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Schwedisches Gericht verurteilt Google zu Milliardenzahlung

Wirtschaft

Google soll der schwedischen Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zahlen. Das schwedische Wettbewerbsgericht verurteilte den US-Konzern zu dieser Maßnahme. Laut Urteil hat Google seine eigene Preisvergleichsseite über viele Jahre hinweg in unzulässiger Weise bevorzugt. Dadurch habe das seit 2022 zum schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna gehörende Unternehmen einen Schaden erlitten.

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Das Preisvergleichsportal Pricerunner hat der Nachrichtenagentur TT zufolge ursprünglich umgerechnet knapp sieben Milliarden Euro (78 Milliarden schwedische Kronen) gefordert. Das Patent- und Marktgericht in Stockholm, das am Mittwoch das Urteil fällte, wies jedoch den Großteil der Klage ab. Der nun zugeteilte Schadenersatz sei dennoch der höchste, der in einem schwedischen Wettbewerbsverfahren je zugesprochen wurde, sagte Richterin Linda Kullberg laut einer Mitteilung. Die Klarna-Aktie legte im vorbörslichen Handel nach der Entscheidung um rund 7,5 Prozent zu.

Google will das Urteil anfechten

„Wenn Märkte gut funktionieren, profitieren alle davon. Verbraucher erhalten höhere Qualität zu niedrigeren Kosten, Unternehmen konzentrieren sich darauf, ihre Kunden zu bedienen, anstatt ihre Marktposition zu verteidigen, und die Gesellschaft geht daraus gestärkt hervor“, sagte Dan Greaves, Leiter für Kommunikation und Politik bei Klarna.

Ein Google-Sprecher erklärte unter anderem der Nachrichtenagentur Reuters, das Unternehmen habe seit 2017 Änderungen an seinen Shopping-Anzeigen vorgenommen, die gut funktionierten und Arbeitsplätze sowie Wachstum im Bereich der Preisvergleichsdienste förderten.„Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden, prüfen den Fall derzeit und werden unsere rechtlichen Möglichkeiten abwägen“, sagte der Sprecher.

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Der Rechtsstreit steht im Zusammenhang mit einer Entscheidung der EU-Kommission von 2017. Damals verhängte die Kommission gegen Google ein Bußgeld von 2,4 Milliarden Euro, weil der Konzern seine Marktdominanz bei der Websuche missbrauchte, um seinen eigenen Preisvergleichsdienst zu bevorzugen. In seiner Klage argumentierte Pricerunner laut TT, dass dieser Missbrauch bis Ende 2023 weitergegangen war. Google bestritt das. Google kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

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