So gibt es über 60 Euro zurück
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BGH kippt Amazon-Prime-Preise: So holen Kunden über 60 Euro zurück
Von: Kai Hartwig
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Der Bundesgerichtshof hat die Preiserhöhung bei Amazon Prime für unwirksam erklärt. Betroffene Kunden können nun zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern – so klappt die Erstattung Schritt für Schritt.
Ein Paukenschlag für Millionen Streaming-Nutzer in Deutschland: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die einseitigen Preiserhöhungen von Amazon Prime aus dem September 2022 für unwirksam erklärt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Laut Urteil verstoßen die verwendeten Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen das gesetzliche Transparenzgebot (§ 307 BGB). Das Unternehmen mit Deutschland-Sitz in München hat einen Rechtsstreit um Preiserhöhungen auch in dritter Instanz am BGH verloren (Urteil vom 1. Oktober 2026, Az. III ZR 205/25).
Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Amazon durfte die Mitgliedsbeiträge nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung anheben. Da der Konzern die zu viel bezahlten Beiträge nicht automatisch zurücküberweist, müssen Kundinnen und Kunden nun selbst aktiv werden. Wir erklären, welche Optionen Betroffene jetzt haben.
Preiserhöhung bei Amazon Prime war unwirksam: Wer Anspruch auf Erstattung hat
Rückforderungsansprüche haben alle Kundinnen und Kunden, deren Prime-Abonnement bereits vor dem Stichtag am 15. September 2022 bestand und seitdem unter den erhöhten Preisen weitergelaufen ist.
Jahresabo: Die Gebühr stieg von 69,00 Euro auf 89,90 Euro pro Jahr (Differenz: 20,90 Euro pro Jahr). Für drei Jahre summieren sich die Rückforderungsansprüche auf 62,70 Euro.
Monatsabo: Die Gebühr stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro pro Monat (Differenz: 1,00 Euro pro Monat). Hier können sich über die Monate rund 40 Euro Erstattung ansammeln.
Bei Prime-Student erhöhte sich der Beitrag für das Jahresabo von 34,00 Euro auf 44,90 Euro (Differenz: 10,90 Euro pro Jahr), im Monatsabo von 3,99 Euro auf 4,49 Euro (Differenz: 0,50 Euro pro Monat).
Weg 1 – Direkte Rückforderung per Musterbrief und Kundenservice
Der schnellste Weg führt über eine direkte Zahlungsaufforderung an den Amazon-Kundenservice. Betroffene sollten sich auf das Urteil des BGH (Az. III ZR 205/25) berufen und Amazon eine konkrete Frist zur Rückzahlung setzen (in der Regel zwei bis drei Wochen).
Passende Vorlagen und Musterbriefe stellen die Verbraucherzentralen sowie die Stiftung Warentest bereit. Wie ein Sprecher der Stiftung Warentest auf Anfrage des Münchner Merkur von Ippen.Media am Freitagvormittag (2. Oktober) erklärte, muss der bestehende Musterbrief nach dem neuerlichen Urteil aktuell noch minimal angepasst werden. Mit dem Setzen einer Frist gerät Amazon in Verzug, sodass Verbraucher zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen geltend machen können. Ausführliche Tipps bietet auch dieser Ratgeber zur Rückforderung.
Weg 2 – Kostenlose Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW
Wer den individuellen Schriftverkehr scheut, kann sich der Verbandsklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm anschließen (Az. I-13 VKl 1/25).
Die Eintragung in das offizielle Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ist komplett kostenlos und ohne Kostenrisiko. Eine Anmeldung ist bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
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Wichtige Fristen und Einschränkungen
Für individuelle Rückforderungen gilt die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Wer noch Ansprüche für das Jahr 2022 sichern möchte, sollte zeitnah handeln.
Wichtige Ausnahme: Wer nach der Preiserhöhung im Herbst 2022 aktiv den Tarif gewechselt hat (beispielsweise vom Monatsabo ins Jahresabo oder umgekehrt), hat den neuen Konditionen damit konkludent zugestimmt. In diesen Fällen besteht in der Regel kein Erstattungsanspruch. (kh)