Schweiz: Freispruch für Angeklagte nach Felssturz von Bondo
Die Schweizer Behörden tragen an den Folgen des Felssturzes von Bondo 2017 mit acht Toten keine Mitschuld. Das Regionalgericht Maloja hat die fünf Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Gericht sah keine Beweise dafür, dass es vor dem Unglück klare Anzeichen für ein bevorstehendes Großereignis gab. Bei dem Unglück waren acht Wanderer ums Leben gekommen, darunter vier Deutsche.
Dorothea Barth, die Tochter eines deutschen Opfers, sagte der Nachrichtenagentur dpa vor dem Urteil, dass die Familie auch mit einem Freispruch leben könne. Ihnen sei es vor allem wichtig gewesen, dass die Vorgänge in einem Gutachten richtig aufgearbeitet worden seien.
Nach einer ersten Untersuchung waren die Ermittlungen eingestellt worden, auch mit dem Argument, der verheerende Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Die Angehörigen der Opfer gingen dagegen in Berufung und stellten die Qualität des zunächst erstellten Gutachtens infrage. Ein neuer Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass die Sperrung der Wanderwege angebracht gewesen wäre.