DAX -0,78 % 25.837,01 Pkt 09:40:47 MDAX -0,63 % 30.604,74 Pkt 09:40:51 Euro Stoxx 50 +0,21 % 6.144,04 Pkt 09:40:45 Dow Jones -1,34 % 51.770,31 Pkt 21:47:53 S&P 500 -2,12 % 7.580,07 Pkt 21:47:43 Nasdaq -4,19 % 25.437,00 Pkt 22:15:59 Nikkei -0,33 % 63.081,86 Pkt 07:45:03 Gold +0,29 % 3.910,30 USD 09:45:49 Silber +2,33 % 50,43 USD 09:45:44 Brent -3,73 % 109,20 USD 09:45:49 WTI -3,87 % 100,09 USD 09:45:49 Bitcoin -0,14 % 78.140,36 USD 09:55:47 EUR/USD +0,38 % 1,12260 USD 09:55:27 EUR/GBP -0,08 % 0,83510 GBP 09:55:51 EUR/CHF -0,10 % 0,92000 CHF 09:55:51 EUR/JPY +0,27 % 176,949 JPY 09:55:51

Schweiz: Freispruch für Angeklagte nach Felssturz von Bondo

Welt

Die Schweizer Behörden tragen an den Folgen des Felssturzes von Bondo 2017 mit acht Toten keine Mitschuld. Das Regionalgericht Maloja hat die fünf Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Gericht sah keine Beweise dafür, dass es vor dem Unglück klare Anzeichen für ein bevorstehendes Großereignis gab. Bei dem Unglück waren acht Wanderer ums Leben gekommen, darunter vier Deutsche.

Dorothea Barth, die Tochter eines deutschen Opfers, sagte der Nachrichtenagentur dpa vor dem Urteil, dass die Familie auch mit einem Freispruch leben könne. Ihnen sei es vor allem wichtig gewesen, dass die Vorgänge in einem Gutachten richtig aufgearbeitet worden seien.

Nach einer ersten Untersuchung waren die Ermittlungen eingestellt worden, auch mit dem Argument, der verheerende Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Die Angehörigen der Opfer gingen dagegen in Berufung und stellten die Qualität des zunächst erstellten Gutachtens infrage. Ein neuer Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass die Sperrung der Wanderwege angebracht gewesen wäre.

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