Schon wieder eine offene Rechnung: Neuer Haftbefehl gegen Jimi Blue Ochsenknecht
Mit unbezahlten Rechnungen dürfte sich Jimi Blue Ochsenknecht inzwischen auskennen. Schließlich brachten sie den 34-jährigen Schauspieler bereits mehrfach in Schwierigkeiten – und vor Gericht. Und doch scheint der Sohn von Natascha und Uwe Ochsenknecht nur wenig aus der Vergangenheit gelernt zu haben.
Erneut liegt ein Haftbefehl gegen ihn vor. Schon wieder wegen unbezahlter Rechnungen.
Haftbefehl soll Vermögensauskunft erzwingen
Erst im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass Ochsenknecht per Haftbefehl gesucht wurde – bis er schließlich im Juni 2025 am Hamburger Flughafen von den Behörden festgenommen wurde. Der Vorwurf: eine offene Hotelrechnung über rund 14.000 Euro in Tirol.
Vor kurzem fand dann der Prozess gegen den Realitystar in Österreich statt. Wegen schweren Betrugs wurde er vom Landesgericht Innsbruck zu einer Geldstrafe von 34.500 Euro verurteilt.
Nun wartet in Deutschland Ärger auf ihn. Wie ein Gerichtssprecher der Bild bestätigte, hat das Amtsgericht Hannover als Vollstreckungsgericht einen Haftbefehl gegen den ehemaligen „Wilde Kerle“-Star erlassen. Dabei geht es um offene Forderungen von rund 7000 Euro aus einer Zahnarztrechnung.
„Es handelt sich um einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft. Hintergrund ist, dass der Schuldner in dem zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist“, erklärte der Gerichtssprecher. Der Vollstreckungstitel stammt aus dem Jahr 2021.
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Eine Gefängnisstrafe wegen der unbezahlten Rechnung droht dem Schauspieler damit nicht. Laut dem Bericht soll mit dem Haftbefehl lediglich die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen werden. Sobald Ochsenknecht diese abgibt, entfällt der Haftgrund. Die Schulden bleiben allerdings bestehen. Ochsenknecht selbst hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.
Indes ist auch der Ärger mit den österreichischen Behörden noch nicht ausgestanden. Der 34-Jährige legte kürzlich Berufung „wegen Nichtigkeit und Strafe“ gegen seine Verurteilung durch das Landesgericht Innsbruck ein. Nun muss das Oberlandesgericht Innsbruck darüber entscheiden.
Ochsenknechts Verteidiger hatte im Prozess betont, dass sein Mandant ohne Betrugsvorsatz gehandelt habe. Ende 2021 hatte der jüngere der beiden Ochsenknecht-Brüder in einem Tiroler Vier-Sterne-Hotel seinen 30. Geburtstag gefeiert. Die Rechnung belief sich auf rund 14.000 Euro. Erst im Sommer 2025 wurde die Summe beglichen.
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