DAX -0,99 % 26.078,14 Pkt 11:45:02 MDAX -1,60 % 31.839,94 Pkt 11:45:02 Euro Stoxx 50 -0,01 % 6.467,55 Pkt 11:45:00 Dow Jones -0,72 % 53.343,40 Pkt 22:40:06 S&P 500 -1,21 % 7.691,76 Pkt 22:38:24 Nasdaq -1,64 % 26.289,71 Pkt 23:15:59 Nikkei -3,16 % 65.326,42 Pkt 08:45:03 Gold +1,13 % 4.415,30 USD 11:50:01 Silber -1,10 % 63,24 USD 11:49:59 Brent +0,77 % 91,72 USD 11:49:58 WTI -0,25 % 84,73 USD 11:49:56 Bitcoin -0,48 % 64.371,57 USD 11:59:19 EUR/USD +0,23 % 1,16100 USD 11:59:56 EUR/GBP +0,14 % 0,85600 GBP 12:00:02 EUR/CHF +0,15 % 0,94030 CHF 12:00:01 EUR/JPY +0,06 % 184,641 JPY 12:00:02

Shrinkflation bei Teekanne: Heimliche Preiserhöhung um 50 Prozent

Wirtschaft

Ohne Hinweise Hersteller erhöht Preise für Tee Von t-online, jb 19.08.2026 - 07:10 UhrLesedauer: 2 Min. Shrinkflation bei Teekanne: Der Hersteller verkauft weniger Tee zum selben Preis. Das entspricht einer Preiserhöhung von 50 Prozent. Weniger Inhalt, selber Preis: Dabei handelt es sich um eine versteckte Preiserhöhung (Shrinkflation), die nun auch ein Produkt von Teekanne betrifft. Der Hersteller reduzierte den Packungsinhalt seines Tees "Fenchel-Kümmel-Anis" von 60 Gramm auf 40 Gramm. Der Verkaufspreis pro Packung blieb von der Änderung jedoch unberührt. Somit verteuerte sich der Tee um 50 Prozent. Für Verbraucher ist die Änderung auf den ersten Blick nicht erkennbar. Denn die Packung enthält weiterhin 20 Doppelkammerbeutel. Auch Aufdrucke mit einem entsprechenden Hinweis gibt es nicht. Lediglich der Blick auf das Gesamtgewicht sowie auf das Gewicht eines einzelnen Doppelkammerbeutels verrät die Änderung. Denn bei Letzterem wurde der Beutelinhalt von 3 auf 2 Gramm reduziert. Stiftung Warentest hatte Teekanne bereits mit der Reduzierung und der damit einhergehenden Preiserhöhung konfrontiert. Der Hersteller begründete den Schritt mit gestiegenen Kosten. Stiftung Warentest spricht hingegen von Shrinkflation. Shrinkflation ist nicht verboten In Deutschland ist Shrinkflation nicht verboten. Hersteller dürfen also die Preise und die Füllmenge im Rahmen der Vertragsfreiheit selbst bestimmen. Irreführende Mogelpackungen – beispielsweise zu viel Luft in der Verpackung, wodurch von außen mehr Inhalt vorgetäuscht wird – sind hingegen unzulässig. Das sind die Top-Fragen des Tages: Anders sieht es in Österreich und Frankreich aus. Seit April 2026 sind Supermärkte und Drogerien in Österreich dazu verpflichtet, verringerte Füllmengen bei gleichbleibendem Preis für mindestens 60 Tage direkt am Regal zu kennzeichnen. In Frankreich sind derartige Hinweisschilder bereits seit 2024 vorgeschrieben.

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