Scheinselbständigkeit: Schafft die Regierung Sicherheit für Selbständige?
Selbständige und ihre Auftraggeber beklagen die rechtliche Unsicherheit in Deutschland. Foto: IMAGO/Zoonar Scheinselbstständigkeit: Wann schafft die Bundesregierung Rechtssicherheit für Selbstständige? Mehr als zwei Drittel der Statusprüfungen für Selbstständige endeten 2025 mit dem Ergebnis „scheinselbstständig“. Kritiker sagen, um die Sozialkassen zu füllen. ZweiZwei kleine Worte führen für Chris Brow zu großer Unsicherheit. Seit 19 Jahren ist Brow selbstständig, moderiert bei Messen und Galas, arbeitet für Filmaufnahmen und als Sänger – mit Dutzenden unterschiedlichen Auftraggebern im Jahr. Doch als er für einen konkreten Auftrag seinen Status als Solo-Selbstständiger prüfen lässt, kommt die Rentenversicherung für diesen zum Ergebnis: „abhängige Beschäftigung“. Die Krux an der Sache: Für Dreharbeiten muss Brow zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort sein – das wird ihm in dem Fall allerdings als „weisungsgebunden“ ausgelegt. Und wer Weisungen eines Auftraggebers Folge leisten, an vom Auftraggeber bestimmten Orten arbeiten muss, kann als scheinselbstständig gelten. Brow hat dagegen Widerspruch eingelegt. „Ich bin selbstständig“, sagt er, das Verfahren sei absurd, es koste ihn Zeit und Geld. „Ich spiele nach den Regeln“, betont Brow, er könne seine vielen Auftraggeber ebenso nachweisen wie, dass er fürs Alter vorsorgt. „Das fühlt sich nicht nach Schutz an“, sagt er. „Es fühlt sich an, als gehe es darum, die Kassen zu füllen.“ Brow meint die Rentenkasse und die anderen Sozialversicherungen, an die Angestellte anders als Selbstständige Beiträge zahlen. Sein Verfahren läuft – seit November 2025. Freiberuflich arbeiten So viel verdienen Selbstständige in Deutschland Etwas mehr Geld, Hilfe durch KI, aber eine ungewisse Zukunft: Sieben Grafiken zeigen, was Freelancern zu schaffen macht. von Jannik Deters Chris Brow ist mit seinen Erfahrungen nicht allein. Selbstständige, ihre Verbände und Auftraggeber beklagen die rechtliche Unsicherheit, die in Deutschland herrscht: dass es keine Positivkriterien gibt, die, wenn man sie erfüllt, eindeutig eine Selbstständigkeit belegen. Stattdessen sorgen die Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung nach Kritik der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände „für eine extreme Bürokratisierung“ und verhindern „zunehmend komplett die Beauftragung von Selbstständigen“. Wie komplex das Thema ist, zeigt folgende Aussage des Bundessozialgerichts (BSG), das regelmäßig als letzte Instanz darüber urteilt, ob in konkreten Fällen Selbstständigkeit vorliegt oder nicht: „Bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit kommt es nach gegenwärtiger Rechtslage weder darauf an, ob der Betroffene objektiv sozial schutzbedürftig ist oder sich subjektiv für schutzbedürftig oder nichtschutzbedürftig hält“, teilt BSG-Richter Jürgen Beck mit. Noch komme es darauf an, „ob sich der Betroffene nach seinem persönlichen Lebens- und Erwerbsmodell als Selbstständiger betrachtet. Es sind die konkreten Umstände der jeweiligen Tätigkeit zu prüfen und im Rahmen einer Gesamtabwägung zu würdigen.“ Alles klar? Zoff um Aktivrente „Selbständige auszuschließen, ist eine krasse Ungleichbehandlung“ Anfang 2026 soll die Aktivrente starten – profitieren sollen aber nur Angestellte. Ein Selbständigenverband erwägt, gegen das Gesetz zu klagen. von Sophie Crocoll Dass das in der Praxis zu Problemen führt, ist auch der Bundesregierung klar. „Wir werden durch eine wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens die Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber schaffen“, haben sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vorgenommen. Im Frühjahr wurde ein erster Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium bekannt. Und sorgte prompt für neue Kritik. Denn zwar sah der Entwurf einen zusätzlichen sozialversicherungsrechtlichen Status, eine sogenannte neue Selbstständigkeit samt der lange geforderten Positivkriterien vor – allerdings im Gegenzug dafür, dass die Selbstständigen für den Auftrag eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung akzeptieren. Von „Ablasshandel“ spricht daher die Sozialrechtsanwältin Kathi-Gesa Klafke. „Würde der Entwurf so umgesetzt, bekämen Selbstständige und Auftraggeber aber wieder nur einen Schleudersitz unbestimmter Rechtsbegriffe und keinerlei Rechtssicherheit“, kritisiert sie. Denn es fehle die Möglichkeit, vorher klären zu lassen, ob jemand dann sicher selbstständig ist. Nicht alle wollen sich gerne anstellen lassen Aus Klafkes Sicht beurteilt die Rentenversicherung bei der Selbstständigkeit heute einseitig – nämlich in Statusfeststellungsverfahren, wie bei Brow, und Betriebsprüfungen immer häufiger auf abhängige Beschäftigung. Auch der zuständige 12. Senat des Bundessozialgerichts, dem Richter Beck angehört, sei streng geworden, sagt sie. Die Bundesregierung, die Rentenversicherung und das Gericht könnten sich offenbar nicht vorstellen, dass Betriebe in bestimmten Sektoren gar nicht genug qualifiziertes Personal fänden, das bereit sei, sich anstellen zu lassen, sagt Klafke. Sie nennt Rettungsdienste als Beispiel, aber auch Busfahrer, die Künstler auf Touren begleiten. Fitnesstrainer. Ärztinnen und Pfleger. Pilotinnen. Ihr Eindruck: Es gehe vor allem darum, die leeren Kassen der Rentenversicherung und der anderen Sozialversicherungen zu füllen. Es ist finanziell attraktiv, jemanden rückwirkend als abhängig beschäftigt einzustufen. Kathi-Gesa KlafkeSozialrechtsanwältin Denn dann ließen sich Beiträge für vier Jahre und das laufende Jahr zurückfordern, bei Vorsatzvorwurf bis zu 30 Jahre plus Säumniszuschläge – und oft ohne Gegenleistung, da beispielsweise weder Erwerbsminderungsrente, Kuren oder Reha noch Arbeitslosengeld rückwirkend gezahlt würden. Werden nachträglich – trotz vorhandener privater Krankenversicherung – auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eingefordert, bringt auch das keine Leistungsansprüche. Zahlen der Rentenversicherung bestätigen allerdings keine Verschiebung hin zu weniger anerkannter Selbstständigkeit. 2025 schloss die Rentenversicherung 25.804 Verfahren zur Statusfeststellung ab – davon 9.979 mit dem Ergebnis „abhängige Beschäftigung“ und 14.614 mit dem Ergebnis „selbstständige Tätigkeit“. Knapp 39 Prozent der Geprüften wurden also als scheinselbstständig eingestuft. 2015 gab es insgesamt 21.624 solcher Verfahren. Davon gingen 9.371 als „abhängig beschäftigt“ aus, das entsprach gut 43 Prozent Scheinselbstständigkeit. Es sei möglich, dass ein und derselbe Beruf – je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen in ihrer gelebten Praxis – entweder als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, teilt eine Sprecherin der Rentenversicherung mit. Entgegen gängiger Meinungen werde in den überwiegenden Verfahren eine selbstständige Tätigkeit attestiert: „‚Willkürliche‘ Entscheidungen zugunsten einer Beitragspflicht zur Sanierung der Rentenversicherung erfolgen hierbei nicht.“ Rentenreform „Ein Rentensystem, das billig ist und tolle Renten liefert, ist nicht machbar“ Der Wirtschaftsweise Martin Werding saß in der Rentenkommission. Im Interview erklärt der Ökonom, warum er das Reformpaket trotz steigender Beiträge für richtig hält. von Sophie Crocoll Allerdings könnten die steigenden Zahlen der Verfahren insgesamt darauf hindeuten, dass mehr Auftraggeber verunsichert sind, wenn sie Selbstständige projektbezogen beauftragen wollen. Oliver Kremer vermittelt seit zwölf Jahren Hochqualifizierte wie Pharmazeuten, Medizinerinnen, Wissenschaftler, IT-Expertinnen, Ingenieure und Vertriebsspezialistinnen an Unternehmen in der Pharmaindustrie, im Biotechnologie- und Medizintechniksektor. Genauso lange weiß er, dass für sein Geschäftsmodell keine hundertprozentige Klarheit darüber herrscht, wer genau ein Freelancer ist. Unternehmen und Selbstständige brauchen Klarheit Während seiner Zeit in der Personalvermittlungsbranche hat Kremer wahrgenommen, dass Menschen zunehmend selbstbestimmt arbeiten wollen und weniger Interesse an einer klassischen Karriere haben. Indes sieht er Unternehmen, die Projektspitzen abfedern wollen, zunehmend aber auch mit der Fachkräfteknappheit in einer alternden Gesellschaft umgehen müssen – und in Zeiten ohne Wirtschaftswachstum die Flexibilität schätzen, externe Auftragnehmer nicht fest an sich binden zu müssen. „Ohne die Expertise und Kreativität von Selbstständigen wächst unsere Wirtschaft nicht“, sagt Kremer. „Es geht darum, zu verstehen, dass es eine Gruppe gibt, die gerne selbstständig arbeitet.“ Kremer sagt, er sei überzeugt: Hätten Unternehmen mehr Klarheit und Sicherheit, was die Zusammenarbeit mit Freelancern angeht, würden Firmen mehr Wissen von Selbstständigen einkaufen – und das könne die deutsche Wirtschaft wieder entfesseln. Kremer verweist auf die Niederlande. Dort könnten sich Unternehmen beim Finanzamt Musterverträge besorgen, wie ein Einsatz von Selbstständigen abzulaufen hat. Sein Vorschlag: Wer ausreichend Umsatz sowie nachweisen kann, dass er oder sie für Zeiten von Arbeitslosigkeit, Krankheit und fürs Alter vorsorgt, sollte sich seines Status als Selbstständiger sicher sein können. Neue Versicherungspläne Die neue Regierung will Selbstständige mit einer Rentenpflicht bevormunden – das ist unangemessen Union und SPD möchten Selbstständigen eine Rentenpflicht auferlegen. Unternehmer sind aber keine Schutzbedürftigen. Das muss die neue Regierung verstehen. Ein Gastbeitrag. von Catharina Bruns Arbeitsministerium, Rentenversicherung und Bundessozialgericht scheinen sich dagegen eher auf die zu konzentrieren, die sie als schutzbedürftig ansehen. „Gerade Solo-Selbstständige sorgen häufig nicht ausreichend fürs Alter vor – und sind später auf Grundsicherung im Alter angewiesen“, sagt beispielsweise BSG-Präsidentin Christine Fuchsloch. Tatsächlich erwirtschaftete ein Viertel der hauptberuflich Selbständigen 2025 nur einen Gewinn von weniger als 25.000 Euro, ergab eine Befragung des Portals freelance.de. Weitere 17 Prozent der Befragten erzielten einen Überschuss zwischen 25.001 und 50.000 Euro. Für dieses Jahr erwarten mehr als zwei Drittel der Selbstständigen eine eher oder sehr schwere Auftragslage. Um „potenzielle Schutzlücken in der Altersvorsorge“ zu schließen und „die Lebensstandardsicherung im Alter“ zu erleichtern, hat auch die Rentenkommission empfohlen, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Vorschläge der Kommission umzusetzen. Man prüfe, ob sich aus der Empfehlung der Rentenkommission Überarbeitungsbedarf für die Reform des Statusfeststellungsverfahrens ergebe, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Doch ein Problem bliebe auch mit der Reform und mit einer Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige: die Unklarheit für die Gruppe der Selbstständigen mit Bestandsschutz und alle, die sich gegen den geplanten Status der neuen Selbstständigkeit entscheiden würden. Die Unklarheit also für Menschen wie den Solo-Selbstständigen Chris Brow. „Ich frage mich, ob die Menschen, die meine Selbstständigkeit prüfen, schon mal selbstständig waren“, sagt er. „Oder haben sie vielleicht keine Ahnung von den Dingen, über die sie bestimmen?“ Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige Stellenmarkt Die besten Jobs auf Handelsblatt.com Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Remind.me Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s Anzeige Presseportal Lesen Sie die News führender Unternehmen! 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