DAX +0,73 % 26.515,14 Pkt 14:46:13 MDAX +0,99 % 32.568,92 Pkt 14:46:13 Euro Stoxx 50 +0,17 % 6.562,48 Pkt 14:46:00 Dow Jones -0,45 % 53.791,85 Pkt 22:41:12 S&P 500 -0,38 % 7.728,20 Pkt 22:34:05 Nasdaq -0,92 % 26.445,45 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,83 % 67.524,06 Pkt 08:45:02 Gold +2,32 % 4.484,70 USD 14:51:10 Silber +2,68 % 66,51 USD 14:51:05 Brent -0,21 % 88,72 USD 14:50:53 WTI +0,04 % 83,23 USD 14:51:08 Bitcoin +0,80 % 64.058,40 USD 15:01:12 EUR/USD +0,15 % 1,15630 USD 15:00:21 EUR/GBP -0,07 % 0,85390 GBP 15:01:13 EUR/CHF +0,10 % 0,93590 CHF 15:01:13 EUR/JPY -0,10 % 183,586 JPY 15:01:13

Schutz queerer Menschen im Grundgesetz - Ataman für Abstimmung im Bundestag

Nation

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat eine Bundestagsabstimmung für eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz queerer Menschen gefordert. Sie seien im Nationalsozialismus systematisch ermordet worden - und würden dennoch bis heute nicht in der Verfassung geschützt, sagte Ataman den Funke-Zeitungen. "Das Grundgesetz muss ergänzt werden, damit Artikel drei explizit alle Gruppen schützt, die von Extremisten angegriffen werden." Ataman zeigte sich überzeugt, "dass bei einer Abstimmung ohne Fraktionszwang" eine Mehrheit der Bundestagsabgeordneten klar für den Schutz queerer Menschen in Deutschland stimmen würde. Wer in diesem Kontext von einer "Überfrachtung" des Grundgesetzes spreche, ignoriere "die reale Diskriminierung und erklärt das Schutzbedürfnis queerer Menschen für zweitrangig". Ataman fordert "mehr als nur Lippenbekenntnisse" Sie reagierte damit auf eine Äußerung von Unionsfraktionschef Thorsten Frei. Er hatte sich am Wochenende gegen ein Verbot von Diskriminierung wegen der sexuellen Identität im Grundgesetz ausgesprochen. Er könne den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt verstehen, halte ihn aber nicht für notwendig. "Das würde unsere Verfassung überfrachten", sagte Frei. Aus vielen Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sei bekannt, dass Menschen "tagtäglich wegen ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität harte Diskriminierung erleben", hob die Beauftragte nun hervor. Die Menschen würden nach dem Anschlag auf den Berliner CSD "mehr als nur Lippenbekenntnisse" verdienen". Lange Diskussion über Grundgesetzänderung Über die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel drei Grundgesetz wird seit Jahren diskutiert. Dieser beinhaltet bereits eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote - etwa wegen Geschlechts, Ethnie, Sprache, Herkunft oder Glaube. Ende September vergangenen Jahres hatte auch der Bundesrat eine entsprechende Änderung gefordert und legte dafür dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor. Nötig wäre dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit in beiden Parlamentskammern. Die Bundesregierung nahm den Ländervorstoß "zur Kenntnis", verwies aber darauf, dass der Bundestag entscheiden müsse, ob der Vorschlag beschlossen werden solle. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung sprachen sich nach dem CSD-Anschlag SPD, Grüne und Linke aus.

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