Schweden: Gangkriminelle können ab jetzt doppelt so lang in Haft genommen werden
Schweden verschärft die Strafen für Gewalttaten, die im Kontext von Gangkriminalität begangen werden. Ab sofort können die Urteile dafür doppelt so hart ausfallen. Ein Gangmitglied, das mit einer Schusswaffe festgenommen wird, musste der Nachrichtenagentur TT zufolge etwa bislang mit einer Höchststrafe von vier Jahren rechnen. Nun könnte die Person bis zu acht Jahre in Haft kommen. Auch für Minderjährige soll die Regelung gelten, für sie soll es allerdings gewisse Nachlässe geben. Die Obergrenze für das doppelte Strafmaß liegt künftig bei einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. In Dänemark werden Verbrechen durch Gangs schon länger härter bestraft. Die schwedische Regierung lässt sich im Kampf gegen kriminelle Banden immer wieder vom Nachbarland inspirieren. Einige Experten halten die längeren Haftstrafen aber für wirkungslos. Minderjährige als Auftragstäter Das neue Gesetz ist Teil umfassender Strafrechtsreformen in Schweden, mit denen auch rund 50 weitere Strafrahmen verschärft wurden. Es wurde Mitte Juni im Parlament verabschiedet und trat zum 1. August in Kraft. Schweden kämpft seit vielen Jahren gegen massive Bandengewalt. Gangs heuern gezielt Minderjährige als Auftragstäter an, auch im Ausland. Zwischenzeitlich plante die Regierung unter Ministerpräsident Ulf Kristersson, dass schon 13-Jährige strafmündig sein sollen. Weil es im Parlament nicht genügend Unterstützer dafür gab, wurde das Vorhaben gekippt. Nun soll die Grenze auf 14 Jahre gesenkt werden. Was ein 16-jähriger mutmaßlicher Auftragstäter über die Lage in Schweden sagt, lesen Sie hier .