Schutzantrag wurde abgelehnt: Harry könnte ohne Meghan und die Kinder nach England reisen
Prinz Harry (41) überdenkt die Reisepläne für seine Familie nach Großbritannien kurzfristig neu. Der Grund dafür ist eine Entscheidung der britischen Behörden, dem Herzog und der Herzogin von Sussex für ihren Aufenthalt keine staatlich finanzierte Polizeibegleitung bereitzustellen. Wie die britische Zeitung „Daily Mail“ berichtet, erfuhr der Prinz kurz nach der offiziellen Bestätigung seiner Reisepläne von dieser Ablehnung. Eigentlich sollten ihn seine Ehefrau, Herzogin Meghan (44), sowie die gemeinsamen Kinder Archie und Lilibet im kommenden Monat bei dem Besuch begleiten. Sicherheitsbedenken erschweren den Besuch von Harry und Meghan in London Ohne den staatlichen Begleitschutz ist die Reiseplanung für die privaten Sicherheitskräfte der Familie logistisch kaum zu bewältigen. Die „Daily Mail“ berichtet unter Berufung auf Insider, dass es im vergangenen Jahr drei Vorfälle gegeben habe, bei denen Fremde dem Prinzen in Großbritannien gefährlich nahegekommen seien. Private Bodyguards dürfen in solchen Gefahrensituationen rechtlich nicht im gleichen Maße eingreifen wie die staatliche Polizei. Der mögliche Ausfall des Treffens dürfte auch bei König Charles für Enttäuschung sorgen, da er seine Enkelkinder seit vier Jahren kaum gesehen hat. Prinz Harrys UK-Pläne sind ungewiss Zuvor hatte das Paar geplant, während des fünftägigen Aufenthalts an Terminen rund um die Invictus Games teilzunehmen und das Grab von Harrys Mutter Prinzessin Diana zu besuchen. Nun steht die Option im Raum, die Familie nur für weniger als 24 Stunden aus dem europäischen Festland einfliegen zu lassen, um ein kurzes Treffen mit dem Monarchen zu ermöglichen. Seit dem Rückzug aus dem königlichen Dienst im Jahr 2020 hat Harry keinen automatischen Anspruch mehr auf bewaffneten Polizeischutz. Ein Regierungssprecher betonte laut der „Daily Mail“ bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen: „Das schützende Sicherheitssystem der britischen Regierung ist streng und verhältnismäßig“.