„Sind nicht für alle psychisch Kranken zuständig“: Dobrindt bekräftigt nach Messerangriff in Trier seinen Abschiebekurs
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat nach einem tödlichen Angriff auf einen Studenten in Trier die Absicht bekräftigt, weiterhin Straftäter nach Afghanistan abzuschieben. „Ich halte das nach wie vor für eine zwingend notwendige Maßnahme und werde auch nicht lockerlassen, diese Abschiebungen auch in diese Länder wie Afghanistan weiter zu forcieren“, sagte der CSU-Politiker vor Journalisten in Berlin. Die Gesellschaft habe schlichtweg ein Anrecht darauf, dass Straftäter außer Landes geschafft würden. Dobrindt sagte, er wolle diesen Weg konsequent weitergehen und wandte sich gegen „diese Hinweise, die immer wieder kommen“, dass es traumatisierte Menschen gebe, denen man helfen könne. „Wir sind hier nicht die Region der Welt, die für alle psychisch Kranken zuständig ist und für alle Traumata, um es jetzt überspitzt zu formulieren“, sagte der Innenminister. Geschichtsstudent in Trier wurde erstochen Der 22-jährige Geschichtsstudent Marius D. war am vergangenen Mittwoch in Trier am hellichten Tag in der Nähe der Universität erstochen worden. Tatverdächtig ist der 22 Jahre alte Afghane Sajad M. Er soll aus unbekannten Gründen auf offener Straße mit einem Küchenmesser mindestens zweimal in den Oberkörper des Studenten gestochen haben. Die beiden jungen Männer sollen sich nicht gekannt haben. Die Polizei bezeichnete Marius D. als „Zufallsopfer“. Sajad M. galt als gut integriert, schloss laut Berichten von „Bild“ erfolgreich eine Ausbildung im Metallbereich ab. „Er war vier Jahre bei uns beschäftigt, sprach sehr gut Deutsch. Es gab nie irgendwelche Auffälligkeiten“, sagte die Sprecherin seines Arbeitgebers. M. wurde laut eigenen Angaben im Alter von zwölf Jahren als Geflüchteter an der iranisch-türkischen Grenze von seinen Eltern getrennt und reiste allein nach Deutschland weiter. Ein Asylantrag wurde 2017 abgelehnt, für unbegleitete Kinder galt aber ein Abschiebeverbot. Mittlerweile soll er laut Staatsanwaltschaft eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis haben. M. litt offenbar an einer psychischen Erkrankung, wegen der er auch bereits in einer psychiatrischen Klinik in Behandlung war. (dpa/Tsp)