Schweiz: Patrick Frei soll ein Mädchen 40-mal betäubt und missbraucht haben - jetzt droht dem Opfer die Abschiebung
Der mutmaßliche Täter ist der frühere SVP-Politiker Patrick Frei, 57. Bis zu seiner Verhaftung 2023 saß der gelernte Wirtschaftsinformatiker als Abgeordneter im Großen Rat des Kantons Aargau. So heißt das kantonale Parlament, vergleichbar mit einem deutschen Landtag. Als Politiker machte Frei wiederholt Ausländer für Gewalt gegen Frauen verantwortlich und unterzeichnete kurz vor seiner Verhaftung noch einen Vorstoß für ein härteres Vorgehen gegen pädosexuelle Straftäter. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Opfer wegen der Substanzen wiederholt in einem lebensbedrohlichen Zustand befanden, der zu einem Erstickungstod hätte führen können. Die Anklageliste ist lang: mehrfacher versuchter Mord, mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, Schändung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache Körperverletzung, mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfache Pornografie, mehrfache Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte sowie sexuelle Belästigung. Frei bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Termin für den Prozess vor dem Bezirksgericht Baden steht noch nicht fest. Entdeckt wurde die mutmaßliche Tat bereits im September 2023: Die Mutter, Iwona L., ertappte ihren damaligen Lebenspartner laut eigener Aussage nachts im Zimmer ihrer Tochter Paula L. und alarmierte die Polizei. Sie habe sich »furchtbar« gefühlt, sagte sie dem Zürcher »Tages-Anzeiger«, der als einziges Medium ausführlich mit den beiden Frauen sprechen konnte. Seither sitzt Frei in Untersuchungshaft. Die Tochter erfuhr erst durch die Ermittlungen, dass sie offenbar Dutzende Male missbraucht worden war. Zwischen Verhaftung und Anklage vergingen fast drei Jahre. Laut Staatsanwaltschaft habe die Auswertung des umfangreichen Bild- und Videomaterials das Verfahren stark verzögert. Die Opfer könnten sich kaum an die Übergriffe erinnern, weil sie betäubt waren. Die Anklage stützt sich deshalb in weiten Teilen auf die sichergestellten Aufnahmen. Auf vielen ist Frei laut Staatsanwaltschaft selbst zu sehen. »Ich habe es gehasst, an diesem Ort zu sein« Mutter und Tochter haben keine eigenen Mittel und waren finanziell vollständig von Frei abhängig. Nach seiner Verhaftung wohnten sie deshalb zunächst weiter in seinem Haus – im selben Zimmer, in dem die Übergriffe stattgefunden hatten. »Es war schrecklich«, sagte die heute 18-jährige Paula L. dem »Tages-Anzeiger«. »Ich habe es gehasst, an diesem Ort zu sein. Auf dieser Matratze zu schlafen.« Der mutmaßliche Täter war zugleich Iwonas Lebenspartner. Auf dem Papier war er auch ihr Arbeitgeber: Ein Arbeitsvertrag sah vor, dass sie Haus, Garten und Küche unterhält und dafür einen Lohn erhält. Nach Angaben der Mutter zahlte Frei ihr allerdings nie einen Lohn, sondern kam nur für ihren Unterhalt auf. Als Iwona L. nach Freis Verhaftung bei ihrer Wohngemeinde Untersiggenthal Sozialhilfe beantragte, meldete diese den Fall dem kantonalen Migrationsamt. Grund: Der Arbeitsvertrag könne ein Scheinarbeitsverhältnis gewesen sein, um ihr den Aufenthalt in der Schweiz zu ermöglichen. Das Amt ließ durch die Kantonspolizei ermitteln. Später verfügte es die Ausweisung: Wenn Mutter und Tochter die Schweiz nicht verlassen, droht ihnen eine Abschiebung unter Zwang. »Kein schwerwiegender persönlicher Härtefall« Die Vorwürfe sexueller Übergriffe, schrieb das Amt in seiner Verfügung, könnten keinen »schwerwiegenden persönlichen Härtefall« begründen. Die Gemeinde zahlte den Frauen zudem nur eine reduzierte Nothilfe von rund 1000 Franken monatlich statt des normalen monatlichen Satzes von rund 1600 Franken. Die Begründung: Ihr Aufenthaltsstatus werde gerade geprüft. In Schweizer Medien befragte Fachleute halten dieses Vorgehen für rechtswidrig oder zumindest fragwürdig. Eine vom »Tages-Anzeiger« befragte Sozialrechtsjuristin sieht keine Grundlage für die Kürzung. Marc Spescha, emeritierter Professor für Migrationsrecht, nennt die Ausweisung eine gravierende behördliche Fehlleistung: Als EU-Bürgerin hätte sie demnach auch ohne Arbeitsvertrag ein Aufenthaltsrecht gehabt. Die Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts verlange besonderen Schutz für Migrantinnen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden. Wegen Täuschung der Behörden soll Iwona L. zudem ein Bußgeld von 2160 Franken zahlen; andernfalls drohen ihr 30 Tage Gefängnis. Der mutmaßliche Täter Frei, der ihren nun angezweifelten Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, wird in der Sache dagegen voraussichtlich nicht belangt. Er zeigte seine frühere Partnerin zudem aus der Untersuchungshaft heraus wegen angeblichen Diebstahls an. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung, das Verfahren wurde danach eingestellt. Iwona L. erlitt 2024 einen Nervenzusammenbruch und befindet sich derzeit in stationärer psychiatrischer Behandlung. »Wir wurden doppelt zum Opfer gemacht, doppelt traumatisiert«, sagte sie dem »Tages-Anzeiger«. »Nicht nur von Patrick, sondern auch von den Behörden.« Ihre Tochter, heute 18, brach wegen des psychischen Drucks eine Bäckerlehre ab. Dass beide Frauen im »Tages-Anzeiger« mit Namen und Gesicht an die Öffentlichkeit traten, stellten sie als bewusste Entscheidung dar: Sie wollten anderen Betroffenen sexueller Gewalt Mut machen. Schweizer Kommentatoren verglichen den Fall mit dem Fall Gisèle Pelicot in Frankreich: Auch dort wurde das Opfer sediert, auch dort verweigerte sich die Betroffene der Scham. Die SVP distanziert sich, die SP verlangt eine Untersuchung Freis frühere Partei distanziert sich von ihrem ehemaligen Mitglied. Der Fraktionspräsident der SVP im Aargauer Großen Rat, Pascal Furer, verweist auf Freis Parteiaustritt unmittelbar nach der Verhaftung: Für die SVP erübrige sich deshalb eine Stellungnahme, die Taten hätten nichts mit dem politischen Amt zu tun. Die nationale SVP spricht von einem schockierenden Einzelfall und sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.