Sehtest und Augenscreening bei dm: Angebot vor Gericht
Der Karlsruher Drogeriemarkt-Konzern dm hatte zuletzt seine Gesundheitsangebote ausgebaut. Daran gibt es Kritik, nicht nur gesundheitliche Aspekte betreffend. Es gibt auch wettbewerbsrechtliche Bedenken. Am Mittwoch hat das Karlsruher Landgericht in einem Zivilverfahren die Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Drogerie-Konzern verhandelt.
Augenscreening bei dm wettbewerbsrechtlich bedenklich?
In dem Verfahren vor dem Karlsruher Landgericht geht es um das Augenscreening, das dm in insgesamt acht Filialen - unter anderem in Stuttgart - anbietet. Es umfasst einen Sehtest und ein Netzhautscreening als Früherkennung von Augenkrankheiten. Die Untersuchung wird laut dm von "speziell geschulten" Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt.
Die Wettbewerbszentrale möchte gerichtlich klären lassen, ob dieses Augenscreening wettbewerbsrechtlich zulässig ist. dm kooperiert bei diesem Angebot mit dem Düsseldorfer Unternehmen Skleo Health. Laut dm werden monatlich rund 3.000 Screenings durchgeführt. Kosten für die Kunden pro Screening: knapp 15 Euro.
Wettbewerbszentrale: Screening rechtswidrig, Werbung irreführend
Im Wesentlichen geht es bei dem Prozess um die nach Ansicht der Wettbewerbszentrale rechtswidrige Durchführung des Screenings. Unter anderem kämen Geräte zum Einsatz, die nur von medizinisch ausgebildetem Personal und in einer geeigneten Umgebung verwendet werden dürften. Das sei hier nicht der Fall. Die Wettbewerbszentrale sieht einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz.
Außerdem handele es sich bei dem Ergebnisbericht und den Befunden um eine ärztliche Leistung, die nach den Regeln der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden müsse. Des Weiteren wirft die Wettbewerbszentrale dem Drogeriekonzern unzulässige Werbung für das Angebot vor.
Den Kunden werde durch die Bezugnahme auf Augenkrankheiten und Formulierungen wie "Früherkennung" oder "rechtzeitige Behandlung" suggeriert, dass nach dem Screening ein zuverlässiges Ergebnis vorläge und Krankheiten so effektiv vorgebeugt werden könne. Dafür sei allerdings eine augenärztliche Untersuchung unentbehrlich. Darum erachtet die Wettbewerbszentrale die Werbung als irreführend.
Teilweise gütliche Einigung möglich
Zumindest in diesem Punkt besteht nach Ansicht beider Parteien die Möglichkeit einer gütlichen Einigung. Man habe inzwischen einen Hinweis auf der Website eingefügt, dass das Screening bei Auffälligkeiten nicht den Termin beim Augenarzt ersetze, so dm vor Gericht. Die Wettbewerbszentrale und der Drogeriekonzern haben jetzt bis 21. Oktober Zeit, sich zu einigen und ihre Entscheidung dem Landgericht Karlsruhe mitzuteilen.
dm und Skleo Health verteidigen ihr Angebot vor Gericht
Beim eigentlichen Augenscreening in den dm-Filialen scheint dagegen keine Einigung möglich Die Firma Skleo Health, mit der dm bei diesem Angebot kooperiert, verwies vor Gericht auf die Schulung der dm-Mitarbeitenden und auf eine entsprechende Überprüfung des Personals, um die Qualität zu sichern. So gebe es unter anderem ein Online-Quiz und eine Prüfung.
Laut Wettbewerbszentrale sind die dm-Mitarbeitenden trotz dieser Schulung nicht medizinisch ausgebildet und darum nicht befugt, das Screening durchführen. Ein Urteil wird am 26. November erwartet.
Der Drogeriekonzern hatte sich zu einem früheren Zeitpunkt zur Kritik geäußert:
Karlsruhe
Augenscreenings und Hautanalysen Karlsruhe: Drogeriemarktkette dm wehrt sich gegen Kritik an Gesundheitstests
Die Karlsruher Drogeriemarktkette dm wehrt sich gegen Kritik an Gesundheitstests in ihren Märkten. Zuvor hatten Ärzteverbände vor den Angeboten gewarnt.
5:00 Uhr Guten Morgen Baden-Württemberg SWR1 Baden-Württemberg
Weiterer Prozess gegen den Karlsruher Konzern Ende September