Sexualstrafrecht: Bundesrat spricht sich für "Nur Ja heißt Ja"-Regel aus
Das Sexualstrafrecht soll nach dem Willen der Länder reformiert werden. Der Bundesrat sprach sich für die Einführung des Grundsatzes »Nur Ja heißt Ja« aus. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. Ob diese den Vorschlag der Länder aufnimmt, steht in ihrem Ermessen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist in jedem Fall dafür. In Deutschland gilt aktuell das »Nein heißt Nein«-Modell. Die Befürworter der weitreichenderen Lösung »Nur Ja heißt Ja«, die in einigen anderen europäischen Staaten angewendet wird, sehen das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit. Befürworter der »Nur Ja heißt Ja«-Regel verweisen auf Fälle, in denen Opfer sexueller Übergriffe aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten und daher weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können (mehr darüber können Sie hier lesen). Gegner einer entsprechenden Reform, vorwiegend aus den Reihen der Union, führen dagegen an, dies sei eine Scheinlösung, da das Problem der Beweisführung, genau wie bei »Nein heißt Nein«, bestehen bleibe, da es sich im Regelfall um eine Tat ohne Zeugen handele. Die Grünen-Obfrau im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Lena Gumnior, nannte den Beschluss des Bundesrats einen »Meilenstein für Betroffene von sexualisierter Gewalt«. Im Bundestag würde aber die Union unter Fraktionschef Jens Spahn und Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) noch immer den Schutz von Betroffenen ausbremsen. Die Grünen hätten einen Gesetzentwurf für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht in den Bundestag eingebracht – »damit die Verantwortung endlich dort liegt, wo sie hingehört: auf die Seite der Täter«.