DAX -1,18 % 26.128,36 Pkt 18:00:00 MDAX -1,92 % 31.839,83 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,95 % 6.468,17 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,72 % 53.343,40 Pkt 22:40:06 S&P 500 -1,21 % 7.691,76 Pkt 22:38:24 Nasdaq -1,64 % 26.289,71 Pkt 23:15:59 Nikkei -3,32 % 65.224,40 Pkt 07:44:40 Gold +0,57 % 4.390,80 USD 07:49:34 Silber -1,84 % 62,77 USD 07:49:14 Brent +0,65 % 91,61 USD 07:49:40 WTI -0,31 % 84,68 USD 07:49:41 Bitcoin -0,77 % 64.185,13 USD 07:59:41 EUR/USD +0,09 % 1,15930 USD 07:58:56 EUR/GBP +0,09 % 0,85560 GBP 07:59:42 EUR/CHF +0,12 % 0,94000 CHF 07:59:42 EUR/JPY +0,03 % 184,595 JPY 07:59:42

Schwere Vorwürfe gegen Meta zum Auftakt von Milliardenprozess

Wirtschaft

Das Verfahren könnte wegweisend werden – und potenziell empfindlich teuer. Im US-Prozess um Social-Media-Sucht durch Instagram und Facebook hat die Staatsanwaltschaft dem Meta-Konzern schwere Vorwürfe gemacht. Meta habe Kinder und Jugendliche in die Abhängigkeit getrieben, die Funktionsweise ihrer Gehirne »ausgenutzt« und die Öffentlichkeit in die Irre geführt, sagte Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O'Neill am Dienstag in ihrem Eröffnungsplädoyer. Letzterer Punkt bezieht sich vor allem auf den Vorwurf, Meta habe gewusst, wie schädlich seine Produkte für junge Nutzerinnen und Nutzer sein können – dies laut O'Neill aber vertuschen wollen. »Sie haben es gewusst, aber immer und immer wieder ging der Profit vor«, so die Staatanwältin im Gerichtssaal. Der Konzern muss sich vor dem Gericht in Oakland wegen des Vorwurfs verantworten, mit seinen Onlinenetzwerken Minderjährige abhängig und damit psychisch krankzumachen (mehr dazu hier). Mehrere US-Bundesstaaten verlangen Beschränkungen bei Instagram- und Facebook-Funktionen sowie eine massive Strafzahlung von rund 200 Milliarden Dollar (rund 173 Milliarden Euro). Die Summe ergibt sich daraus, dass die Generalstaatsanwaltschaften für jeden betroffenen Heranwachsenden im Land mehrere Tausend Dollar Strafe veranschlagen. Meta hatte in einem Gerichtsdokument sogar behauptet, die Gesamtstrafe könne sich auf mehr als eine Billion Dollar belaufen. Bei den geforderten Beschränkungen geht es konkret anderem um Funktionen wie Endlos-Scrollen, sehr häufige Benachrichtigungen und das Zählen von »Gefällt mir«-Reaktionen. Die Kläger wenden sich also gegen die Art, wie die Onlinenetzwerke konzipiert sind, und nicht gegen die Inhalte, die sie verbreiten – denn hierbei gesteht das US-Recht den Netzwerken weitgehende Immunität zu. Auch Chef Zuckerberg soll vor Gericht aussagen In den USA wurde schon eine Vielzahl von Prozessen gegen Onlinenetzwerke angestrengt. Der nun laufende Prozess in Kalifornien könnte für Meta aber weiter reichende Folgen haben, da damit erstmals eine Gerichtsentscheidung auf Bundesebene ansteht. Die Anklage will auch Meta-Chef Mark Zuckerberg zu den Vorwürfen befragen. Seine dreistündige Anhörung ist für Ende September geplant. Mit einem Urteil wird Anfang Oktober gerechnet. Der Prozess geht auf die sogenannten Facebook Files zurück, welche die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlichte. Dabei handelt es sich um Tausende Seiten mit den Ergebnissen einer konzerninternen Recherche zu den Auswirkungen der Onlinenetzwerke von Meta auf die seelische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen. Obwohl die schädlichen Auswirkungen des Social-Media-Konsums dem Konzern demnach bekannt waren, wies er in öffentlichen Stellungnahmen Bedenken und Warnungen zurück. Nach diesen Enthüllungen leiteten Dutzende US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung der Vorwürfe ein. Zwei Jahre später reichten etwa 30 von ihnen Klage gegen Meta ein. Vier von ihnen führen nun stellvertretend einen Pilot-Prozess. Sollte Meta vor Gericht unterliegen, soll der Konzern mit allen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung schließen. Der Meta-Konzern versichert, dass er ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer ergreife. Außerdem argumentiert der kalifornische Internetriese, die psychische Gesundheit von Heranwachsenden könne nicht durch einen einzelnen Onlinedienst beeinträchtigt werden. Einige der beanstandeten Funktionen müssten außerdem wegen des Verfassungsrechts auf freie Meinungsäußerung unangetastet bleiben.

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