Sender schränken Berichterstattung über Trump ein
Nach den Hausverboten für den US-Sender CNN und weitere Medien im Weißen Haus schränken vier weitere große Sender ihre Berichterstattung über Präsident Donald Trump vorerst ein. Die Sender ABC, CBS, Fox News und NBC erklärten am Montag gemeinsam mit CNN, sie würden vorerst nicht mehr über Trump-Auftritte berichten.
Mehrere US-Medien zitierten aus einer entsprechenden E-Mail des Leiters des Washingtoner Büros von Fox News an andere Medien.
Fox News ist Teil des sogenannten TV-Pools. Das ist ein Netzwerk, bestehend aus fünf Fernsehsendern – ABC, CBS, CNN, Fox News und NBC –, die sich die TV-Berichterstattung über Veranstaltungen von Donald Trump im Rotationsprinzip aufteilen und das Material mit anderen Medien teilen.
Eine Folge der eingeschränkten Begleitung könnte sein, dass die Berichterstattung über Trump zurückgeht und nicht mehr lückenlos TV-Material über den Präsidenten zur Verfügung steht. CNN wäre eigentlich am Montag an der Reihe gewesen, über die Reise Trumps zur Generalversammlung der Vereinten Nationen zu berichten.
Drei betroffene Medienhäuser wollen klagen
„Keine Regierung darf ein Medienunternehmen einschränken, nur weil sie dessen Berichterstattung missbilligt“, erklärten die fünf Sender. Trump hatte neben CNN auch dem Sender MS NOW und der zum Springer-Verlag gehörenden Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt.
Der US-Präsident begründete dies mit „Falschinformationen“ (fake news) über seine Arbeit. Was genau der Anlass für Trumps Ankündigung war, blieb unklar.
Die drei Medien wollen dagegen klagen. Das Verbot stelle eine „Bedrohung für die Pressefreiheit und das Recht der Öffentlichkeit auf unabhängigen Journalismus ohne Einmischung der Regierung dar“, erklären die Medienhäuser in einer gemeinsamen Mitteilung.
Man habe die Regierung darüber informiert, dass die Klage noch am Montag eingereicht werde, heißt es weiter. Ziel sei es, „den Grundsatz zu verteidigen, dass die Regierung nicht darüber entscheidet, worüber die Presse berichtet oder was sie veröffentlicht“.